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Wollen Domain und dann nichts

Christian

New member
Registriert
17. Sep. 2001
Beiträge
459
Reaktionspunkte
1
Hallo,

da werde ich doch eines Tages von einer jungen aufstrebenden Firma kontaktiert: die brauchen meine Domain (englischer Begriff mit .de). Sie hätten auch eine Wortmarke und wenn ich nicht mit 500 EUR einverstanden wäre, dann folge der Rechtsweg.
Die Firma ist 2004 gegründet, die Domain habe ich schon viele Jahre. Der Name der Domain wird von auch von mehreren Firmen als Zusatz zu ihren Produkten verwendet (z.B. "Domain"-Würstchen, "Domain"-Tarif usw.).
Ich bin auf einem ganz anderen Gebiet tätig und wollte die Domain dafür nutzen, hatte aber noch keinerlei Inhalte darauf.
Die Marke habe ich nicht geprüft. Zeit habe ich auch keine über und dachte mir, schick denen eine Rechnung. Also Rechnung über 500 EUR geschrieben und Zustimmung zu KK-Antrag nach Zahlungseingang angekündigt und zur Post damit.
Nun kommt keinerlei Reaktion, kein Geldeingang, kein Schreiben, Email oder Telefonat mehr und auch kein Rechtsanwalt.
Nach einigen Wochen sende ich denen eine email und schreibe denen, dass ich mein Angebot zur Domain-Übernahme zurücknehme.
Natürlich wieder keine Reaktion.
Nun will ich ein Projekt auf der Domain machen.
Können die nun noch kommen, die 500 EUR überweisen und die Domainübertragung beanspruchen?
Oder würdet Ihr denen erst mal ein Einschreiben senden?
Für 500 EUR möche ich die Domain jetzt auch nicht mehr hergeben.

Christian
 
Unabhängig von eventuell bestehenden Rechten Dritter meine persönliche Meinung:
Per Einschreiben den Betrag anmahnen und eine angemessene Frist setzen. Darin gleichzeitig festlegen, dass Du bei Nichtzahlung vom Vertrag zurücktrittst. Sollte die Rechnungsstellung noch nicht zu lange her sein und eine Zahlung daraufhin erfolgen bist Du lt. BGB an den Vertrag gebunden und musst die Domain (wie gesagt unabhängig von ggf. bestehenden Rechten) abgeben. Erfolgt innerhalb der Frist keine Zahlung dann bist Du raus aus dem Vertrag und kannst die Domain selbst nutzen. Ansonsten immer: Anwalt fragen...
Gruss,
Holger
 
Hi Christian,
Oder würdet Ihr denen erst mal ein Einschreiben senden?
Ich würde auf jeden Fall auf Nr."Sicher" gehen, das heißt: Einschreiben mit Rückschein. Kostet zwar 'ne €urone mehr, aber dann kannst du dir ganz sicher sein, dass sie deine Angebotsrücknahme erhalten haben.

Grüsse
Kinski
 
@ Klinski & Quaderno

Danke für Eure Ausführungen.

Ich werde wohl mit einem Einschreiben das Angebot zurücknehmen. Den Betrag aber nicht mehr anmahnen.

Gruß Christian
 
Ich schließe mich meinen Vorrednern an - würde ich ebenso machen.

Sofern Du die Domain doch abtreten und die vereinbarten 500 Euro einstreichen möchtest, so würde ich den Betrag anmahnen (wichtig: Einschreiben mit Rückschein!). Schließlich ist Deiner Schilderung nach ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustandegekommen.

Nach Ablauf einer im Mahnschreiben gesetzten Frist ab damit zu einem Inkassounternehmen. Nach der Schuldrechtsreform befindet sich der Schuldner automatisch 30 Tage nach Rechnungsstellung im Zahlungsverzug, auch, wenn Du in Deinem Mahnschreiben keine gesonderte Frist festlegst.

Wir arbeiten seit einiger Zeit mit Mediafinanz zusammen:

www.mediafinanz.de

Das kostet Dich als Gläubiger nichts, die Gebühren werden vom Schuldner geholt. Du kannst bei Mediafinanz alles online abwickeln.

GMF soll auch recht gut sein, wie man so hört:

www.gmf-gmbh.de

Mit denen habe ich bislang aber keine eigenen Erfahrungen gesammelt.

Sie hätten auch eine Wortmarke und wenn ich nicht mit 500 EUR einverstanden wäre, dann folge der Rechtsweg.

Das klingt übrigens nach einem klaren Fall von Nötigung...
 
Wie wurdest du den kontaktiert - dient das später als beweiskräftiger Nachweis oder tel. - per Mail ?

Schöne Grüsse
mane
 
Freiburg schrieb:
.Das klingt übrigens nach einem klaren Fall von Nötigung...

Nee, das mag so klingen, geht aber ganz sicher nicht als Noetigung durch. Dazu bedarf es schon der Drohung mit einem sehr unangenehmenen und i.d.R. rechtswidrigen Ereignis, das wuerden die Herren Anwaelte und Richter also sicher nicht fuer sich in Anpruch nehmen, wenn mit dem "Rechtsweg" gedroht wurde...
Ich denke es geht auch weniger darum, den Betrag einzutreiben, sondern vielmehr aus dem durch Zusage und Uebersenden der Rechnung geschlossenen Vetrag rauszukommen. Und hier hilft nur den Interessenten ueber den Weg der Nichtzahlung den Vertrag beenden zu lassen, selber kann man das nicht so einfach ohne besonderen Grund. Jetzt ein Projekt zu beginnen faende ich sehr riskant falls der "Aggressor" die Domain ploetzlich doch noch haben will. Also Frist setzen und danach vom Vertrag wegen Nichterfuellung seitens des Kaeufers zuruecktreten.
Gruss,
Holger
 
o.k. - aber gehen wir mal davon aus: Es wird vermutet, das ein Domaininhaber in finanziellen Schwierigkeiten steckt oder nicht über den finanziellen Rahmen verfügt - die Rechtslage, die Domain zu bekommen jedoch aussichtslos ist - eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht direkt angestrebt wird jedoch angedroht in Hoffnung, das diese zu kostenintensiv für den Inhaber ist - trotz offensichtlicher Bösartigkeit noch zusätzlich ein bisschen gedroht wird - ist es dann nicht angebracht von Nötigung zu sprechen.

Unabhängig vom Geschilderten ... ich hatte das mal, ohne den Punkt "finanzieller Engpass" - war einfach die Domain nicht wert...
 
Mane schrieb:
Wie wurdest du den kontaktiert - dient das später als beweiskräftiger Nachweis oder tel. - per Mail ?
mane

Hallo,

die haben den ganz großen Auftritt geprobt: Telefon, Email und Briefe. Ich war gerade im Urlaub und daher hab ich die ganze Palette bekommen. Die konnten die Domain gar nicht schnell genug bekommen. Erst nach der Rechnung war Funkstille, obwohl diese über den von denen selber "vorgeschriebenen" Betrag lautet.

Über deren Vorgehensweise hab ich mich natürlich auch geärgert, hatte aber keine Zeit meinen Ärger in Aktionen umzusetzen und hab gedacht, ehe die noch Ärger machen, nimm die 500 und gut is.

Nun hab ich den Verdacht, die wollten sich nur die Domain sichern und nie Zahlen. Einen KK-Antrag, den ich nur noch unterschreiben brauch, haben sie mir auch gleich frei Haus geliefert. Ich hab denen allerdings mitgeteilt, dass meine Unterschrift erst nach Geldeingang erfolgt.

Ich habe die Domain aber vorher nie zum Verkauf angeboten oder in ein Parkingprogramm eingestellt.

Gruß Christian
 
Sowas könnte sich natürlich im nachhinein auch als Bumerang herausstellen. Wenn die die Rechnung nur brauchten um Deine Absicht zu belegen, die Domain zu verkaufen dann wird es insbesondere in Anbetracht eines fehlendes Projektes (=berechtigtes Eigeninteresse) evtl. schwierig die Domain gegen eine bestehende Marke zu verteidigen, insbesondere weil es sich ja nach Deiner Aussage nicht um einen deutschen beschreibenen Begriff handelt. Wie lange ist denn das ganze her (erster Kontakt, Versand der Rechnung)?
Gruss,
Holger
 
Quaderno schrieb:
Sowas könnte sich natürlich im nachhinein auch als Bumerang herausstellen. Wenn die die Rechnung nur brauchten um Deine Absicht zu belegen, die Domain zu verkaufen dann wird es insbesondere in Anbetracht eines fehlendes Projektes (=berechtigtes Eigeninteresse) evtl. schwierig die Domain gegen eine bestehende Marke zu verteidigen...

Hallo Holger,

das halte ich bei einem Kaufpreis von 500 Euro für unrealistisch. Da haette der Preis hoeher sein muessen, damit sich das Risiko lohnt.

martin
 
Quaderno schrieb:
Sowas könnte sich natürlich im nachhinein auch als Bumerang herausstellen. Wenn die die Rechnung nur brauchten um Deine Absicht zu belegen, die Domain zu verkaufen dann wird es insbesondere in Anbetracht eines fehlendes Projektes (=berechtigtes Eigeninteresse) evtl. schwierig die Domain gegen eine bestehende Marke zu verteidigen, insbesondere weil es sich ja nach Deiner Aussage nicht um einen deutschen beschreibenen Begriff handelt.

Auf was für gemeine Gedanken ihr kommt......
Na ja, ich mach mir ja auch so meine Gedanken, was das ganze sollte.
Ich werde sie jedenfalls nicht auffordern die Rechnung zu bezahlen, sondern nur vom Vertrag zurücktreten.

Gruß Christian
 
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