Welcome!

By registering with us, you'll be able to discuss, share and private message with other members of our community.

SignUp Now!

www.firefox.de It was Hot :)

Dieckmann

New member
Registriert
19. Mai 2001
Beiträge
132
Reaktionspunkte
0
Firefox ist ja in aller Munde, was wird denn hier geschätzt, was die Firefox.de wert ist, wenn man unterstellt, dass die momentane Nutzungsform mitverkauft wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke, sie ist so gut wie wertlos.
Grund:
es ist eine .de
Der aktuelle Inhaber nutzt sie mit Einverständnis von mozilla.
Jeglichem neuen Inhaber würde mozilla sicher das Einverständnis verweigern. Bei einer .de ist es dann recht einfach sie einem neuen Besitzer auf juristischem Weg zu untersagen oder was auch immer in diese Richtung. Die wäre also schneller weg als man denken kann.

Und was die momentane Nutzungsform betrifft: Ich weiß nicht ob es lohnt darüber zu spekulieren, ob der Musikverlag zu verkaufen ist und sich der Verkauf unter dem Strich dann rechnet.

Wie denken andere darüber?
 
Der Musikverlag kan nicht übernommen bzw. mit gekauft werden, da es sich um ein Einzelunternehmen handelt. Der Verwendungszweck ist entscheident, sofern Mozilla für Firefox eine Marke angemeldet hat.

Gibt es eine Marke, dann muss geklärt sein, welche Waren und Dienstleistungen sie schützt. In den übrigen sollte rechtssicher gearbeitet werden können mit der Domain. Eine Erlaubnis wäre für diese Nutzung auch nicht notwendig.

Ein Markeninhaber kann eine Domain, die vielleicht sogar älter ist, als die Marke, nicht einfach pfänden. Dazu gehört eine Rechtsverletzung.

Den Wert der Domain sehe ich ebenfalls als eher gering an.
 
Angenommen der jetzige Inhaber hat die Domain schon sehr lange, also schon bevor Firefox einen überragenden Bekanntheitsgrad erreicht hatte (egal ob Marke oder nicht), dann ist die Domain, sofern dort kein Browser angepriesen wird, rechtlich halbwegs sicher.

Nun ist aber dieser Bekanntheitsgrad des Begriffs Firefox inzwischen auf jeden Fall "überragend", denn kaum jemand wird den Begriff Firefox mit irgendetwas anderem in Verbindung bringen. So ist auch klar, dass die Domain sicherlich eine Menge Typeins hat, von Leuten die eigentlich den Browser suchen. Der jetzige Inhaber kann vielleicht nichts dafür, einen Käufer könnte man aber unterstellen, dass er es auf genau diesen Traffic abgesehen hat.

Da wird imho auch die rechtliche Lage für den Käufer sehr dünn. Daher kann ich mir einen Verkauf eher weniger vorstellen, denn kaum ein potentieller Käufer wird sich dieses Risiko aussetzen wollen.

Keine Rechtsberatung, nur mein persönliches Rechtsempfinden.
 
Der Verwendungszweck ist entscheident, sofern Mozilla für Firefox eine Marke angemeldet hat.

Gibt es eine Marke, dann muss geklärt sein, welche Waren und Dienstleistungen sie schützt. In den übrigen sollte rechtssicher gearbeitet werden können mit der Domain. Eine Erlaubnis wäre für diese Nutzung auch nicht notwendig.

Ein Markeninhaber kann eine Domain, die vielleicht sogar älter ist, als die Marke, nicht einfach pfänden. Dazu gehört eine Rechtsverletzung.

Es Bedarf nicht zwingend einer Markeneintragung. Hier dürfte das Namensrecht bzw. die Bekanntheit eine deutliche Rolle spielen. An Nutzung der Domain für einen Browser oder die Werbung zu dem Thema ist ohnehin nicht zu denken aber vermutlich reicht die Bekanntheit von FF, um die Domain zu erstreiten.
 
Es Bedarf nicht zwingend einer Markeneintragung. Hier dürfte das Namensrecht bzw. die Bekanntheit eine deutliche Rolle spielen. An Nutzung der Domain für einen Browser oder die Werbung zu dem Thema ist ohnehin nicht zu denken aber vermutlich reicht die Bekanntheit von FF, um die Domain zu erstreiten.

Das sehe ich ähnlich, dazu gab es schon einige Urteile. Mir fällt gerade shell.de ein auch wenn hier das Namensrecht mit im Spiel war, aber letztendlich kam es hier nicht zur Anwendung der Prioritätsregel: Shell gewinnt im Rechtsstreit um Domain 'shell.de' Vor Gericht 123recht.net

Gruss Jens
billigtanken.com
 
Zuletzt bearbeitet:
Die momentane Nutzungsform ist erlaubt und mit etwaigen Rechteinhabern vertraglich abgesprochen/zugesichert und kann mitübertragen werden.
 
Angenommen der jetzige Inhaber hat die Domain schon sehr lange, also schon bevor Firefox einen überragenden Bekanntheitsgrad erreicht hatte (egal ob Marke oder nicht), dann ist die Domain, sofern dort kein Browser angepriesen wird, rechtlich halbwegs sicher.
Sehe ich auch so.

Die momentane Nutzungsform ist erlaubt und mit etwaigen Rechteinhabern vertraglich abgesprochen/zugesichert und kann mitübertragen werden.
Quelle? Ich bin mir nicht sicher, dass Nutzungsrechte zwischen zwei Vertragsparteien einfach so von einer Seite aus auf einen anderen Vertragspartner übertragen werden können, abgesehen von einer entsprechenden Klausel im Vertrag.
 
Da würde mich doch mal interessieren, was du selbst für einen Wert siehst.
 
Ich sehe ebenfalls leider keinerlei Wert. Der einzig werthaltige Aspekt ist der Bekanntheitsgrad des Firefox-Browsers und das damit einhergehende Suchvolumen oder eventuelle Type-Ins. Da aber eine derartige Nutzung (z.B. Verbreitung eines Konkurrenz-Browsers etc.) ausscheidet, kann man mit der Domain wohl eigentlich nichts anfangen.

Mach' Dir nichts draus, Deine anderen Domains sind dafür umso toller (pauschalreise.de etc..) :)

Grüße
René
 
hallo harry, meinst du das da? » Gerichte » Klage um die Domain ‘firewall.de’ gegen den Domain-Grabber “Day Networks Marketing”

würdest du das ende der story veröffentlichen, der ausgang würde mich und vielleicht auch andere sehr interessieren. warum lässt du dich da als grabber betiteln?

Danke für die Info, das meinte ich nicht. Ich kannte diesen Text bis jetzt nicht und werde das heute mit meinen Anwalt besprechen was wir weiter machen werden.

Harry
 
Zurück
Oben