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Wort-/Bildmarke

Jan

Gesperrt
Registriert
14. Juni 2004
Beiträge
102
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0
Hallo allerseits,

ich habe seit einiger Zeit beim DPMA einen Markeneintrag, als "Markenform" ist eingetragen: "Wort-/Bildmarke".

Nun meine Frage: Was genau bedeutet das? Ist das zu interpretieren als Wort UND Bildmarke?? D.h. ist dann mein Firmennamen (Wort) UND mein Firmensymbol (Bild) geschützt???????

Danke und Gruß,
Jan
 
@Sebastian, das stimmt so nicht.
Es kommt stets auf die Situation an.
 
Warum heisst es aber dann "WORT-/ Bildmarke"?

Und auf welche "Situation" kommt es an?

DANKE und Gruß,
Jan
 
Warum heisst es aber dann "WORT-/ Bildmarke"?

Da ein Logo/Grafik o.ä. mit Text geschützt wird. So weit ich weiß ist somit aber lediglich genau diese angemeldete L. geschützt. Das Wort kann aber von anderen weiterhin verwendet werden.

@Boris: Welche Situationen?
 
Die Situation ist entscheidend. Will sagen, es kommt immer auf den Einzelfall darauf an.

Wenn jemand eine Bildmarke im Bereich Seifenherstellung mit dem Wort "SeifenMX24" besitzt und nun jemand aus der gleichen Branche ein produkt mit dem Titel "SeifenMX24 the original" herausbringt, kann der Markeninhaber der Wort/Bild-Marke sehr wohl den Konkurrenten abmahnen.
 
Genau!

Dass bei Wort-/Bildmarken nur das Logo, nicht aber das Wort selbst geschützt ist, ist ein (vor allem in Internetforen) weitverbreiteter Irrtum.

Ist das Wort selbst schutzfähig, insbesondere weil es unterscheidungskräftig und nicht rein beschreibend ist, dann können auch aus einer Wort-/Bildmarke Rechte bezüglich des Begriffs geltend gemacht werden.
 
Danke Euch für Eure Antworten, insbesondere Dir, Stefan, für die definitive Antwort.

Viele Grüße,
Jan
 
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