Hallo liebe Domainer,
aus aktuellem Anlass möchte ich mal fragen inwieweit Ihr folgenden Sachverhalt bewerten würdet bzw. vielleicht hat ja hierbei bereits jemand Erfahrungen sammeln können.
Wenn im DPMAregister für eine Wortmarke der Aktenzustand auf "Anmeldung eingegangen" steht, also demnach die Wortmarke noch nicht offiziell eingetragen wurde, wie kritisch ist es dann zu sehen, eine Domain unter diesem Namen zu registrieren? Es handelt sich hierbei um keine Firmierung sondern eigentlich um einen "allgemeinen Begriff" aus dem englischem "Sprachgebrauch". Wäre es denn unmittelbar nach dem Eintrag im Namensregister bereits strafbar, den Namen der Domain registriert zu haben, auch wenn die Homepage nicht mit Leben gefüllt ist?
Wer kann hierzu mehr sagen?
Für Eure Unterstützung besten Dank :wavey:
Beste Grüße
aus aktuellem Anlass möchte ich mal fragen inwieweit Ihr folgenden Sachverhalt bewerten würdet bzw. vielleicht hat ja hierbei bereits jemand Erfahrungen sammeln können.
Wenn im DPMAregister für eine Wortmarke der Aktenzustand auf "Anmeldung eingegangen" steht, also demnach die Wortmarke noch nicht offiziell eingetragen wurde, wie kritisch ist es dann zu sehen, eine Domain unter diesem Namen zu registrieren? Es handelt sich hierbei um keine Firmierung sondern eigentlich um einen "allgemeinen Begriff" aus dem englischem "Sprachgebrauch". Wäre es denn unmittelbar nach dem Eintrag im Namensregister bereits strafbar, den Namen der Domain registriert zu haben, auch wenn die Homepage nicht mit Leben gefüllt ist?
Wer kann hierzu mehr sagen?
Für Eure Unterstützung besten Dank :wavey:
Beste Grüße