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Widerrufsrecht bei Domainkäufen

mystica

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01. Nov. 2014
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Hallo,

mir fällt bei Domainverkäufen über ebay häufig auf, dass ein Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht vom Verkäufer ausgeschlossen wird. Ich dachte bislang, dass zumindest bei gewerblichen Verkäufern ein 14-tägiges (??) Widerrufsrecht für den Käufer eingeräumt werden muss. Hat sich hier in der Gesetzeslage etwas geändert?

VG
 
Hallo,

mir fällt bei Domainverkäufen über ebay häufig auf, dass ein Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht vom Verkäufer ausgeschlossen wird. Ich dachte bislang, dass zumindest bei gewerblichen Verkäufern ein 14-tägiges (??) Widerrufsrecht für den Käufer eingeräumt werden muss. Hat sich hier in der Gesetzeslage etwas geändert?

VG
soweit ich mich erinnere ist eine Domain kein Gegenstand, sondern ein eingeräumtes Nutzungsrecht.
Bei Domainkaufverträgen habe ich noch nie etwas von einem Rückgaberecht gelesen.
 
Hallo @engel,

bin mir wie gesagt nicht ganz sicher, doch im Netz habe ich unter anderem das hier gefunden.

Da bei den meisten Verkäufen über eBay das Widerrufsrecht jedoch ausgeklammert wird, hat sich ja unter Umständen in den letzten Monaten etwas zu Gunsten des Verkäufers getan!? Deshalb auch meine Frage.

VG
 
das Widerrufsrecht besteht zumindest nicht bei Privatverkäufen.
 
das Widerrufsrecht besteht zumindest nicht bei Privatverkäufen.

Ja, das ist richtig. Vermutlich sind deshalb auch so viele Domainverkäufe als Privatverkauf deklariert, obwohl offensichtlich eine Gewinnerzielungsabsicht dahinter steckt. Aber das ist ein anderes Thema :smiile:

Beste Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Gewinnerzielungsabsicht darf bei einem Privatverkauf ja auch vorliegen. Verkaufst ja nichts, um Verlust zu machen.
Es geht da mehr um die Menge und die Regelmäßigkeit.
 
Gewinnerzielungsabsicht darf bei einem Privatverkauf ja auch vorliegen. Verkaufst ja nichts, um Verlust zu machen.
Es geht da mehr um die Menge und die Regelmäßigkeit.

Es macht aber einen gewaltigen Unterschied, ob ich z.B. Sachen aus meinem Haushalt auflöse(auch Domains) und auf einen möglichst hohen Erlös hoffe (bei seltenen Sammlerstücken macht man häufig sogar guten Gewinn), oder ob ich eine Domain die ich vor 5 Tagen selbst für 200€ gekauft habe, nun für 500€ veräußere...

Ich habe auch schon beobachtet, wie ein "Privatverkäufer" kürzlich registrierte/gesnappte Domains bei eBay anschließend im 100er Pack wöchentlich verkauft hat (oder zumindestens versucht).

Ich unterstelle "Privatverkäufern" nicht einmal Steuerhinterziehung oder Schwarzarbeit (die können Ihre Einnahmen aus den "Privatverkäufen" ja über ihr legales Gewerbe deklarieren und sauber versteuern), aber zumindestens wettbewerbsrechtlich sehe ich klare Verstöße (z.B. Anbieterkennzeichnung, Widerrufsrecht).
 
Es macht aber einen gewaltigen Unterschied, ob ich z.B. Sachen aus meinem Haushalt auflöse(auch Domains) und auf einen möglichst hohen Erlös hoffe (bei seltenen Sammlerstücken macht man häufig sogar guten Gewinn), oder ob ich eine Domain die ich vor 5 Tagen selbst für 200€ gekauft habe, nun für 500€ veräußere...

Ich habe auch schon beobachtet, wie ein "Privatverkäufer" kürzlich registrierte/gesnappte Domains bei eBay anschließend im 100er Pack wöchentlich verkauft hat (oder zumindestens versucht).

Ich unterstelle "Privatverkäufern" nicht einmal Steuerhinterziehung oder Schwarzarbeit (die können Ihre Einnahmen aus den "Privatverkäufen" ja über ihr legales Gewerbe deklarieren und sauber versteuern), aber zumindestens wettbewerbsrechtlich sehe ich klare Verstöße (z.B. Anbieterkennzeichnung, Widerrufsrecht).
Privatverkäufe sind mit der größte Schwarzmarkt, gerade bei eBay Kleinanzeigen :-)
Denke aber dem Fragesteller ging es um etwas anderes.
 
Gewinnerzielungsabsicht darf bei einem Privatverkauf ja auch vorliegen.

Vermutlich werden bei den klassischen Privatverkäufen jedoch häufiger Artikel eingestellt um diese loszuwerden, da man sie schlichtweg nicht mehr braucht.

Aber Du hast natürlich recht, es geht letztendlich auch um Menge und Regelmäßigkeit. Sicher aber auch um das Produkt

VG
 
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