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Wem gehört der See ???

domaintradecenter

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30. Apr. 2006
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1
Hallo
Hat jemand Rechtsurteil/e zu Abmahnungen bezüglich geographischer Domains insbes. Seen parat oder weiss was dazu.
Im konkreten Fall geht es um lake-sowieso.ch (See in der Schweiz) d.h. Urteile aus der Schweiz wären besonders hilfreich, aber auch de/at oder com wären prima.
Danke im voraus
mfg
dtc
 
Zuletzt bearbeitet:
stimmt nicht ganz -
in bayern sind zwar viele seen in staatlichem besitz:
http://www.schloesser.bayern.de/deutsch/seen/

es gibt aber auch seen die privatbesitz sind z.b. der wörthsee gehört dem graf thöring.

wie das aber mit namensrechten ist weiß ich nicht.
aber bei privaten seen wär ich vorsichtig...
 
Vielen Dank für eure Posts und Mühe.
In meinem Fall gehört der See eindeutig einer Gemeinde und zwar der Gemeinde h-all/w!l dazu der **ersee !
Habt Ihrs ?
Aber gab es schon mal Rechtsprechungen bezüglich Seen in der Schweiz oder DE/AT ?
Es ist ja auch so, dass Gegenden bzw. Landstriche z.B. Schwarzwald/Rhön etc. nicht schützbar sind und deswegen frei registrierbar, stimmts ?
Aber bei o.g See bin ich mir da nicht sicher.
Sie hat sehr viele Typeins, wenns heiss ist und am WE, deswegen lasse ich sie nicht gerne los, aber wenn´s sein muss...
mfg
dtc
 
Meine Meinung:

Öffentliche Seen sind als Name nicht geschützt, es sei denn es gibt eine Gemeinde oder einen Kreis mit gleichen Namen. So ist z.B. Kyffhäuser zwar ein Gebirge, es gibt aber einen Namensgleichen Landkreis, deswegen gab es Probleme mit der Domain Kyffhäuser.de (ich habe diese kurze Zeit gehabt und bin vom Vorbesitzer auf die Probleme hingewiesen worden, der jetzige Inhaber hat wohl weniger Probleme mit der Domain.... dies ist aber ein anderes Thema...)

Wenn eine See schützenwert wäre, wäre bestimmt auch bodensee.de längst in staatlicher Hand.

Ich selber besitze den Domainnamen eines bekannten Hannoveraner Stadtsees und erfreue mich einiger Typeins (vor allem im Sommer).

Geografische Herkunftsbezeichnungen sind an sich nicht als Marke eintragungsfähig, es gibt aber Ausnahmen, folgendes urteil nur zur Ergänzung der Thematik:
http://www.aufrecht.de/4467.html

Natürlich ist nie ganz auszuschliessen, dass irgendein Bürgermeister meint auf Staatskosten eine Domain eintreiben zu müssen. Ein gewisses Risiko gibt es aber bei Domainnamen immer. Selbst auf bereits getroffene Urteile kann man sich hier nicht verlassen.

Grüsse

123meins
 
kann mir nicht vorstellen, dass du in der schweiz je probleme bekommen
könntest mit einer domain ala lake-zurich.ch oder what ever. nicht mal
mit der offiziellen bezeichnung. zuerichersee.ch....

wenn du willst schick mir ne pm...
ric
 
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