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Weiterleitung/Aufschaltung v. Domains

carnot

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Registriert
08. Juli 2001
Beiträge
161
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0
Hallo,
wie ist es bezgl. geltendem Recht und ggf. daraus entstehenden Konsequenzen (Abmahnung etc..) zu bewerten, daß bei Domainweiterleitungen lt. Teledienstgesetz mit einem Hinweis

"Sie werden zur Domain www.xxyxyz.de weitergeleitet."

der User darauf hingewiesen werden muß, daß er auf eine andere Domain geleitet wird?

Carnot
 
Meinst du das in einem Fall wie zb. einen Textlink der als Werbung zu verstehen ist oder hast Du eine Url die Du auf eine anderes Angebot  und Domain umleiten willst?
 
Meinst du das in einem Fall wie zb. einen Textlink der als Werbung zu verstehen ist oder hast Du eine Url die Du auf eine anderes Angebot  und Domain umleiten willst?

Ich meine die Weiterleitung einer URL auf eine andere Domain.
 
Eigenartig daß das niemanden interessiert, schliesslich handelt es sich um einen Passus im neuen Teledienstgesetz der womöglich zu zahlreichen Abmahnungen führen kann.
Carnot ???
 
Letztendlich kann das gleiche passieren wie wenn Du einen Textlink oder Banner nicht als Werbung markierst. Aber bisher noch nicht gehört das  jemanden was passiert ist,kann natürlich alles. Aber ich halte dies persönlich für einen der Punkte den ich nicht beachte weil ich strikt dagegen bin.
Langsam kann man auch übertreiben,kenne keinen erfolgreichen Webmaster der nicht darüber nachgedacht hat das Land zu verlassen mit seiner Seite. Sicherlich geht aus nicht mit jedem Projekt.

Aber klarer Fall,es gibt im Moment zuviele derartige Umleitungen und die wenigsten haben einen Hinweis. Passieren kann alles aber von staatlicher Seite wird etwas Zeit mit der Umsetzung gelassen und Abmahnvereine haben Ihre Tätigkeiten ja etwas zurückgeschraubt.. Rechte verletzt Du nicht...also vielleicht etwas Zeit...aber Warum? Sicher gehst Du mit dem Hinweis und ansonsten hast Du das Risiko...verlierst ja nichts...Aber wie bei allen neuen Sachen..die wenigsten machen es aktuell...

Langsam interessiert es keinen mehr die Flut der verordnungen zu beachten.Nen Umzug nach Össterreich ist so einfach und günstig...da steht dann halt jemand andes im Impressum. Wer will sich schon alles durchlesen und jedes halbe Jahr alles Umbauen...für die Beachtung übertriebener Vorschriften?
 
an diesem beispiel sieht man wunderbar die perversitaet unserer gesetzgebung.

der user muss bei einer weiterleitung darauf hingewiesen werden, obwohl es fuer ihn offensichtlich ist, und wohl in den allermeisten faellen auch keinen nachteil bedeutet!?

auf der anderen seite muss er nicht darauf hingewiesen werden dass sich auf seinem rechner ein dailer einnistet, der ihm tausende euro kosten verursachen kann.

wer kann denn da noch von gerechtigkeit sprechen? >:(  

mfg
zorron :-X
 
Naja,der Gesetzgeber hat sicher an den Schutz der User gedacht. Sie wünschen sich ein Angebot und geben eine URL ein,werden aber zu einer anderen geleitet. Damit will man einfach nur kennzeichnen das man das Angebot was man eingegeben und sich gewünscht hat jetzt verlässt.


Der Dialer ist eine andere Sache,solche automatisch installierenden und startenden Dialer sind in D nicht gestattet und werden vom Ausland betrieben.Die meissten solcher ehemaligen deutschen Dialerfirmen arbeiten jetzt von Spanien bzw. sind einige gerade am Umziehen dorhin.Wenn auch die meissten Umzüge eher virtueller Art sind.
 
@Zorron und junfer
Ziemlich blauäugig Eure Meinung, immerhin handelt es sich um ein grundsätzliches Gesetz das erlassen wurde und verletzt wird wenn der Hinweis nicht gesetzt ist. Davon auszugehen daß es ja nichts ausmacht (wie Du Zorron schreibst) ist schlichtweg die falsche Annahme, zudem kann man bei Eingabe einer generischen URL ja auch nicht erkennen daß sich etwas anderes als das erwartetet dahinter verbirgt. Der Gesetzgeber berücksicht weder die Gesinnung eines einzelnen, noch desse emotionale Haltung.
Ich selbst leite dutzende von Domains ohne Hinweis auf Seiten weiter die zwar eine gewisse Affinität zu der eingegebenen URL aufweisen, aber eben nur eine gewisse. Mache ich mich also strafbar? Bin ich der Gefahr von Abmahnungen áusgesetzt??
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an das gegenteilige Extrem (mein Posting im Forum "Allgemeine Infos") wo die Domain naturkundemuseum.de (Achtung aggressive Popups und womöglich autom. Installation von Dialern!!) auf Sexseiten!! aufgeleitet wird.
Hier wird der User bewusst ich würde sogar sagen -sittenwidrig - in die Irre geführt. Würde nach Eingabe der URL der Hinweis erscheinen " Sie werden zu Sexseiten mit pornografischem Inhalt..... umgeleitet" könnte man noch gegensteuern. So aber rennt jeder ohne Vorwarnung (meine 12-jährige Tochter z.B.) auf Seiten, dessen nu wirklich ideenloser und zudem unverantwortlich handelnder Betreiber sich hämisch ob der zahlreichen unfreiwilligen Zugriffe auf seine dämlichen XXX PP´s die Hände reibt. Genau das will der Gesetzgeber verhindern und damit bin ich auch einverstanden.
Leider trifft es jedoch auch andere (wie mich selbst z.B.) deren Weiterleitungen eher harmloser Natur sind. Mich interessiert jedenfalls - wie anfangs gefragt, wie es einzuschätzen ist wenn ich keine Hinweise gesetzt habe.
Man sollte zwar den Gesetzesball im Internet versuchen flach zu halten, das Internet jedoch generell als rechtsfreien Raum zu stellen, halte ich für unmöglich und auch unangebracht, immerhin handelt es sich um eines der mächtigsten Kommunikationsmedien auf unserem Planeten.
Es wäre wirklich hilfreich, wenn sich nun auch mal die juristisch tiefer bewanderten Moderatoren zu Wort melden würden.
Carnot

Was die Thematik Dialer betrifft, so ist das Verbraucherministerium bereits dabei einen Riegel vorzuschieben. Inwieweit der dann effektiv sperrt, bleibt noch dahingestellt. Mit meiner Frage hat diese Thematik jedoch eher wenig zu tun.
 
Da hast Du schlicht nur oberflächlich gelesen. Was Du sagst stimmt einfach nicht. Ich hab nicht gesagt das nichts passiert sondern das was passieren kann und zwar das gleiche .....Lese einfach die Postings weiter oben nochmal.

...und zu zorron habe ich überhaupt nichts geschrieben zum Thema ob was passiert oder nicht,Sondern nur meine Einschätzung warum es gemacht wird.

Und was ein Verbraucherministerium in Deutschland entscheidet zum Thema Dialer wird immer in Absprache der >Betreiber funktionieren. Wenn es zu sehr kontrolliert wird,gehen alle Anbieter ins Ausland und es ist ganz Chaos. Deutsche Dialer machen eh keine Probleme und auf Spanien hat unsere Regierung wohl keinen Zugriff-also welche Veränderungen sollen da kommen??

Ausserdem willst mir doch nicht erzählen das jede Verordnung eingehalten wird? Es gibt ja schließlich immer noch gegensätzliche....also...ich sehe es von der praktischen Seite und nicht von der meiner Großmutter. Also wär auch Dir das im kompletten Umfang sicher nicht möglich...denn musst Urteile auch mit beachten ,nicht nur Gesetze...schließlich haben sie den gleichen Verordnungsrang.
Beachtet wird in der Masse eh nur was hohe Ordnungsstrafen nach sich ziehen kann, das gesellschaftliche Zusammenleben beeinträchtigt , oder sonst gegen die persönliche Moral wär.
 
Ist genau das gleiche wie das Sprichwort:

"Stell Dir vor es ist Krieg und KEINER geht hin"

Was soll der Gesetzgeber denn machen, wenn sich absolut keiner an die Verordnungen hält ??

Es wird genau das passieren, was mit tausenden anderer Schwachsinniger Verordnungen auch passiert:

Sie wird ignoriert und der Gesetzgeber ignoriert die Ignoranten.

Es ist auch Verboten zu kiffen. Und trotzdem macht fast jeder Polizist die Augen zu. Er müßte sich ja auch blöd vorkommen, wenn eine Hausecke weiter zig Leute mit Whiskeyflaschen in der Hand stehen, sich volllaufen lassen und absolut nix verbotenes tun.   :P

Deutschland ist ein Land der idiotischen Gesetze bzw. Personen, die solche erlassen.

Mike
 
Eigentlich wollte ich nur den verbindlichen rechtlichen Sachverhalt wissen,
Vergesst es einfach. Thanks für Antworten bislang.

Posting geschlossen!

Carnot
 
Im TDG heißt es:

§ 7
Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen

Diensteanbieter haben bei kommerziellen Kommunikationen, die Bestandteil eines Teledienstes sind oder die einen solchen Dienst darstellen, mindestens die nachfolgenden Voraussetzungen zu beachten.

1. Kommerzielle Kommunikationen müssen klar als solche zu erkennen sein.

2. Die natürliche oder juristische Person in deren Auftrag kommerzielle Kommunikationen erfolgen, muss klar identifizierbar sein.

3. Angebote zur Verkaufsförderung wie Preisnachlässe, Zugaben und Geschenke müssen klar als solche erkennbar sein, und die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme müssen leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden.

4. Preisausschreiben oder Gewinnspiele mit Werbecharakter müssen klar als solche erkennbar und die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden.

Die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb bleiben unberührt


Wie auch nach § 3 UWG und teilweise über das darin geregelte Irreführungsverbot hinaus ist also eine Irreführung über die Art und Herkunft eines Onlineangebots untersagt. Voraussetzung ist immer das Vorliegen eines kommerziellen Angebots. Ist dies der Fall, so drohen bei Verstoß Bußgelder und Abmahnungen.
 
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