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Welche Klassen bei Markeneintragung?

Lara

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26. Juli 2001
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Ich möchte eine Wortmarke eintragen lassen. aus diesem Grund habe ich mich auch schon auf den Seiten des DPMA über markeneintragungen informiert
und führte noch ein kurzes Beratungsgespräch mit einer Dame des DPMA.
Beim Ausfüllen des Anmeldebogens hatte ich aber dann doch noch Probleme. Vielleicht kann mir ja hier jemand
meine Fragen beantworten.
Bei meiner anzumeldenden Marke handelt es sich um einen Fantasienamen, der auch meiner Domain entspricht.
Im Vordergrund steht also der Schutz des Namens im Internet.

Ich habe mir ein paar Klassen herausgesucht, die zu meinem Projekt passen würden:
41.      Erziehung/Ausbildung/Unterhaltung/sportliche u. kulturelle Aktivitäten
25.      Bekleidungsstücke
16.      Papier/Pappe/Schreibware

und 2 Klassen, bei denen ich mir nicht sicher bin:
38.      Telekommunikation
42.      Verpflegung/ärztliche Versorgung/Tiermedizin/Schönheitswesen/Rechtsberatung/wissenschaftliche Forschung/Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung

Ich hatte mir nun überlegt meine Marke in die Klassen 41, 38, 16 eintragen zu lassen.
Ich bin mir bei der Klasse 38 aber nicht sicher, da ich nicht weiß ob sich diese Klasse auch direkt auf das Internet bezieht oder nicht.
Falls nicht, dann würde diese Klasse für mich nicht zutreffen.
Desweiteren würde ich gern wissen, ob Klasse 42 sich auch auf Dienste bzw. Versorgung im Internet bezieht, wenn man beispielsweise solch ein Forum anbietet.

Unter Punkt 8 des Anmeldebogens sollen die Klassen mit Bezeichnung eingetragen werden.
Soll man dort die allgemeine Beschreibung des DPMAs der einzelnen Klassen angeben, oder nur die richtigen Punkte selektieren, die für die Marke benötigt werden?
(z.B. Klasse 16 Papier, Pappe und Waren aus diesen Materialien, soweit in Klasse 16 enthalten oder konkreter Unterpunkt Photographien? Oder sogar eigene Unterpunkte, als konkrete Beschreibung der Marke? )

Unter welchem Punkt nenne ich das Wort, das meine Marke werden soll? Punkt 5?


Gruß
Lara
 
Weiß wirklich niemand etwas dazu???
Schade! :(
 
Hallo Lara,

so speziell kennt sich keiner von uns mit dem Markenrecht/-anmeldung aus. Vielleicht fragst Du nochmal im Forum von recht.de. Ansonsten solltest Du Dich beim DPMA oder einem Anwalt beraten lassen.

Grüße
Torsten
 
Ich könnte dir zwar meine Meinung sagen, aber da du dir bei diesem Punkt 100 % sicher sein solltest, musst du dir wohl prof. Rat suchen! Sorry!!  ::)
 
@Falke:
Deine Meinung würden mich, und sicher auch viele andere Leser dieses Forums interessieren. Ich bin mit bei der Wahl der entsprechenden Leitklasse für eine Internetpräsenz auch unsicher. Es ist sicher so, daß man eine Eintragung ohne Beratung eines RA des Faches, nicht vornehmen sollte, aber es ist sicher nicht schlecht vorher auch mal die Meinung anderer zu hören. Gegen generelle Tipps gibts es wohl rechtlich nichts einzuwenden, denke ich.

Gruß Alfred
 
Guten Abend.

Mir wurden von einer mir hilfreichen und sehr geschätzten Person auch aus diesem Forum (mit fachlicher Kompetenz) die Klassen 9 und 42 genannt.

Speziell abgestimmter Eintrag für Domains.

Gruß Torsten.(Stefan war es nicht aber "fast")
 
...,ja genau ich noch mal.

Das ist bei mir auch beim Telefonieren so,wenn ich augelegt habe,fällt mir noch was ein.

Zur Sache:

Wenn es bei Dir eine Handelskammer gibt kannst Du da mal anklopfen.

Bei uns in Hamburg ist in der Handelskammer gleich eine Patentoffenlegungsstelle,die auch für Marken zuständig ist.Guck doch einfach mal nach,vielleicht habt Ihr ja auch sowas.

Die helfen Dir 100% von Anfang bis Ende und zwar umsonst.

Für ganz harte Fälle gibt es an einem Tag in der Woche sogar Schwarzkitteltag,soll heißen das ein spezieller Patent-und Markenanwalt kostenlos zur Verfügung steht.

So ich "lege"mal wieder auf tschüß Torsten.
 
Zurück aus dem Urlaub, kann ich gerne die Frage von Lara beantworten, soweit es ihre Fragestellung ermöglicht. Grundsätzlich wäre schon einmal interessant zu wissen, was Lara überhaupt für Waren und Diensteistungen unter der von ihr zu registrierenden Marke anbieten will.

Im Übrigen:

"Ich hatte mir nun überlegt meine Marke in die Klassen 41, 38, 16 eintragen zu lassen.
Ich bin mir bei der Klasse 38 aber nicht sicher, da ich nicht weiß ob sich diese Klasse auch direkt auf das Internet bezieht oder nicht."

Sie bezieht sich auch auf das Internet, soweit kommunikationsdienste betroffen sind.

"Desweiteren würde ich gern wissen, ob Klasse 42 sich auch auf Dienste bzw. Versorgung im Internet bezieht, wenn man beispielsweise solch ein Forum anbietet."

42 passt dann, wenn es um das Bereitstellen von Daten und Informationen im Internet geht, und die Leistung nicht bereits von einer anderen Klasse erfasst ist (z.B. Online-Spiele = Klasse 41).

"Unter Punkt 8 des Anmeldebogens sollen die Klassen mit Bezeichnung eingetragen werden.
Soll man dort die allgemeine Beschreibung des DPMAs der einzelnen Klassen angeben, oder nur die richtigen Punkte selektieren, die für die Marke benötigt werden?"

Nur das, was erforderlich ist.
 
hallo zusammen,
die formulierung des klassenverzeichnisses ist sicherlich der schwierigste teil der anmeldung. brauchbar finde ich die suchfunktion, die das dpma anbietet. da kriegt man schon mal nen hinweis welche klassen betroffen sein könnten.

@stefan
"nur das erforderliche" ist natürlich nicht sehr hilfreich in klassen wie der 42 !

ich meine das klassenverzeichnis sollte so allgemein wie möglich sein, um auch zukünftigen waren und dienstleistungen rechnung zu tragen (nachträgliche erweiterungen sind nicht möglich und 10 jahre schutzfrist ne lange zeit), und so konkret, dass nicht dauernd rückfragen vom dpma kommen, welche die anmeldung unnötig verzögern. deshalb möglichst die formulierungen aus der dpma datenbank benutzen. leitklassen möglichst nicht 38 und 42 - das dauert ewig.

gruss domainster
 
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