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Wichtig! Restposten als Marke geschützt?

japs

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08. Jan. 2006
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Hallo,
habe gerade gesehen, dass "Restposten.de" eine Markeneintrag (Wort/Bild) hat (Registernummer/Aktenzeichen: 30310390.6) und es gibt eine europäische Gemeinschaftsmarke (Nr. 004708301 als Wortmarke) der gleichen Firma.

Ich dachte immer solche Wörter wären nicht schutzfähig - was kann das (im groben) auf ein projekt unter: zB: sonderposten-restposten.com bedeuten ?

Nachtrag - Mail vom Markeninhaber (Auszug):
Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir Inhaber einer europäischen Wortmarke für den Begriff "Restposten" sind und zwar für
die Warenklassen Internet-Handelsportale und Software Angebote



Danke & Gruß Dirk
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Markeneintragung lautet ja auf restposten.DE - nach meiner bescheidenen Laienmeinung können sie daher nur Anspruch auf restposten.de haben. was anderes wäre es wahrscheinlich, wenn du restposten-de.org hättest, da hätten sie denke ich auch anspruch darauf...
ich glaube, du musst dir keine sorgen machen...in dem zusammenhang finde ich die mail von denen etwas dreist,du solltest wenn eine abmahnung o.ä. von denen kommen sollte auf alle fälle zum anwalt...
keine rechtsberatung...

grüße
charles
 
@Charles

So denke ich ja quasi auch, nur mehr hat mich schon die europäische Gemeinschaftsmarke auf nur "Restposten" nervös gemacht - da ist nix mit Zusatz, wie .de und die Klassen dort verstehe ich nicht so ganz - besonders die 42.

Gruß Dirk

Nachtrag:
In Deutschland lautet der Markeneintrag: "restposten.de" - innerhalb der EU nur "Restposten" - allerdings ist ja innehalb der EU Deutschland nicht ausgenommen oder haben die "Restposten" in Deutschalnd nicht anmelden könenn, da es ein generischer Begriff ist, welcher im Volk sehr verbreitet ist und somit ohne Zusatz hier nicht schützbar ?

Nachtrag 2:
Wenn Boris hier auch unteregs ist, wäre es schön, auch mal seine Meinung dazu zu hören :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, der Markeneinstrag lautet in der Tat auf "Restposten" - ich frage mich aber, was in diesem Zusammenhang
Erlangte Unterscheidungskraft: Nein
bedeutet!?
 
sorry für das crossposting

by the way: bin an domains aus dem bereich interessiert... angebote gerne per PM
 
Die Markeneintragung lautet ja auf restposten.DE - nach meiner bescheidenen Laienmeinung können sie daher nur Anspruch auf restposten.de haben


OT:
Kann man heute eigentlich noch generic-key.de eintragen lassen? Ich hatte es mal für .es probiert und es wurde abgelehnt....
 
Tatsächlich? Ich dachte, die Eintragung wäre möglich, schütze aber jedoch nur "key.tld" und nicht "generic-key".

Vielleicht hat ja auch noch jemand zu meiner obigen Frage eine Antwort?
 
Hallo,

also ich sehe "Restposten" als alleiniger Begriff nicht als schutzwürdig, da es für mich ein generischer Begriff mit hohem Bekanntheitsgrad ist.

Ich bin der Meinung dass in diesem Fall "Restposten" in Deutschalnd nicht als Marke eingetragen werden kann - ohne Zusatz und deshalb auf die europäische Gemeinschaftsmarke zurückgegriffen wurde, denn das ist eine spanische Organisation (oder?) und Deutschalnd da automatisch integriert ist bzw. beim Markenschutz nicht ausgenommen werden kann, wurde diese "Hintertürchen" gewählt.

Grund:
Ein ein rein deutscher Begriff auserhalb Deutschlands zu beantragen ist wohl leichter, da dies wohl nicht direkt geprüft wird :)

Allerdings ist diese meine Meinung und wenn es nicht die richtige ist, dann bitte schreibt mir die richtige Meinung :)


Allerings finde ich es chon etwas kommisch, dass ja bei der europäischen Behörde auch "restposten24.de" auch als europäische Gemeinschaftsmarke registriert wurde :) Das es zwischen den beiden Markenanbietern hier keine Konflikte gibt ?

Gruß Dirk
 
denn das ist eine spanische Organisation (oder?) und Deutschalnd da automatisch integriert ist bzw. beim Markenschutz nicht ausgenommen werden kann

Ne, das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt sitzt zwar zufällig in Alicante, ist aber ne Eu-Institution. OHIM - Home


Floes: Ich meinte nationale Anmeldung - ich hatte es für keyword.es in Spanien probiert als nationale Marke (nicht als Gemeinschaftsmarke) - wurde abgelehnt...dachte, ich versuch's mal :-)
 
Floes: Ich meinte nationale Anmeldung - ich hatte es für keyword.es in Spanien probiert als nationale Marke (nicht als Gemeinschaftsmarke) - wurde abgelehnt...dachte, ich versuch's mal :-)

Schon klar. Ich war der Meinung, man könne (zumindest in DE) keyword.de anmelden - hätte damit aber keinen Schutz für "keyword", sondern eben "keyword.de" und damit maximal Anspruch auf eine hypothetische "keyword.de.de".

Offensichtlich simmt das aber entweder nicht (mehr?), oder wird in Spanien anders gehandhabt.
 
Schon klar. Ich war der Meinung, man könne (zumindest in DE) keyword.de anmelden - hätte damit aber keinen Schutz für "keyword", sondern eben "keyword.de" und damit maximal Anspruch auf eine hypothetische "keyword.de.de".

Offensichtlich simmt das aber entweder nicht (mehr?), oder wird in Spanien anders gehandhabt.

Ich denke. in Deutschland selbst ist da sauch noch so und wird sich wohl auch nicht ändern, denn sonst hätte man ja für "Restposten" ohne Zusätze auch in DE einen Eintrag bekommen - so wurde aber der Weg über die europäische Gemeinschaftsmarke gewählt, weil es da diese Kriterien wohl nicht gibt oder diese nicht relevant sind.

Auch bin ich der Meinung, dass wenn ich zB. unter sopo-restposten.com ein gleiches Onlineportal machen würde, ich nicht viel zu befürchten hätte, trotz europäischer Gemeinschaftsmarke - frage mich dann, wie man das Recht auf dieses Key, was ja im Volksmund sehr bekannt & generisch ist, durchsetzen will - oder liege ich da voll daneben ?

Weiterhin denke ich, wenn Jemand mit einen gleichen Onlineportal wie restposten.de betreibet udn die Löschung der europäischen Gemeinschaftsmarke für "Restposten" beantragt hier auch gute Chancen hätte :)

Gruß Dirk
 
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