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Webdesign und PHP-Programmierung

piti66

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18. Apr. 2006
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Hey,

und zwar hab ich vor ca. 2 Monaten die Firma Flexib Webcoding gegründet!
Ich erstelle Ihren kompletten Internetauftritt mit allen von Ihnen gewünschten Bedingungen! Egal um welche ausgewöhnlichen Wünsche es sich handelt! Dabei stehn bei uns Qualität, Professionalität und Flexibilität im Vordergrund! Bei mir bekommen Sie einen individuell auf Sie abgestimmten Internetauftritt!

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Also wer intresse hat, einfach mal auf der Seite
www.flexib.de vorbeischaun!

mfg

Sebastian Schmiedel
 
piti66 schrieb:
und zwar hab ich vor ca. 2 Monaten die Firma Flexib Webcoding gegründet!

Sebastian, Du hast keine "Firma gegruendet" sondern ein Gewerbe angemeldet.

Der Name Deines Gewerbes muss zwingend Deinen Nachnamen enthalten, also nicht "Flexib Webcoding".

Ein bischen mehr Seriösität waere schon angebracht, wenn Du hier wirbst.

Andreas
 
Andi50 schrieb:
Sebastian, Du hast keine "Firma gegruendet" sondern ein Gewerbe angemeldet.
Andreas, was ist denn eine "Firma", bzw. welche Voraussetzungen müßte Sebastian
deiner Meinung nach erfüllen, um seine Unternehmung Firma nennen zu dürfen?
 
timo.biz schrieb:
Andreas, was ist denn eine "Firma", bzw. welche Voraussetzungen müßte Sebastian
deiner Meinung nach erfüllen, um seine Unternehmung Firma nennen zu dürfen?

Das würde mich auch einmal interessieren. Sobald man ein Gewerbe anmeldet, hat man auch in irgeneiner Art eine Fa. (bei Künstlern etc. nennt man das vielleicht anders), in dem Fall eine Einzelfirma.
 
Ein Eintrag in das Handelsregister wäre notwendig. Das ist dann wieder mit weiteren Pflichten verbunden. Firma ist nur der Name eines Unternehmens.

in dem Fall eine Einzelfirma.
Nein, ein Einzelunternehmen.

Wenn man unter einem Fantasienamen auftritt, aber den eigenen Namen zusätzlich nennt z.B. im Impressum, dürfte es keine Probleme geben.

Man darf sich übrigens auch nicht Inhaber nennen.

(Achtung, Halbwissen ;))
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Erfahrungen und das, was ich bisher darüber gelesen habe, stimmen in etwa mit Zapps Beitrag überein.

Und ansonsten: Wenn man keine eigenen Probleme hat... ;)
 
Hi,

das ist nicht kleinlich, sondern wichtig.
Kann dem Urheber des Postings etliche Dollars an Abmahnkosten sparen.

Da er keine Handelsregistereintragung hat, hat er keine Firma: Also auch keine Einzelfirma.

Er hat ein "Gewerbe".
Der Name des Gewerbes muss IMMER (!!) seinen vollen Vor- und Nachnamen tragen. Also "Sebastian Schmiedel PHP-Programmierung" oder so aehnlich.

Und wenn ihr mehrere in dem Gewerbe seid, lasst das kaufmaennische und ("&") weg, das duerfen auch nur Firmen tragen. Also nicht Olli Peter & Guenther Graeser sondern "und Guenther Gaeser".

Alles andere ist definitiv falsch, auch wenns tausende so falsch machen.
Ich rate, Gewerbebezeichnungen exakt so einzuhalten, da Abmahnungen teuer sind.

Naehere Infos gibt ueber jede IHK.

Andreas
 
Er hat ein "Gewerbe".

Nö, er hat ein Unternehmen.

Der Name des Gewerbes muss IMMER (!!) seinen vollen Vor- und Nachnamen tragen. Also "Sebastian Schmiedel PHP-Programmierung" oder so aehnlich.

Nö, der Name des Unternehmers muss lediglich dabei stehen. Irdendwo, nicht zwingend im Namen des Unternehmens. Auch "Inh.:" ist nicht falsch, deutet in der Regel aber darauf hin, dass es schon einen Vorbesitzer des Unternehmens gab.
 
overclocked schrieb:
Nö, er hat ein Unternehmen.

Das "nö" ist nicht korrekt.
Du kannst es wie ich als "Gewerbe" oder wie Du als "(Einzel-)unternehmen" bezeichnen.
Aber nicht Firma und das war Intention meiner Antwort.

overclocked schrieb:
Nö, der Name des Unternehmers muss lediglich dabei stehen. Irdendwo, nicht zwingend im Namen des Unternehmens. Auch "Inh.:" ist nicht falsch, deutet in der Regel aber darauf hin, dass es schon einen Vorbesitzer des Unternehmens gab.

Beides ist falsch.
Der Name muss zwingend mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen im Unternehmens- oder Gewerbenamen stehen --> Paragraph 15b der Gewerbeordnung.

Inhaber darf er sich nicht nennen, da er kein (Geschaefts-)Inhaber ist auch kein Geschäftsführer.
Er stellt als natuerliche Person das Unternehmen dar.

Weitere Fragen beantwortet sicher eure IHK.

Andreas
 
Andi50 schrieb:
Inhaber darf er sich nicht nennen, da er kein (Geschaefts-)Inhaber ist (...)

Hallo Andi,
gibt es dazu eine Quelle? Ich finde dazu nämlich nichts offizielles im Internet und in der Gewerbeordnung steht ebenfalls nichts. Allerdings steht auf dem Vordruck zur Gewerbeanmeldung (Einzelunternehmen) sehr wohl bei den Personendaten "Betriebsinhaber".
Ich denke es ist schon kritisch eine andere Rechtsform vorzutäuschen indem man Zusätze wie GmbH oder ähnliche verwendet, aber die Nennung des vollen Namens (Vor- und Nachname ausgeschrieben) ist meiner Meinung nach auch mit dem Zusatz "Inhaber" vollkommen korrekt. Eine IHK gibt es hier leider nicht die das wissen könnte :)
Gruss,
Holger

P.S.: Grüsse auch nach Angersdorf an den Thread-Eröffner. Sorry für das Kapern, aber das könnte ja auch für Dich von Interesse sein...
 
Andi50 schrieb:
Beides ist falsch.
Der Name muss zwingend mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen im Unternehmens- oder Gewerbenamen stehen --> Paragraph 15b der Gewerbeordnung.

Absoluter Blödsinn. Hast Du Deinen "Paragraphen 15b der Gewerbeordnung" selbst mal durchgelesen?

"Inhaber" als Bezeichnung ist korrekt, ein frei gewählter Firmenname auch. Und Punkt
 
overclocked schrieb:
Absoluter Blödsinn. Hast Du Deinen "Paragraphen 15b der Gewerbeordnung" selbst mal durchgelesen?

"Inhaber" als Bezeichnung ist korrekt, ein frei gewählter Firmenname auch. Und Punkt

Keine Ahnung, wie fundiert der Artikel ist, aber akademie.de schreibt es anders:

http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/tipps/recht/namensrecht-fuer-unternehmen.html#bezeichnung

Ich meine auch bei TrustedShops mal ähnliches gelesen zu haben.
(was natürlich nicht zwangsläufig heisst, dass diese Quellen Recht haben ;-)
 
Quelle: wikipedia.de

Durchaus üblich wird in Deutschland der (vollständige) Name des Inhabers zumeist mit Gewerk als Firmenname gewählt: Manfred Mustermann Holz- & Bautenschutz, Trockenbau Mustermann, Elektrowaren Mustermann, Inh. Manfred Mustermann. Es gibt viele Gestaltungsmöglichkeiten. Dem Unternehmer ist es erlaubt, einen frei wählbaren Namen auszuwählen, weit verbreitet im Restaurant- und Gaststättengewerbe (Restaurant Rose, Inh. Manfred Mustermann).
 
back zu topic

Bzgl. dem Webauftritt hätte ich 2 Vorschläge.

1. & 2. betreffen deine Referenzen ..

Ich würde schon anstelle vom "bitte wählen Sie ein Referenzprojekt aus" schon eine Vorschau machen .... einfach paar Vorschaubilder mit den Seiten / Miniaturansicht etc. ... wirkt denk ich besser bzw. solltest mal versuchen

2. Ist dein Aufgabengebiet ja relativ lang ..... was hast du nun bei den genannten Projekten gemacht ? Denke du solltest auch erwähnen, dass du überall z.b. das Webprojekt / PRogrammierung / Banner etc. gemacht hast, dass man weiss was von der seite oder ob die gesamte seite wie sie dort ist gemeint ist....

Lg Christoph

P.s. ansonsten gefällt mir deine Seite sehr gut :) Nette Ideen :)

PP.s. USt-ID.: find ich sieht doof aus ... ist sie pflich im Impressum ? Ich mein wennst eh noch keine hast .. ev. rausnehmen ? bis sie da ist ? (natürlich nur wenn es keine Pflicht ist :) )
 
ado83 schrieb:
back zu topic

Bzgl. dem Webauftritt hätte ich 2 Vorschläge.

1. & 2. betreffen deine Referenzen ..

Ich würde schon anstelle vom "bitte wählen Sie ein Referenzprojekt aus" schon eine Vorschau machen .... einfach paar Vorschaubilder mit den Seiten / Miniaturansicht etc. ... wirkt denk ich besser bzw. solltest mal versuchen

2. Ist dein Aufgabengebiet ja relativ lang ..... was hast du nun bei den genannten Projekten gemacht ? Denke du solltest auch erwähnen, dass du überall z.b. das Webprojekt / PRogrammierung / Banner etc. gemacht hast, dass man weiss was von der seite oder ob die gesamte seite wie sie dort ist gemeint ist....

Lg Christoph

P.s. ansonsten gefällt mir deine Seite sehr gut :) Nette Ideen :)

PP.s. USt-ID.: find ich sieht doof aus ... ist sie pflich im Impressum ? Ich mein wennst eh noch keine hast .. ev. rausnehmen ? bis sie da ist ? (natürlich nur wenn es keine Pflicht ist :) )

Hey,

danke dass du wenigstens beim Thema bleibst! Werd mir deine Vorschläge mal durch den Kopf gehn lassen!

Zu1: Ist extra ohne Bilder, weil das Design ja nicht überladen sein soll, aber mal schaun!

Zu2: Ja da kann ich dir nur recht geben! Werd mal was ändern! ;)

mfg

Sebastian

PS: Der Firmenname kann dort so stehn ohne irgendeinen Zusatz, hab vorher extra nachgefragt(Steuerberater u.s.w.), außerdem steht mein Name immer dabei! ;)
 
Seinfeld schrieb:
Quelle: wikipedia.de

Durchaus üblich wird in Deutschland der (vollständige) Name des Inhabers zumeist mit Gewerk als Firmenname gewählt: Manfred Mustermann Holz- & Bautenschutz, Trockenbau Mustermann, Elektrowaren Mustermann, Inh. Manfred Mustermann. Es gibt viele Gestaltungsmöglichkeiten. Dem Unternehmer ist es erlaubt, einen frei wählbaren Namen auszuwählen, weit verbreitet im Restaurant- und Gaststättengewerbe (Restaurant Rose, Inh. Manfred Mustermann).

Ich habe den Wikipedia-Artikel nicht gelesen, aber schon der Begriff "Firmenname" ist falsch oder du hast falsch zitiert.
Im Restaurant- und Gaststaettengewerbe und bei anderen Ladengeschaeften ist es tatsaechlich erlaubt, einen freien Namen zu waehlen, der draussen ansteht.
Das Beispiel: Elektrowaren Mustermann, Inh. Manfred Mustermann steht fuer ein solches Ladengeschaeft.
Hier muss dann der Eigentuemer wie auch bei Gaststaetten u.ae. als Inhaber angegeben werden.

Aber das gilt fuer andere Gewerbe nicht.
Andere haben immer: Vor- und Nachnamen und Schwerpunkt des Unternehmens.

Also "Seine Seinfeld Komiker" oder so.

Ein Fantasiename ist NICHT erlaubt!

Wer diesen Fantasienamen guenstig moechte, sollte eine e.K. gruenden, oder eine Ltd.

In Duesseldorf erhaelt man zum Glueck bei der Gewerbeanmeldung Infoblaetter, wo sowas alles drinsteht.

Als mich mal ein Einzelunternehmer wegen der Preisgestaltung in meinem Online-Shop abgemahnt hat (habe auf einer einzigen Seite ein "inkl. MwSt" da stehen gehabt), hat der gleich eine Gegenabmahnung erhalten, weil er sich als Firma ausgab und in meinem Einzugsgebiet ist. Er musste seine Umsaetze wegen Verstoss gegen UWG offenlegen. Teuer geworden fuer ihn, aber wer mich angreift kriegts zurueck.

Meine Ratschlaege hier mit dem Unternehmensnamen waren gut gemeint, wenn man die nicht einhaelt, macht man sich fuer andere angreifbar.

Andi
 
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