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Jetzt anmelden!also könnte man z.b. auf einen sehr gebräuchlichen, generischen Begriff, den jeder kennt und jeder nutzt, eine Typo-Marke anmelden.
Der generische Begriff wäre als Marke nicht zulässig, der Typo eventuell schon.
Also erstmal den Typo als Marke anmelden, 1-2 Jahre ne schöne Marke aufbauen und dann die generische Domain einklagen.
Die beschreibende Nutzung von Begriffen ist auch dann statthaft, wenn es eine identische oder ähnlichlautende Marke gibt.Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr (...)
ein mit der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen, wie insbesondere ihre Art, ihre Beschaffenheit, ihre Bestimmung, ihren Wert, ihre geographische Herkunft oder die Zeit ihrer Herstellung oder ihrer Erbringung, zu benutzen (...)
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