Hallo Heinrich,
Meine markenrechtliche Sorge hat sich also
etwas bestaetigt. D verstehe ich schon lange
als hoechst unberechenbar in Bezug auf Markeng
(nichts wundert mich mehr).
Ich bin kein Jurist und nur meine bescheidene Meinung:
Ich haette die potentielle Abmahnung erst abgewartet.
'Powerline' ist ein Begriff meiner Meinung nach.
Die Technologie in Bezug auf Internet stammt meiner kurzen Recherche
nach sowieso von hier. Kam aber hier nicht so an (wir sind
auf 110V 60HZ generell basiert statt 220V 50HZ - hatte
scheinbar auch etwas damit zu tun - kenne mich da nicht so aus).
Zudem ist Datenuebertragung via einer Powerline uralt (jede Bahn,
Stadt, Verkehr oder Buslinie kann Dir das bestaetigen.).
Zudem ist Powerline ein absoluter Allgemeinbegriff hier.
Powerline = Stromleitung. Ganz klar und weist Du auch.
Eine Marke, die sich mit 'powerline' auf 'Stromleitungen' bezieht
duerfte in D meines Laienerachtens nach kaum stabil sein.
Als Schuhkreme wohl eher.
Markeng umfasst aber scheinbar mehr als nur DPMA Marken.
Da ist die Gefahr vermute ich.
Schnell abmelden koennte verdreht werden, dass man reuevoll
eingestanden hast, dass man 'verletzt' hast.
Dann gibt es scheinbar noch diese beliebte 'Begehungsgefahr'.
Und nochwas: Es ist fast unmoeglich (u.a.) fuer RA Strewe Dir Tipps zu
geben, wenn Du Deinen Fall so konkret vorfuehrst.
Konkrete Rechtsberatung in Einzelfaellen ist fuer RAe im Internet
ein riskantes Pflaster.
Ich wuerde mir keine Sorgen machen bist die potentielle
Abmahnung tatsaechlich vorliegt. Melde Dich dann bitte
hiert. Wie sagt man noch in old Germany so schoen:
"Dann schaun mer mal!
Gruss
John