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Wichtig! -> Jugendmediendienstestaatsvertrag ab 01.01.2011

Arithmos

Erfahrener Benutzer
Registriert
06. Sep. 2007
Beiträge
3.929
Obwohl ich hier ja gelegentlich schon Rüffel wegen VT-Beiträgen u.ä. einstecken musste: Das hier ist real - und in diesem Forum bislang noch überhaupt nicht angesprochen worden:

Es wurden keine mit Ihrer Suchanfrage - site:consultdomain.de Jugendmediendienstestaatsvertrag - übereinstimmenden Dokumente gefunden.
site:consultdomain.de Jugendmediendienstestaatsvertrag - Google-Suche

Dabei könnte das absolut weitreichende Konsequenzen für alle Projektierer, Blogger und Forenbetreiber - kurz, schlicht alle Inhalteanbieter aus D haben:

Die Novellierung des Jugendmediendienstestaatsvertrags (JMStV) sieht vor, dass ab 2011 jeder Anbieter seine Webseiten auf jugendgefährdende Inhalte hin überprüfen, klassifizieren und Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor diesen Inhalten treffen muss.
heise online - Blog macht wegen neuem Jugendschutzgesetz dicht [Updates]


Dieser Artikel richtet sich an alle in Deutschland, die im Internet Inhalte anbieten. Seien es private Blogs oder große Social Networks. Sie alle müssen sich ab dem 1. Januar 2011 mit dem in Kraft tretenden neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) befassen.
Lesepflicht für alle: 17 Fragen zum neuen JMStV » t3n News


Ab 2011 tritt voraussichtlich das neue Jugendschutzgesetz in Kraft. Seitenbetreiber müssen Inhalte kontrollieren, klassifizieren und Maßnahmen zum Schutz der Jugend treffen. Folge: Blogs und kleine Seiten müssen dicht machen. Erste Schließungen noch in diesem Jahr!
http://www.mmnews.de/index.php/etc/6885-totale-internet-zensur-ab-2011

Weitere Infos und Kommentare:
Google News: Jugendschutz

Supi.
 
Das Ganze gilt nur für Anbieter, die Inhalte ins Netz stellen, die Gewalt/Sex beinhalten. Für die meisten Projektierer dürfte das Gesetz wohl keine Auswirkungen haben. Vor allem, da die Altersverifikation ja per Metatag eingefügt werden muss, und es hier vor Sommer 2011 keinen technischen Standard geben wird wird wohl erstmal alles so weiterlaufen wie gewohnt.

Beruhigend fand ich die FAQ der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-diensteanbieter zu diesem Thema: FSM - JMStV-2011: Häufig gestellte Fragen

Grüße
Charles
 
Hammerhart!
Danke für das Wiederaufbringen des Themas bei mir!
Ich schwanke noch zwischen "Aus die Maus" und "Erst ab 22 Uhr geöffnet"

Ahoi!
 
@Arithmos: Weil das der Grundtenor einiger Lawblogs zu dem Thema ist.
Es werden jedoch auch z.B. Tierschutzseiten betroffen sein, die allzu brutale Fälle von Tierquälerei in fotografischer Form auf der Seite haben.
Wenn man Inhalte ab 16 oder ab 18 bereithält, dann sollte man sich mit dem Thema auseinandersetzen, und das ist ja normalerweise nur bei diesen Themen der Fall, oder? Wenn man Inhalte ab 0 oder ab 6 Jahren bereitstellt, dann ändert sich nichts. So habe ich das zumindest verstanden, ich bin allerdings kein Anwalt.

Das Ganze ist nicht imho ganz so dramatisch, wie es jetzt noch aussieht. Öffnet aber natürlich übereifrigen Abmahnanwälten ein neues Betätigungsfeld.



Grüße
Charles
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man Inhalte ab 0 oder ab 6 Jahren bereitstellt, dann ändert sich nichts. So habe ich das zumindest verstanden, ich bin allerdings kein Anwalt.

Und wie ist das dann mit Verkaufsangeboten für Kettensägen? Oder Autos? Krimis? Nahrungsergänzung? Abnehmen? Berichten über Saufgelage italienischer Politiker? Beiträgen auf CD von engel, Dietmar, sunblind oder (neuerdings) Trixi? ;-) und dem beliebten Fun-o-Rama?

Davon abgesehen: schon "ab 12" erfordert Eingriffe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es kommt natürlich immer auf die Umsetzung des Gesetzes und die Anwenung an. aber die Eindämmung der Meinungsfreiheit durch Jugendschutz ist auch recht eng gefasst und bezieht sich nicht auf Autos, Kettensägen oder engels Beiträge ;-) hier eine Formulierung des Bundesverfassungsgericht zum Thema:

Das verfassungsrechtlich bedeutsame Interesse an einer ungestörten Entwicklung der Jugend berechtigt den Gesetzgeber zu Regelungen, durch welche der Jugend drohende Gefahren abgewehrt werden. Derartige Gefahren drohen auf sittlichem Gebiet von allen Druck-, Ton- und Bilderzeugnissen, die Gewalttätigkeiten oder Verbrechen glorifizieren, Rassenhaß provozieren, den Krieg verherrlichen oder sexuelle Vorgänge in grob schamverletzender Weise darstellen und deswegen zu erheblichen, schwer oder gar nicht korrigierbaren Fehlentwicklungen führen können.

Quelle: JMStV: Versuchen wir es mal mit verfassungskonformer Auslegung Rechtsanwalt Ferner - Strafrecht, Verkehrsrecht, Wettbewerbsrecht - Städteregion Aachen


Und in Foren sieht es ja sowieso aus, dass man nur haftbar für Inhalte Dritter gemacht werden kann, sobald man davon Kenntnis erhält. Aber das war bislang auch schon so.

Werbung für Autos oder Kettensägen darf ja auch tagsüber im TV laufen, dann wird das online auch nicht anders sein.

Wie gesagt, nur mein persönlicher Standpunkt diese Sache betreffend.

Grüße
Charles
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich fürchte, Du hast die Tragweite noch nicht ganz erfasst. Es geht wie gesagt eben nicht nur um "ab 16" oder "ab 18" - wie bisher, sondern neuerdings auch um "ab 0", "ab 6" und "ab 12", in die jedes Internetangebot einzustufen ist. (Von Spiegel-Online und anderen linientreuen Medien abgesehen. Die haben eine Ausnahmegenehmigung ->
8) Absatz 1 gilt nicht für Nachrichtensendungen, Sendungen zum
politischen Zeitgeschehen im Rundfunk und vergleichbare Angebote bei
Telemedien, es sei denn, es besteht offensichtlich kein berechtigtes
Interesse gerade an dieser Form der Darstellung oder
Berichterstattung.

http://www.telemedicus.info/uploads/JMStV_14-RAeStV.pdf
).

Es sei denn, man "sendet" nur von 23:00 bis 6:00 Uhr oder installiert ein (zertifiziertes ergo derzeit nicht existentes) AVS.

Und was die Warenangebote angeht, so ist in obigem pdf zu lesen:

(6) 1Die Absätze 1 bis 5 gelten für Teleshopping und Sponsoring entsprechend.
Teleshopping darf darüber hinaus Kinder oder Jugendliche nicht dazu anhalten,
Kauf- oder Miet- bzw. Pachtverträge für Waren oder Dienstleistungen zu schlie-
ßen.

Was imho nicht nur Kettensägen und Autos, sondern auch rosa Luftballons, Plastik-Ponys und Barbie-Puppen einschließt.

Die reale Gefahr für die Berteiber rührt in der Praxis dabei weniger von staatlicher Seite (jedenfalls, solange man keinen staatskritischen Blog betreibt), sondern vielmehr von den lieben Branchenkollegen und deren Abmahnanwälten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich fürchte, Du hast die Tragweite noch nicht ganz erfasst. Es geht wie gesagt eben nicht nur um "ab 16" oder "ab 18" - wie bisher, sondern neuerdings auch um "ab 0", "ab 6" und "ab 12", in die jedes Internetangebot einzustufen ist. (Von Spiegel-Online und anderen linientreuen Medien abgesehen. Die haben eine Ausnahmegenehmigung -> ).

Nein. Man muss diese Altersfreigabe eben nicht implementieren. Nur wenn man jugendschutzrechtlich bedenkliche Inhalte auf seinem Angebot hat.

ich zitiere mal aus meinem anfangs gepostetem Link der FAQ der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimediaanbieter:

"► Bin ich nach dem neuen JMStV verpflichtet, mein Angebot zu kennzeichnen?

Nein. Grundsätzlich gilt: Inhalte können im Internet frei angeboten werden, ohne dass der Anbieter aus jugendschutzrechtlicher Sicht aktiv werden muss.

Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen:

* Inhalte, die nur für Nutzer ab 12 Jahren geeignet sind und nicht von Inhalten, die für jüngere Kinder bestimmt sind, getrennt gehalten werden
* Inhalte, die nur für Nutzer ab 16 oder 18 Jahren geeignet sind.

Sollte eine der Ausnahmen auf Ihr Angebot zutreffen, sind Sie auch schon bisher dazu verpflichtet, eine der folgenden Maßnahmen zu ergreifen um die gesetzliche Handlungspflichten zur gesetzeskonformen Ausgestaltung zu erfüllen:

* Nutzung von Sendezeitbegrenzungen
* Vorschalten technischer oder sonstiger Mittel
o das Programmieren für ein Jugendschutzprogramm, also die Altersklassifizierung, ist nach dem neuen JMStV ein Unterfall von dieser Möglichkeit, vgl. § 5 Abs. 5 Nr. 1, § 11 Abs. 1 JMStV-2011"



Ergo: Jeder kann seine Inhalte selbst klassifizieren. Und wenn man keine "problematischen" Angebote bereithält, muss man nichts tun.

P.S. Bezieht sich der von dir @Arithmos zitierte Abschnitt nicht auf "indizierte Waren"?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde, langsam reicht es. Jetzt werden noch alle gewerblichen Angebote ins Ausland gedrängt und am Ende müssen die letzten hier verbliebenen gegen die Konkurrenz aus der ganzen Welt (deutschsprachig aus den Nachbarländern) ankämpfen, denen dieser Quatsch nicht aufgedrückt wird.

Und wenn es denn einen guten Jugendfilter geben würde, wüsste ich zum Beispiel auch nicht, welche Altersfreigabe ich für mein wichtigsten Online-Magazin wählen sollte. Und liege ich falsch, kommt der Genosse Konkurrent und schickt mir eine Abmahnung. Haha. Super, Danke! Und während dessen "sendet" die Konkurrenz aus Österreich selenruhig weiter. Wie wäre es, wenn die Regierung gleich alle ausländischen Provder sperrt? Und was ist mit Zeitschriften und Radiosendungen? Für die gilt das in der Tragweite nicht, dabei wäre das der passendste Vergleich.

Wann lernen Politiker endlich, dass es die Eltern sind, die hier die Kontrollinstanz sein müssen? Hier wird per Gesetz der Erziehungsauftrag an die Onlinemedien übertragen (und ich rede nicht von den bisherigen Regelungen für Hardcore und Gewalt). Wie peinlich!
 
Ergo: Jeder kann seine Inhalte selbst klassifizieren.

Er "kann" nicht - er muss.

Und wenn man keine "problematischen" Angebote bereithält, muss man nichts tun.
Dazu findet man auf der von Dir verlinkten Seite:

Grundsätzlich gilt [..] Der Anbieter kann Inhalte für die Altersstufen „ab 0 Jahren“ und „ab 6 Jahren“ frei anbieten.
und - besonders hilfreich:

Es kann in der Tat schwierig sein, die „passende“ Altersstufe zu bestimmen. Bei unproblematischen Inhalten wird dies in der Regel kein Problem sein.
:stupid:


P.S.: Weißt Du, was "ab 12" bedeutet?
 
Zuletzt bearbeitet:
@Arithmos: Ja, da stimme ich Dir ja zu - er muss sein Angebot dahingehend klassifizieren, dass er sagt, ok, das ist für Kinder bis 12 unbedenklich, also ist keine Klassifizierung notwendig. Oder warum ist denn sonst immer von "freiwillig" die Rede?

Ich werde jedenfalls nicht das Risiko einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro eingehen und mein Angebot evtl. falsch klassifizieren. Da klassifiziere ich lieber gar nicht und gehe das Risiko einer Abmahnung ein, die ich dann eben ggf. anfechte.

Natürlich weiß ich nicht, was "ab 12" bedeutet.Aber eine grobe Ahnung erhält man ja dadurch, was im Fernsehen ab 20:00 Uhr, ab 22:00 Uhr etc. gesendet werden darf.
Ich werde mich nichtsdestotrotz, obwohl ich annehme, dass ich an meinen Seiten nichts ändern muss, mit meinem Anwalt kurzschließen, der mir hoffentlich näheres dazu sagen kann.

Dafür hab ich eine neue "Karriere" vor Augen: Ich werde Jugendschutzbeauftragter für Webseiten. Endlich ist mein Sozpäd-Diplom für irgendwas gut ;-)

Grüße
Charles
 
Dafür hab ich eine neue "Karriere" vor Augen: Ich werde Jugendschutzbeauftragter für Webseiten. Endlich ist mein Sozpäd-Diplom für irgendwas gut ;-)

Hätte eine der wenigen freien Domains dazu:
jugendschutz-beauftragter.org


@Alex: Das ist grundsätzlich richtig!
Und einen Onlineanschluss bekommt man i. d. R. nur als Volljähriger. Deshalb sehe ich hier die Eltern in der Pflicht und nicht den Anbieter. Ganz abgesehen davon, dass die Diskussion in Deutschland politisch völlig übertrieben und sehr engstirnig ist. Solange ausländische Seiten unbehelligt alles mögliche zeigen dürfen, ist die deutsche Kleingeistigkeit zudem einfach nur kontraproduktiv.
 
Vielleicht steckt hier ja eine ganz andere Absicht dahinter?

Wie war das mit dem neuen Personalausweis welchen man auch im Internet benutzen soll(te)? Da käme ein neues Alterscheckverfahren was die Nutzung des neuen Persos erfordert doch gerade recht?! Vorratsdatenspeicherung perfekt!

Denn gerade beim Thema Jugendschutz und Internetnutzung ist ein solch drastischer Alleingang seitens Deutschlands doch absoluter Unsinn. Mir kann niemand erzählen dass unsere Politiker so blöd wären und das nicht wüssten. Wer will geht einfach auf eine ausländische Internetseite und schon ist das neue Gesetz umgangen. Lächerlich also!

Da muss es andere Gründe geben, und aus der Vergangenheit wissen wir doch längst wer hierzulande die Gesetze schreibt. Sehr arm das ganze!
 
Wie war das mit dem neuen Personalausweis welchen man auch im Internet benutzen soll(te)? Da käme ein neues Alterscheckverfahren was die Nutzung des neuen Persos erfordert doch gerade recht?! Vorratsdatenspeicherung perfekt!

Habe ich mir auch direkt gedacht. Das ist die einzige effiziente Verifizierungsmethode, die mir so spontan in den Sinn gekommen ist. Klar gibt es andere Methoden, aber für's ganze Internet Postident?

Egal, wie es konkret umgesetzt wird: Am Ende lässt der User wieder ein eindeutiges Identifikationsmerkmal zurück.

Insgesamt kann ich mir aber kaum vorstellen, dass da so heiß gegessen wird, wie es (hier?) gekocht wird. Das wäre kompletter Blödsinn und kann nicht so gemeint sein.

Viele Grüße

August
 
Zack Server in Panama bestellt und die *cc Domains werden alle reich machen. Alles andere zum Thema JMStV finde ich zum :puke:

Wenn es nur so einfach wäre, dann wäre vieles einfacher ...
 
Bin wirklich gespannt was das wird...aber dann setz ich einfach ne FSK18 und dann hat sich der Schei*...denn auf die paar User, die ich verlier weil sie so nen Filter nutzen kann ich verzichten im Vergleich zu irgendwelchen Abmahungen, die wahrscheinlich reihenweise aufkommen werden. :stupid:
 

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