Streit um sex.com geht weiter
US-Gericht muß über strittige Domain-Rechte entscheiden
(28.11.00) In der weiten Welt des Internets läßt sich ein Domain-Name wie
sex.com durchaus als Juwel bezeichnen. Kein Wunder, daß der Streit um diesen
Domain-Namen nicht so einfach beizulegen ist, so berichtet das eZine
mercurycenter heute. Bereits im August diesen Jahres sollte endlich eine
Gerichtsentscheidung gefällt werden (wir berichteten), die wurde aber wegen der
verzwickten Sachlage wieder verschoben.
Keine Frage, sex.com ist begehrt. Und in den langweiligen Diskussionen um
Domain-Namen erhält der schon zwei Jahre andauernde juristische Streit um
sex.com vor dem Federal Court in San Jose täglich weitere Brisanz. Heute sollte
nun das Gericht endlich entscheiden, wem sex.com gehört. Zur Debatte stehen ein
Internet-Sex-Anbieter und bereits vorbestrafter Krimineller, der zumindest zur
Zeit über sex.com verfügt und ein Unternehmer aus San Francisco, der angibt, die
begehrte Site sei ihm gestohlen worden.
Gary Kremen, der Unternehmer, gibt in dieser Reihe von Klagen und
Klageerwiderungen an, die Site sei ihm vor fünf Jahren von Stephen Cohen, dem
Sexanbieter, gestohlen worden. Cohen hingegen behauptet, die Site, die immerhin
jedes Jahr einen enormen Umsatz bringt und deren Inhalt geradezu für die
Erfindung von Web-Filtern verantwortlich scheint, gehöre ihm rechtmäßig.
In diesem Kontext muß das Gericht auch darüber entscheiden, ob es 25 Millionen
US-Dollar Gewinn, die aus der Site resultieren, beschlagnahmt, um damit Cohen
die Möglichkeit zu nehmen, mit diesem Geld zu verschwinden. Cohen bringt den
Streit folgendermaßen auf den Punkt: "Das Publikum ist nicht nur Amerika,
sondern die ganze Welt. Es gibt nur wenige Wörter, die man rund um den Globus
versteht. Sex ist eines davon. Tippt man Sex ein, dann kommt man auf sex.com."
Bereits 1994 hatte Kremen sex.com bei Network Solutions, einem Registrar,
eintragen lassen. Kremen, der auch in anderen Internet-Abenteuern verstrickt
war, ließ sex.com in einem Dornröschenschlaf - solange bis Cohen es aufgeweckt
hatte. Die Details, wie nun Cohen an sex.com kam, sind etwas dubios und die
Hauptpunkte des Verfahrens. 1995 wurde Cohen aus dem Gefängnis entlassen, in dem
er mehrere Jahre wegen eines Betrugsfalles verbracht hatte. Kaum in der
Freiheit, wollte er ebenfalls sex.com bei Network Solutions registrieren lassen,
fand aber heraus, daß die Domain belegt war und eine Firma namens Online
Classified Inc. die Namensrechte besaß.
Kremer gibt nun an, daß er und Online Classified ein und die selbe Person seien.
Cohen bezweifelt das. Eine Tatsache ist jedoch unbestritten, daß sich Cohen in
einem Brief an Network Solutions als ein Angestellter von Online Classified
ausgab und sich die Rechte des Namens sichern ließ mit dem Hinweis, die Rechte
seien für 1.000 US-Dollar verkauft worden.
Kremen gibt nun an, Cohen hätte den Brief gefälscht und damit einen Betrug
begangen. Kremen meint dazu: "Der Übergang der Domain-Namens-Rechte beruht auf
einem gefälschten Dokument und ist deswegen unwirksam." Cohen wiederum leugnet,
daß der Brief an Network Solutions gefälscht sei. Insoweit ist der Fall schon
verworren genug und die Beweislage äußerst strittig. Und doch hatten die Richter
in dem andauernden Verfahren auch des öfteren für Verwirrung gesorgt. Im
Frühjahr Entschied gar ein US-Gericht, Kremen könne nicht um Eigentum betrogen
worden sein, da er keinen Besitz an einer Domain erwerben könne - was wiederum
die Frage nach den Eigentumsrechten im Internet insgesamt aufwirft.
Der Fall nimmt dabei in dem Verfahren die verschiedensten Wendungen, manchmal
scheint es mehr um die Eigentumsrechte an sich zu gehen, dann wieder mehr um den
Gewinnausfall. Aussagen dazu verweigert Cohen jedoch. (dk)
Sex.com muß übertragen werden
Ein Bundesrichter hat es dem derzeitigen Besitzer der Internetseite "Sex.com"
untersagt, eben diesen Namen für seine Online-Angebote zu benutzen, nachdem er
herausgefunden hat, daß er die Rechte dafür auf betrügerische Weise erstanden
hat.
Der US-Richter James Ware veröffentlichte heute einen vorbereitenden
Unterlassungsbefehl, der die Rechte an "Sex.com" an den Unternehmer Gary Kremen
in San Francisco überträgt, der Stephen Cohen des Betrugs bezüglich der
Sicherung der Rechte an der begehrten Seite beschuldigt. Ware fand heraus, daß
Cohen 1995 ein Dokument gefälscht hat, das den Internet-Namensregistrator
Network Solutions Inc. dazu veranlaßt hat, "Sex.com" an ihn zu übertragen.
US-Gericht muß über strittige Domain-Rechte entscheiden
(28.11.00) In der weiten Welt des Internets läßt sich ein Domain-Name wie
sex.com durchaus als Juwel bezeichnen. Kein Wunder, daß der Streit um diesen
Domain-Namen nicht so einfach beizulegen ist, so berichtet das eZine
mercurycenter heute. Bereits im August diesen Jahres sollte endlich eine
Gerichtsentscheidung gefällt werden (wir berichteten), die wurde aber wegen der
verzwickten Sachlage wieder verschoben.
Keine Frage, sex.com ist begehrt. Und in den langweiligen Diskussionen um
Domain-Namen erhält der schon zwei Jahre andauernde juristische Streit um
sex.com vor dem Federal Court in San Jose täglich weitere Brisanz. Heute sollte
nun das Gericht endlich entscheiden, wem sex.com gehört. Zur Debatte stehen ein
Internet-Sex-Anbieter und bereits vorbestrafter Krimineller, der zumindest zur
Zeit über sex.com verfügt und ein Unternehmer aus San Francisco, der angibt, die
begehrte Site sei ihm gestohlen worden.
Gary Kremen, der Unternehmer, gibt in dieser Reihe von Klagen und
Klageerwiderungen an, die Site sei ihm vor fünf Jahren von Stephen Cohen, dem
Sexanbieter, gestohlen worden. Cohen hingegen behauptet, die Site, die immerhin
jedes Jahr einen enormen Umsatz bringt und deren Inhalt geradezu für die
Erfindung von Web-Filtern verantwortlich scheint, gehöre ihm rechtmäßig.
In diesem Kontext muß das Gericht auch darüber entscheiden, ob es 25 Millionen
US-Dollar Gewinn, die aus der Site resultieren, beschlagnahmt, um damit Cohen
die Möglichkeit zu nehmen, mit diesem Geld zu verschwinden. Cohen bringt den
Streit folgendermaßen auf den Punkt: "Das Publikum ist nicht nur Amerika,
sondern die ganze Welt. Es gibt nur wenige Wörter, die man rund um den Globus
versteht. Sex ist eines davon. Tippt man Sex ein, dann kommt man auf sex.com."
Bereits 1994 hatte Kremen sex.com bei Network Solutions, einem Registrar,
eintragen lassen. Kremen, der auch in anderen Internet-Abenteuern verstrickt
war, ließ sex.com in einem Dornröschenschlaf - solange bis Cohen es aufgeweckt
hatte. Die Details, wie nun Cohen an sex.com kam, sind etwas dubios und die
Hauptpunkte des Verfahrens. 1995 wurde Cohen aus dem Gefängnis entlassen, in dem
er mehrere Jahre wegen eines Betrugsfalles verbracht hatte. Kaum in der
Freiheit, wollte er ebenfalls sex.com bei Network Solutions registrieren lassen,
fand aber heraus, daß die Domain belegt war und eine Firma namens Online
Classified Inc. die Namensrechte besaß.
Kremer gibt nun an, daß er und Online Classified ein und die selbe Person seien.
Cohen bezweifelt das. Eine Tatsache ist jedoch unbestritten, daß sich Cohen in
einem Brief an Network Solutions als ein Angestellter von Online Classified
ausgab und sich die Rechte des Namens sichern ließ mit dem Hinweis, die Rechte
seien für 1.000 US-Dollar verkauft worden.
Kremen gibt nun an, Cohen hätte den Brief gefälscht und damit einen Betrug
begangen. Kremen meint dazu: "Der Übergang der Domain-Namens-Rechte beruht auf
einem gefälschten Dokument und ist deswegen unwirksam." Cohen wiederum leugnet,
daß der Brief an Network Solutions gefälscht sei. Insoweit ist der Fall schon
verworren genug und die Beweislage äußerst strittig. Und doch hatten die Richter
in dem andauernden Verfahren auch des öfteren für Verwirrung gesorgt. Im
Frühjahr Entschied gar ein US-Gericht, Kremen könne nicht um Eigentum betrogen
worden sein, da er keinen Besitz an einer Domain erwerben könne - was wiederum
die Frage nach den Eigentumsrechten im Internet insgesamt aufwirft.
Der Fall nimmt dabei in dem Verfahren die verschiedensten Wendungen, manchmal
scheint es mehr um die Eigentumsrechte an sich zu gehen, dann wieder mehr um den
Gewinnausfall. Aussagen dazu verweigert Cohen jedoch. (dk)
Sex.com muß übertragen werden
Ein Bundesrichter hat es dem derzeitigen Besitzer der Internetseite "Sex.com"
untersagt, eben diesen Namen für seine Online-Angebote zu benutzen, nachdem er
herausgefunden hat, daß er die Rechte dafür auf betrügerische Weise erstanden
hat.
Der US-Richter James Ware veröffentlichte heute einen vorbereitenden
Unterlassungsbefehl, der die Rechte an "Sex.com" an den Unternehmer Gary Kremen
in San Francisco überträgt, der Stephen Cohen des Betrugs bezüglich der
Sicherung der Rechte an der begehrten Seite beschuldigt. Ware fand heraus, daß
Cohen 1995 ein Dokument gefälscht hat, das den Internet-Namensregistrator
Network Solutions Inc. dazu veranlaßt hat, "Sex.com" an ihn zu übertragen.