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Wieviel ist "e.V." eigentlich im Gegensatz zu "Firma" oder "Privatperson" wert...!?

vampsoftchef

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09. Feb. 2004
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Wieviel ist "e.V." eigentlich im Gegensatz zu "Firma" oder "Privatperson" wert...!?

Hallo,

wie verhält es sich eigentlich, wenn der Name eines eingetragenen Vereins generisch ist ala "Informatikerchat e.V." und dieser keine Marke angemeldet hat. (Informatikerchat ist frei erfunden, nur ein Beispiel)

Der Verein ist z.B. tätig unter informatikerchat.com, eine Privatperson registriert sich nun beispielsweise Informatikerchat.de

Zählt dann das Namensrecht dieses Vereins mehr, sodass er Anrecht auf die Domain hat!? Oder geht "e.V." schon eher in Richtung Privatperson?

Sonst könnte man ja günstig nen Verein anmelden und mit dem Namen dann bei der Vergabe von Domains bereits in der Sunrise-Phase beantragen...

Bei Firmen wiegt der Firmanname ja manchmal mehr wenn es sich um etablierte große Konzerne handelt - dazu gab es ja schon mehrfach Urteile gegen den "Kleinen Mann". Aber wie ist das nun bei "e.V."?

Mich interessiert einfach wie die Stellung in DE bezüglich der "e.V." ist...?

MfG Andreas
 
Deine Frage ist zu eindeutig, bitte etwas gröber, verbotende Rechtsberatung...
 
Oh war eigentlich auch nicht speziell gedacht - sind alles nur Beispiele!? :eek:
Die oben genannten Seiten gibts ja gar nicht - mir ging es nur darum wie es sich mit dem Kürzel "e.V." verhält - ob dies schon reicht für z.B. eine Sunrise-Phase oder ob man hier nicht einfach Domains einklagen kann von Leuten, die den gleichen Domainnamen haben wie der Verein...

Der kann auch XYZ e.V. heißen und die Domain heißt xyz.de :-)


MfG Andreas
 
Hallo,

mich hat letztens ein Verein e.V. angeschrieben. Die haben die verein.de und ich habe quasi die verein.com. Die Domain hatte ich erst einige Wochen vorher projektiert (gereggt schon vor knapp einem Jahr) und nun hatte das Finanzamt (!) wohl bei der Vereinsvorsitzenden angerufen und gefragt, ob die Seite auch zum Verein gehört. (Die arbeiten gemeinnützig und da hatte man beim FA wohl Angst, dass irgendwas unterschlagen wird). Nun im Endeffekt musste ich auf meiner Seite einen Hinweis anbringen, dass wir in keinem Zusammenhang mit Verein e.V. stehen und gut wars. - Auf einen Rechtsstreit hätte ich mich nicht eingelassen, da dieses Projekt eigentlich auch eher im gemeinnützigen Bereich anzusiedeln ist. - Wahrscheinlich hätte der Verein e.V. auch bessere Karten gehabt...

Soweit meine Erfahrung in diesem Bereich...

Liebe Grüße
Bianca
 
Ein e.V. ist nach BGB eine rechtliche Körperschaft - ähnlich der GmBH, strenggenommen verhält es sich nach meinem Verständnis beim Names- und Domainrecht so wie bei einer Firma. FC Bayern München ist sowohl e.V. als auch AG - die Namesrechte liegen aber beim e.V. - so auch beim ADAC e.V., etc..

Der Wert ist gleich !
 
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