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Welche Mehrwertsteuer für Texte?

Wettermann

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24. Mai 2008
Beiträge
3.721
In letzter Zeit habe ich einiges an Texten erstellen lassen, von verschiedenen Textern, jeweils im Direktauftrag.

Dabei ist mir aufgefallen, dass für durchaus vergleichbare Leistungen einige Texter 7% MwSt., andere 19% MwSt. berechnen (alle aus Deutschland).

Welcher MwSt-Satz ist denn nun richtig?
 
Das ging mir vor kurzem ähnlich, ich war auch sehr verwundert.

Dietmar, Du weisst doch mehr, oder?

Gruss Jens
 
Hallo!

Ich glaube, bei der Verfassung eines komplett neuen Textes (in den meisten Fällen ist es ja so), fallen nur 7% an, hat irgendwas mit den Urheberrechten und geistiger Schöpfung zu tun.

Bei Übersetzungsdienstleistungen, Korrekturarbeiten und anderem Text-Schnick-Schnack etc. fallen dann 19% an.

Grüße

Angaben ohne Gewähr.
 
Solange man vorsteuerabzugsberechtigt ist, ist das ja ein Posten der wieder rein kommt. Aber hat man als Rechnungsempfänger bei FA-Prüfung irgendwelche Nachteile wenn der Rechnungsaussteller den falschen MwSt-Satz erhoben hat? Bin ich als Rechnungsempfänger verpflichtet das zu prüfen und ggf. zu reklamieren oder kann es mir Wurscht sein?
 
Es gibt da keine 100% eindeutige Aussage zu weil es versucht wird vom Nutzungsrecht und Urheberrecht abzuleiten. Selbst von verschiedenen Finanzämtern gibts unterschiedliche Aussagen. Google mal, dann siehst du wieviele unterschiedliche Meinungen es gibt.
Die meisten verkaufen einen Service = Dienstleistung und nicht den Text (Urheber oder Nutzungsrecht) selbst. Eben wegen dieser ungenauen Definierung.

Es darüber hinaus auch noch einen Unterschied ob wir über Texterstellung oder über ein Text im Sinne der Erstellung verkaufen sprechen. Eben weil man kein urheberrecht Verkaufen kann.

Primär kann es Dir als Kunde erstmal egal sein, da sowohl die 7% als auch die 19% nicht Dir gehören und vom Auftragnehmer abgeführt werden müssen, dem sie auch nicht gehören. Der jedoch steht gegenüber dem FA dafür gerade.

Beurteile einfach ob der Endpreis am Ende für das Produkt für Dich ok ist oder nicht.

------

Das ganze Thema geht noch viel viel weiter. Wenn Du beim Bäcker ein Brötchen kaufst, müsste der Dich eigentlich fragen ob zum hier essen oder mitnehmen. Beides wird unterschiedlich besteuert. In 98% der Fälle wird der Einzelhändler 19% Mwst kassieren, und ob nun 19 oder 7 abgeführt werden kriegst du nicht mehr mit. Der Fehler liegt nur darin das eigentlich beide Preisvarianten ausgeschildert seien müssten. (Warum Anwälte die armen Domainer abmahnen und die Einzelhändler gewähren lassen ist mir bis dato noch ein Rätsel)
 
Das ganze Thema geht noch viel viel weiter. Wenn Du beim Bäcker ein Brötchen kaufst, müsste der Dich eigentlich fragen ob zum hier essen oder mitnehmen. Beides wird unterschiedlich besteuert. In 98% der Fälle wird der Einzelhändler 19% Mwst kassieren, und ob nun 19 oder 7 abgeführt werden kriegst du nicht mehr mit. Der Fehler liegt nur darin das eigentlich beide Preisvarianten ausgeschildert seien müssten. (Warum Anwälte die armen Domainer abmahnen und die Einzelhändler gewähren lassen ist mir bis dato noch ein Rätsel)

Kauf doch mal einen Cheeseburger bei McDonalds an der normalen Kasse und einem im McDrive und schaue auf die Rechnungen. :)
 
Beurteile einfach ob der Endpreis am Ende für das Produkt für Dich ok ist oder nicht.

Da ich vorsteuerabzugsberechtigt bin ist es für mich in beiden Fällen der gleiche Endpreis. Für Kleinunternehmerregelungen und Endverbraucher sieht das dann schon anders aus.

Mir persönlich ist vorrangig wichtig zu wissen, ob ich selber zur Prüfung und ggf. Reklamation des falschen MwSt-Satzes verpflichtet bin oder nicht.

Wie würde es denn aussehen wenn mir jemand aus Deutschland einen völlig anderen MwSt-Satz berechnen würde?
 
In letzter Zeit habe ich einiges an Texten erstellen lassen, von verschiedenen Textern, jeweils im Direktauftrag.

Dabei ist mir aufgefallen, dass für durchaus vergleichbare Leistungen einige Texter 7% MwSt., andere 19% MwSt. berechnen (alle aus Deutschland).

Welcher MwSt-Satz ist denn nun richtig?
Kommt drauf an!

Nämlich auf die sonstigen Tätigkeiten deiner Texter.

§12 des Umsatzsteuergesetzes (2) 7c besagt eindeutig:
Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze: die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben
Ich als freier Journalist gewähre all meinen Kunden genau jene Rechte,
schreibe das auch auf jede Rechnung, denn ohne diese könnte mein Kunde
die bestellten Texte ja garnicht anderweitig veröffentlichen.

Ist also jemand in anderen Gebieten zuhause und schreibt "ab und an"
mal Texte, so bilden die nicht sein Haupterwerb, ergo -> 19%

IANAL!

Ahoi!
 

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