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Widerrufsrecht als Kleinunternehmer ?!?

Chrissi

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17. Juni 2007
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818
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Hallo zusammen,

ich habe mich am 16.05 zu einem Media-Eintrag bei telegate überreden lassen (Telefonvertrag) ... Am Telefon war ständig die Rede von einem monatlichen Gesamtpreis von 78,25 €. In der schriftlichen Bestätigung per Post .. steht nun etwas von 90,25 €. Der Telefonvertrag wurde mit meiner Zustimmung telefonisch aufgezeichnet. Ich weiss das während des Gesprächs (der Teil ohne Aufzeichnung) NIE die Rede von einem NETTO-Preis war (bei der Aufzeichnung bin ich mir nicht sicher). Kann ich den Vertrag widerrufen ? zB mit Inhaltsirrtum, § 119 Abs. 1 Fall 1 BGB . Der Mitarbeiter meinte er konnte ja nicht riechen, dass ich Kleinunternermehr bin und die Umsatzsteuer nicht absetzen könnte usw ...

90,25 € sind mir für den Eintrag eindeutig ZUVIEL und ich fühle mich auch "etwas" über den Tisch gezogen, da es doch üblich ist BRUTTO statt netto Preise anzugeben ..

Komme ich jetzt noch irgendwie aus dem Vertrag heraus ? Gesamtpreis heisst für mich Gesamtpreis, also mit allem drum und dran.

Viele Grüße
Chrissi
 
Ab dem Zeitpunkt des schriftlichen Auftragseingang hast Du 14 Tagen Rücktrittsrecht. Diese Telegate Aufträge wären auch für 10 € noch zu teuer ...

Gruß monte
 
Das gilt aber nur für Privatpersonen und nicht für Firmen - oder ? Könnte ich mich auf Inhaltsirrtum, § 119 berufen ? Wenn nicht sogar arglistige Täuschung ?
 
hallo Uniq,

danke für den Link ..
Fragt sich nur ob Kleinunternehmer Verbraucher im Sinne von §13 BGB sind ? Was ja nichts daran ändert, dass es sich um einen Irrtum, Vortäuschung falscher Tatsachen handelte .. Zudem wurde mir nichtmal ne Widerrufsbelehrung zugeschickt ..

Es ist auch nicht gerade kleine Summe um die es geht
(24 x 90,25 Euro ...= 2160 euro ) ?


Der Vertrag geht "nur" über 1 Jahr ..
 
Zuletzt bearbeitet:
(bin kein Anwalt)

Was für dich in Frage käme ist § 119 Abs. 2 BGB
(steht im Link).

imho->
Widerrufsbelehrung brauchen die auch nicht bzw. gibt es nicht weil es sich ausschließlich an Gewerbetreibende richtet und in dieser Funktion bist du kein Verbraucher.


Wird ein Vertrag im Zuge der Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit geschlossen, so handelt es sich bei dem Vertragsschließenden grundsätzlich nicht um einen Verbraucher (BGH 24.02.2005 - III ZB 36/05).

http://www.juraforum.de/lexikon/verbraucher
 
Zuletzt bearbeitet:
Heute gerade in der Rechtvorlesung gehabt: Du kannst dich in jedem Fall auf einen Inhaltsirrtum berufen. Allerdings würdest du dich ggf. Schadenersatzpflichtig machen, so dass das Vertragsverhältnis angefochten zwar nichtig werden würde, aber du die entgangene Marge trotzdem zahlen müsstest. Das BGB gilt auch für Unternehmer - zumal du vermutlich als Kleinunternehmer ohnehin kein Kaufmann i.S.d. HGB bist.

Allerdings handelt es sich doch um einen "Fernabsatz"vertrag, so dass du den ohnehin widerrufen kannst.
 
Hallo zusammen,

leider ist das Thema immer noch nicht vom Tisch.. ich habe mich letztendlich auf

§ 5 UWG: Irreführende geschäftliche Handlungen
§ 7 UWG: Unzumutbare Belästigungen

berufen. Die Gegenseite meint allerdings, dass sich diese Gesetze nur auf Endverbraucher beziehen - nicht aufs
B2B.

Ist es nicht eher so, dass das UWG gerade für das B2B gilt ?

Grüße,
Chrissi
 
leider ist das Thema immer noch nicht vom Tisch.. ich habe mich letztendlich auf

§ 5 UWG: Irreführende geschäftliche Handlungen
§ 7 UWG: Unzumutbare Belästigungen

berufen. Die Gegenseite meint allerdings, dass sich diese Gesetze nur auf Endverbraucher beziehen - nicht aufs
B2B.

Ist es nicht eher so, dass das UWG gerade für das B2B gilt ?

Das UWG sowie das StGB sind für jeden rechtsverbindlich, auch wenn es einige Zeitgenossen nicht wahr haben wollen;-)

Wenn Du davon überzeugt bist, dass dieser Anbieter unlauter auf Neukundenfang geht, schalte einen Anwalt oder Anwältin Deines Vertrauens ein;-)

scheint mir sowieso, dass die Situation verfahren ist und in Deinem Fall ein versierter Rechtsbeistand angezeigt ist!

in meinen Augen ist es Abzocke, weiter spekulieren ob Du schliesslich zu Deinem Recht kommst, möchte ich hier allerdings nicht;-)
 
Hallo Rheilaender,

ja, ziemlich verfahren. Langsam nervts auch.

Das UWG sowie das StGB sind für jeden rechtsverbindlich, auch wenn es einige Zeitgenossen nicht wahr haben wollen;-)

Für jeden, heisst dann auch für Unternehmer oder ? Bei dem StGB bin ich mir nicht sicher, aber das UWG gilt meiner Meinung nach gerade für Unternehmer. Dafür gibt es doch gerade dieses Gesetz. Oder seh ich das falsch ? Möchte jetzt eigentlich auf den letzten Zügen eigentlich nicht noch einen Anwalt hinzuziehen.. hm.. Oder ist hier jemand der sich mit dem Thema auskennt ?

in meinen Augen ist es Abzocke, weiter spekulieren ob Du schliesslich zu Deinem Recht kommst, möchte ich hier allerdings nicht;-)

Ich bleibe jedenfalls dran .

Grüße Chrissi
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Telekommunikationsfirma schließt nur Verträge mit Gewerbetreibenden ab, habe ich das richtig verstanden? Dann steht das sicher auch irgendwo auf deren Internetseite, oder so.

Prinzipiell ist es im B2B Sektor üblich Nettopreise zu verhandeln. Und warum ist das so? Weil bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen die Umsatzsteuer ohnehin nur ein durchlaufender Posten ist und diese für die Kostenrechnung ohnehin irrelevant ist. Wenn das für dich aufgrund deiner Kleinunternehmerregelung nicht üblich ist, hättest du vorher darauf hinweisen müssen.

Ich kenne zwar kein Gesetz oder Urteil, was bestätigt, dass im B2B immer von Nettoangaben auszugehen ist, aber existieren tut in diese Richtung bestimmt irgendwas.
 
ist doch eine alte Masche, Drückerkolonnen preisen ihren Dreck vornehmlich netto an um bei Geschäftskunden günstiger zu wirken;-)

die windigen Methoden dieser Firma sind vergleichbar mit Euroweb, tausende zufriedenen Kunden, das kann doch keine Abzocke sein;-)

Google bietet eine erweiterte Suche an und ist bestimmt gut für die Reputation dieses kostbaren Dienstleisters: telegate media abzocke

Der § 7 <http://bundesrecht.juris.de/uwg_2004/__7.html> Abs. 2 Nr. 2 UWG mit Ausnahmetatbeständen, sog Entbehrlichkeiten bezüglich ausdrücklicher Einwilligungen bei Email Werbung und Stichwort Relevanz, wo die Kaltakquise angeblich zum Geschäftsbetrieb des Beworbenen oder besser gesagt des Opfers passt!

Entweder es gibt einen vernünftigen § 7 UWG der abschreckende Wirkung hat ohne die berüchtigten Hintertürchen oder der Gesetzgeber streicht den Schutz § gegen unlautere Werbung ersatzlos, weil der Gesetzgeber vor diesen ominösen Firmen kapituliert hat bzw die regierenden Parteien auf Parteispenden ihrer Günstlinge nicht verzichten können;-)

Dazu noch:


Werbeanrufe unzumutbare Belaestigung

ist die Angabe am Telefon Preise zuzüglich Mehrwertsteuer nicht verpflichtend?

vielleicht hilft auch im Impressum ein Vermerk, dass Cold Calls und andere Direktwerbeformen ausdrücklich unerwünscht sind;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Telekommunikationsfirma schließt nur Verträge mit Gewerbetreibenden ab, habe ich das richtig verstanden? Dann steht das sicher auch irgendwo auf deren Internetseite, oder so.

wäre durchaus möglich.

Prinzipiell ist es im B2B Sektor üblich Nettopreise zu verhandeln.

Glaube ich, aber woher soll ich das als Kleinunternehmerin wissen ?

Und warum ist das so? Weil bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen die Umsatzsteuer ohnehin nur ein durchlaufender Posten ist und diese für die Kostenrechnung ohnehin irrelevant ist.

Hört sich gut an..

Wenn das für dich aufgrund deiner Kleinunternehmerregelung nicht üblich ist, hättest du vorher darauf hinweisen müssen.

Sehe ich anders.

Ich kenne zwar kein Gesetz oder Urteil, was bestätigt, dass im B2B immer von Nettoangaben auszugehen ist, aber existieren tut in diese Richtung bestimmt irgendwas.

Wie gesagt, habe ich mir das Angebot auf mehrmaliges bitten hin per Mail zuschicken lassen. Selbst dort waren keine Nettopreise angegeben, für mich Anzocke und Irreführung.
 
wäre durchaus möglich.



Glaube ich, aber woher soll ich das als Kleinunternehmerin wissen ?



Hört sich gut an..



Sehe ich anders.



Wie gesagt, habe ich mir das Angebot auf mehrmaliges bitten hin per Mail zuschicken lassen. Selbst dort waren keine Nettopreise angegeben, für mich Anzocke und Irreführung.
Chrissi...einfache Antwort: Anwalt
Sonst legst du dich selbst übers Knie...

grüsse,
engel
 
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe...
Da hilft Dir nur ein Anwalt.
Die Erstberatung ist doch wohl gar nicht so teuer und dann kann man bestimmt einschätzen was teurer ist, den Kram 1 Jahr zahlen, oder der Anwalt, wenn er dich rausboxt.
Viel Glück.
VG
Torsten
 
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe...
Da hilft Dir nur ein Anwalt.
Die Erstberatung ist doch wohl gar nicht so teuer und dann kann man bestimmt einschätzen was teurer ist, den Kram 1 Jahr zahlen, oder der Anwalt, wenn er dich rausboxt.
Viel Glück.
VG
Torsten

das wird ihr weiterhelfen...
 
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