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Webhoster Rechtsfrage

mongostyle

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12. März 2002
Beiträge
3.469
Reaktionspunkte
2
Hallo,

folgendes Problem:

- Habe vor zwei Jahren ein Webspacepaket bei einem Einmann-Webhoster bestellt, welches ich letztes Jahr fristgerecht gekündigt habe.

- Kurz darauf wurde der Webhoster scheinbar von einer anderen Firma (e.K.) übernommen, die mir jetzt eine Rechnung schicken. Diese ist auch noch höher, als der Preis, den ich beim Hoster davor gezahlt habe.

- Mit der neuen Firma habe ich keinen Vertrag, aber finde auch den eMail-Ausdruck mit der Kündigungsbestätigung nicht mehr. Weiß aber 100%, dass ich gekündigt habe, da ich alle Webspacepakete damals gelöscht hatte, die ich bei so Einmann-Unternehmen hatte...

Was meint ihr, muss ich die Gebühren zahlen?

Grüße,
Stefan
 
Bei einem Anbieterwechsel gibt es m. W. laut BGB ein Sonderkündigungsrecht einen Monat nach Kenntnis des Wechsels
 
Hallo,

folgendes Problem:

- Habe vor zwei Jahren ein Webspacepaket bei einem Einmann-Webhoster bestellt, welches ich letztes Jahr fristgerecht gekündigt habe.

- Kurz darauf wurde der Webhoster scheinbar von einer anderen Firma (e.K.) übernommen, die mir jetzt eine Rechnung schicken. Diese ist auch noch höher, als der Preis, den ich beim Hoster davor gezahlt habe.

- Mit der neuen Firma habe ich keinen Vertrag, aber finde auch den eMail-Ausdruck mit der Kündigungsbestätigung nicht mehr. Weiß aber 100%, dass ich gekündigt habe, da ich alle Webspacepakete damals gelöscht hatte, die ich bei so Einmann-Unternehmen hatte...

Was meint ihr, muss ich die Gebühren zahlen?

Grüße,
Stefan


Höhere Kosten musst Du nicht zahlen wenn es Dir nicht angekündigt wurde.
Ob der Vertrag mit dem neuen Hoster gilt oder ggfs. ein Sonderkündigungsrecht besteht müsste ein Experte beantworten.

Ohne Kündigungsbestätigung ist es natürlich blöd. Aber Las Dir vom neuen Hoster doch eine Kopie Deines Vertrages mit ihm zuschicken und schau mal wie er reagiert :BigGrin:


Grüsse

123meins
 
um welche summe gehts den? wenn du ein 1,99 euro packet /monat hattest dann zahl und gut ... is den stress nicht wert. wenns um xxx geht würd ich bei der neuen firma anrufen und das telefonisch klären. das die dir mehr berechnen als damals abgeschlossen geht mal überhaupt nicht, außer du hast irgenddwann zugestimmt was ich nicht denke.

gruß
dominik
 
Ohne Kündigungsbestätigung ist es natürlich blöd. Aber Las Dir vom neuen Hoster doch eine Kopie Deines Vertrages mit ihm zuschicken und schau mal wie er reagiert
- Genau darauf wurde mir der alte Vertrag (von der Vorgänger Firma) zugeschickt.

um welche summe gehts den?
50 Euro, nichts wildes... Nur könnte ich mir vorstellen, dass es sich um geplante Abzocke in dem Fall handelt, telefonisch erreiche ich niemanden, geht nur via Mailkontakt...
 
Schau mal hier, könnte passen:

http://forum.webhostlist.de/forum/i...er-kunden-und-die-folgen-fuer-den-kunden.html

Und:


http://dejure.org/gesetze/BGB/415.html


§ 415
Vertrag zwischen Schuldner und Übernehmer

(1) Wird die Schuldübernahme von dem Dritten mit dem Schuldner vereinbart, so hängt ihre Wirksamkeit von der Genehmigung des Gläubigers ab. Die Genehmigung kann erst erfolgen, wenn der Schuldner oder der Dritte dem Gläubiger die Schuldübernahme mitgeteilt hat. Bis zur Genehmigung können die Parteien den Vertrag ändern oder aufheben.

(2) Wird die Genehmigung verweigert, so gilt die Schuldübernahme als nicht erfolgt. Fordert der Schuldner oder der Dritte den Gläubiger unter Bestimmung einer Frist zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Genehmigung nur bis zum Ablauf der Frist erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.

(3) Solange nicht der Gläubiger die Genehmigung erteilt hat, ist im Zweifel der Übernehmer dem Schuldner gegenüber verpflichtet, den Gläubiger rechtzeitig zu befriedigen. Das Gleiche gilt, wenn der Gläubiger die Genehmigung verweigert.

Grüsse

123meins
 
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