Rosinenpicker
New member
- Registriert
- 07. Nov. 2001
- Beiträge
- 162
Hallo liebe Domtreff-Gemeinde,
nach langer Zeit mal wieder eine vielleicht dumme Frage von mir, die aber diesesmal nicht unbedingt etwas mit Domains zu tun hat, hoffentlich ist aber trotzdem jemand ein bisschen kompetent und/oder möchte seine Ansicht dazu äußern.
-->Wann ist Werbung kennzeichnungspflichtig ? Das heißt, muß überhaupt bzw. in welchen Fällen muß etwa in einem redaktionellen Beitrag auf einer Informationsseite gekennzeichnet werden, dass ein Link ein Werbelink ist, d.h. ein Link der etwa durch pay-per-click oder pay-er-sale etc. vergütet wird. (Insbesondere wenn ich alle Anstrengungen unternehme, meine Seite als nicht kommerziell sondern rein informierend darzustellen)
-->Inwieweit muß bei einer "Anbieterübersicht" kenntlich gemacht werden, dass dies (fast ausschließlich) Anbieter sind, die einen Verweis auf Ihre Produkte mir als Webmaster vergüten ?? Und um das Problem zu verdeutlichen und zu dramatisieren: Könnten etwa Anbieter, die nicht aufgelistet sind, Ansprüche gegen mich geltend machen, wenn ich dies also gewerblich betreibe (Provisionseinnahmen) und behaupte, meine Anbieterübersicht sei ein objektiver, unabhängiger, vollständiger Überblick ???? (was ich sicher nicht ausdrücklich behaupte, wäre ja noch schöner)
-->Auch nach den Entwicklungen bei z.B. web.de, gmx.de etc. (als Portale) bzw. den Entwicklungen bei Suchmaschinen, bei denen zunehmend Listenplätze in Suchmaschinen gekauft werden können, scheint es nicht unbedingt eine Verpflichtung zu geben.
Und: Wie sieht das bei Presseorganen aus, die ein Onlineangebot führen? Gilt hier auch die Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung wie in der Printpresse ? Kann diesen Kriterien dann auch in bestimmten Fällen ein auschließlicher "Webpublizierer" (eventuell auch mit Betonung auf "kOMMERZIELLE Webpublizierer" unterliegen ????
Ich hoffe die Frage ist für euch nicht eine "Luftnummer" ...
nach langer Zeit mal wieder eine vielleicht dumme Frage von mir, die aber diesesmal nicht unbedingt etwas mit Domains zu tun hat, hoffentlich ist aber trotzdem jemand ein bisschen kompetent und/oder möchte seine Ansicht dazu äußern.
-->Wann ist Werbung kennzeichnungspflichtig ? Das heißt, muß überhaupt bzw. in welchen Fällen muß etwa in einem redaktionellen Beitrag auf einer Informationsseite gekennzeichnet werden, dass ein Link ein Werbelink ist, d.h. ein Link der etwa durch pay-per-click oder pay-er-sale etc. vergütet wird. (Insbesondere wenn ich alle Anstrengungen unternehme, meine Seite als nicht kommerziell sondern rein informierend darzustellen)
-->Inwieweit muß bei einer "Anbieterübersicht" kenntlich gemacht werden, dass dies (fast ausschließlich) Anbieter sind, die einen Verweis auf Ihre Produkte mir als Webmaster vergüten ?? Und um das Problem zu verdeutlichen und zu dramatisieren: Könnten etwa Anbieter, die nicht aufgelistet sind, Ansprüche gegen mich geltend machen, wenn ich dies also gewerblich betreibe (Provisionseinnahmen) und behaupte, meine Anbieterübersicht sei ein objektiver, unabhängiger, vollständiger Überblick ???? (was ich sicher nicht ausdrücklich behaupte, wäre ja noch schöner)
-->Auch nach den Entwicklungen bei z.B. web.de, gmx.de etc. (als Portale) bzw. den Entwicklungen bei Suchmaschinen, bei denen zunehmend Listenplätze in Suchmaschinen gekauft werden können, scheint es nicht unbedingt eine Verpflichtung zu geben.
Und: Wie sieht das bei Presseorganen aus, die ein Onlineangebot führen? Gilt hier auch die Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung wie in der Printpresse ? Kann diesen Kriterien dann auch in bestimmten Fällen ein auschließlicher "Webpublizierer" (eventuell auch mit Betonung auf "kOMMERZIELLE Webpublizierer" unterliegen ????
Ich hoffe die Frage ist für euch nicht eine "Luftnummer" ...