Welche Registrierungsrichtlinien für Domains gibt es?
Frei wählbar bei einer Domain ist nur die Second-Level-Domain (mittlerer Teil). Für diese gelten aber besondere Bedingungen. Die Registrierungsrichtlinien unterscheiden sich zum Teil zwischen den einzelnen Top-Level-Domains (Domainendungen). Deutsche Domains bestehen mindestens aus 3 und höchstens 63 Zeichen. Als zugelassene Zeichen gelten die Ziffern (0 bis 9), die lateinischen Buchstaben (A bis Z, ohne Umlaute und Sonderbuchstaben) sowie der Bindestrich. Eine Domain muss mindestens einen Buchstaben beinhalten, da sie sonst mit einer IP-Adresse verwechselt werden kann. Eventuelle Bindestriche dürfen sich weder am Anfang noch am Ende der Domain befinden. Außerdem ist es nicht möglich, eine Domain mit Bindestrichen an dritter und vierter Stelle zu registrieren. Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden. Unzulässig sind ebenfalls die Namen anderer Top-Level-Domains wie com, net und org sowie deutsche Kfz-Kennzeichen, da es in Zukunft bei knapper werdenden Domains erforderlich sein kann, die Top-Level-Domains zu unterteilen (z.B. .hro.de). Abweichend zu den deutschen Bestimmungen ist es bei einigen Domainendungen möglich, ein- oder zweistellige Domainnamen (z.B. www.it.com) sowie Domains mit Umlauten (z.B. www.österreich.cc) zu registrieren. Zusätzlich zu diesen technischen Einschränkungen sollten Sie auch die rechtlichen Einschränkungen beachten.
Anmerkung:
Sind diese Fakten noch alle aktuell?
An dieser Stelle sollte man auch auf die mögliche Änderung hinweisen, dass Sonderzeichen auch bei de-Domains eingeführt werden SOLLEN. Wer dazu nähere Informationen hat, bitte posten!
Frei wählbar bei einer Domain ist nur die Second-Level-Domain (mittlerer Teil). Für diese gelten aber besondere Bedingungen. Die Registrierungsrichtlinien unterscheiden sich zum Teil zwischen den einzelnen Top-Level-Domains (Domainendungen). Deutsche Domains bestehen mindestens aus 3 und höchstens 63 Zeichen. Als zugelassene Zeichen gelten die Ziffern (0 bis 9), die lateinischen Buchstaben (A bis Z, ohne Umlaute und Sonderbuchstaben) sowie der Bindestrich. Eine Domain muss mindestens einen Buchstaben beinhalten, da sie sonst mit einer IP-Adresse verwechselt werden kann. Eventuelle Bindestriche dürfen sich weder am Anfang noch am Ende der Domain befinden. Außerdem ist es nicht möglich, eine Domain mit Bindestrichen an dritter und vierter Stelle zu registrieren. Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden. Unzulässig sind ebenfalls die Namen anderer Top-Level-Domains wie com, net und org sowie deutsche Kfz-Kennzeichen, da es in Zukunft bei knapper werdenden Domains erforderlich sein kann, die Top-Level-Domains zu unterteilen (z.B. .hro.de). Abweichend zu den deutschen Bestimmungen ist es bei einigen Domainendungen möglich, ein- oder zweistellige Domainnamen (z.B. www.it.com) sowie Domains mit Umlauten (z.B. www.österreich.cc) zu registrieren. Zusätzlich zu diesen technischen Einschränkungen sollten Sie auch die rechtlichen Einschränkungen beachten.
Anmerkung:
Sind diese Fakten noch alle aktuell?
An dieser Stelle sollte man auch auf die mögliche Änderung hinweisen, dass Sonderzeichen auch bei de-Domains eingeführt werden SOLLEN. Wer dazu nähere Informationen hat, bitte posten!