Hallo,
mir fällt bei Domainverkäufen über ebay häufig auf, dass ein Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht vom Verkäufer ausgeschlossen wird. Ich dachte bislang, dass zumindest bei gewerblichen Verkäufern ein 14-tägiges (??) Widerrufsrecht für den Käufer eingeräumt werden muss. Hat sich hier in der Gesetzeslage etwas geändert?
VG
mir fällt bei Domainverkäufen über ebay häufig auf, dass ein Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht vom Verkäufer ausgeschlossen wird. Ich dachte bislang, dass zumindest bei gewerblichen Verkäufern ein 14-tägiges (??) Widerrufsrecht für den Käufer eingeräumt werden muss. Hat sich hier in der Gesetzeslage etwas geändert?
VG