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zu schnelles fahhren um Feuerwehr Platz zu machen

Wettermann

New member
Registriert
24. Mai 2008
Beiträge
3.721
Ich suche Urteile wo jemand zu schnell gefahren ist während oder weil hinter ihm ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht näher kam.
(also um dann irgendwo Platz zu schaffen - nicht weil er fliehen wollte :-D )
Kennt jemand solche Urteile?

Danke im Voraus.
 
Urteil nein aber schau mal hier evtl. hilft das bei der Begründung.

OWiG - Einzelnorm
bzw.
hi,
dein rechtfertigen notstand ist, wie ich schon schrieb nur gegeben, wenn blaulicht§35 u n d martinshorn §38 stvo benutzt wird.dann kann der vordere vt unter berücksichtigung der anderen vt und öffentlicher sicherheit freie bahn schaffen, wie auch immer.
hauptmann

gefunden hier

Wenn ein Busgeldbescheid kommt würde ich zunächst Wiederspruch einlegen und selbst begründen. Ich denke mal das sollte in der Regel ausreichend sein.
Wenn nicht einfach mal beim Anwalt nachfragen ob eine Chance besteht der Anzeige zu entgehen.

mfg
 
Wenn ein Busgeldbescheid kommt würde ich zunächst Wiederspruch einlegen und selbst begründen. Ich denke mal das sollte in der Regel ausreichend sein.
Wenn nicht einfach mal beim Anwalt nachfragen ob eine Chance besteht der Anzeige zu entgehen.

mfg

Es steht bereits der Gerichtstermin an.
Der Blitzer stand genau passend. Habe zwar eine schriftliche Bestätigung, dass ein Einsatzfahrzeug hinter mir war aber man sagt, ich hätte einfach rechts ran fahren sollen.

:damnmate:
 
Dann wars ja einiges zu schnell, wenns vor Gericht geht^^

Aber ohne Anwalt würde ich da auch nichts machen.
 
Es geht vor Gericht weil mein Anwalt Einspruch eingelegt hat.

Trotzdem suche ich Urteile zu vergleichbarer Situation.
 
Mensch Ihr könnt alle klug reden.
Der Einzige von dem was Verwertbares kam ist brusau.

Fakt ist es geht in Kürze vor den Richter.
Fakt ist, ich bin mit meinem Anwalt nicht ganz zufrieden.
Fakt ist, ich kann für diesen Fall jetzt keinen anderen nehmen ohne, dass es richtig teuer wird.
Fakt ist, dass mein Anwalt bereits mit dem Richter telefoniert hat und der Meinung ist, nur meine persönliche Aussage kann mich da noch raushauen.

Daher sammle ich Argumente und Urteile.

Der Link von brusau hat mich zumindest an Ideen inspiriert. Danke dafür.
 
Meine Antworten waren nicht blöd gemeint.

Es gibt Ihr genug Leute, die versuchen ohne passende Beratung klarzukommen und mit Ihrem Halbwissen alles falsch machen.

Ich wollte nur sicherstellen, das dies bei Dir nicht so ist.

Nach Deinem Letzen Posting verstehe ich es besser.

Auch wenn der Fall hier anders liegt, helfen Die diese Ausführungen möglicherweise:
http://www.ralf-fischer-fredeburg.de/UrteilAGCastrop.pdf
 
wieviel zu schnell warst du denn?
Geht es hier um ein 40€ Knöllchen, Punkte, Führerscheinentzug...oder...?!?

grüsse,
engel
 
Hat Dein Anwalt herausgefunden, mit welchem Grät Du geblitzt worden bist ?
 
Was für ein Einsatzfahrzeug war es denn ?
feuerwehrauto, schreibt er oben

...aber man sagt, ich hätte einfach rechts ran fahren sollen.

:damnmate:
so ist es, sofern es keine bobbahn war, hast du damit andere verkehrsteilnehmer evtl. in gefahr gebracht, obgleich ich dein verhalten in entsprechender situation nachfühlen kann.

Mensch Ihr könnt alle klug reden.
Der Einzige von dem was Verwertbares kam ist brusau.
ich denke eher, dass stephan bisher die sinnvollsten fragen/antworten gegeben hat
 
Ich glaube, Urteile wird man dazu kaum finden, da die Bußgeldbehörden und Gerichte solche schwierigen Fälle tendenziell einstellen.

Das erstaunlich ist: M.E. ist das zwar ein Allerweltsfall, aber doch gar nicht so einfach und offenbar auch von Anwälten im Internet kaum in irgendwelchen Abhandlungen ausgeführt. Ich hatte selbst mal so etwas ähnliches und hatte da mal recherchiert, allerdings mit - für mich erstaunlich - wenig eindeutigen Ergebnissen. Es scheint eine gewisse Grauzone zu geben! :D

Aber vielleicht kann ich dir hiermit helfen:

Sachverhalt
Nehmen wir mal an, dass du - das willst du ja offenbar vor Gericht vorbringen - keine Möglichkeit hattest, einfach rechts ranzufahren bzw. gegebenenfalls irrtümlich angenommen hast, du könntest dies nicht (rechtzeitig) und du daher schnell gefahren bist, um möglichst schnell an eine Stelle zu geraten, wo du rechts ranfahren kannst.

Die aufgeworfenen Fragen
Dann stellen sich m.E. folgende Fragen:

1. Pflicht zur Geschwindigkeitsüberschreitung?
Durftest du bzw. musstest du sogar schneller fahren, um dem Einsatzfahrzeug die zügige Vorbeifahrt zu ermöglichen?

Ergeben kann sich das aus § 38 Abs. 1 StVO. Der lautet:

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen"

Was das heißt, scheint weitgehend ungeklärt zu sein. Man könnte meinen, dass dies nicht nur verpflichtet, Platz zu machen (also etwa ganz nach rechts zu fahren an den Straßenrand), sondern auch zu gewissen Ordnungswidrigkeiten verpflichtet, etwa das Befahren des Gehwegs oder Radwegs oder das Fahren in eine Kreuzung trotz "rot", um Platz zu schaffen.

Dass "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen" aber bedeutet, dass man Ordnungswidrigkeiten begehen muss oder darf, steht dort nicht. Allerdings fahren dennoch viele Menschen etwa auf den Radweg, um der Feuerwehr Platz zu machen und meinen, dazu nicht nur berechtigt, sondern auch (rechtlich und nicht nur moralisch) verpflichtet zu sein. Ob das aber stimmt, scheint aber irgendwie unklar zu sein. Jedenfalls habe ich dazu damals nichts finden können.

Wenn man diese Frage mit "Nein" beantwortet und weder eine Pflicht, noch ein Recht aus dem Satz "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen" ableiten will, dann geht es zum nächsten Problem:

2. Handeltest du im rechtfertigenden Notstand?
Der rechtfertigende Notstand ist in § 16 OWiG geregelt. Dieser lautet:

"Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden."

Unter diesen Voraussetzungen darf man Vorschriften nach der StVO verletzten!

Berücksichtigt man nun weiter, was oben in § 38 StVO steht:

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

darf man als normaler Verkehrsteilnehmer wohl darauf vertrauen, dass bei Einsatz von Blinklicht und Martinshorn es um wichtige Rechtsgüter geht, denen etwa das Befahren des Bürgersteiges etc. nachgeordnet ist. Auch über eine rote Ampel darf man wohl fahren, wenn das nicht übermäßig andere gefährdet. Wenn die Feuerwehr oder Polizei also solche Signale gibt, dann darf man wohl darauf vertrauen. Wenn nicht auf die, auf wen soll man denn sonst vertrauen?

Bei der Geschwindigkeitsüberschreitung wird man wohl sagen müssen, dass nur angemessene Überschreitungen zulässig sind. Wenn du also in ner Spielstraße von einem Feuerwehrfahrzeug verfolgt wirst, dass dort 50 fährt, wirst du (wenn dort zunächst keine Möglichkeit des Ausweichens besteht) kaum 50 fahren dürfen (weil auch die Feuerwehr das gar nicht durfte), da dann die Kinder in der Straße nur geringe Überlebenschancen hätten.

Fährt du dann aber nicht Schrittgeschwindigkeit, sondern an übersichtlichen Stellen etwas schneller (etwa 30 km/h) ist es wohl angemessen.

M.E. kommt es also für den Erfolg deines Einspruchs auf zweierlei an:

1. Kann man dir nachweisen, dass du statt der Geschwindigkeitsüberschreitung schlicht (mit gleicher Erfolgswirksamkeit) rechts anhalten konntest und dir das bewusst war?

2. War deine Geschwindigkeitsüberschreitung der Situation angemessen? Dabei spielt es also eine Rolle, wie schnell du warst.

Wie gesagt: Mach es kompliziert, dann stellen das die OWi-Richter schlicht ein. Aber dann bekommst du meist die Anwaltskosten nicht erstattet. Geht es also um eine 50-Euro-Knolle und nimmst du einen Anwalt mit, der 450 Euro kostet, und der Richter stellt das ein (was oft erfolgt), dann zahlst du zwar nicht die Knolle, aber deinen Anwalt. Wenn du da keine Rechtsschutz hast, ist ein Einspruch daher unvernünftig (aber ja offenbar schon erfolgt).

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen, auch wenn ich kein Urteil kenne und auch die superichtige Lösung nicht weiß.

Gruß
DG
 
Zuletzt bearbeitet:
Sag mal, wie dicht war denn das Einsatzfahrzeug auf den Foto zu sehen ?

Ich weiss, das es ein Feuerwehrfahrzeug war, aber die Feuerwehr hat viele Fahrzeuge.
 
wieviel zu schnell warst du denn?
Geht es hier um ein 40€ Knöllchen, Punkte, Führerscheinentzug...oder...?!?

grüsse,
engel

Nach Abzug der Toleranz 61 in der 30er Zone. Dazu kommt, dass es binnen 12 Monaten das zweite mal ist, dass es 29 (oder lautet die Regel 26?) Km/h zu viel waren, was widerum bedeutet, dass der Lappen 1 Monat weg ist.
Es gab keine Gefährdung, die Straße war gut einsehbar auf allen Fotos in der Akte ist nur mein Fahrzeug zu sehen.

Die Gesamtsituation ist aber noch verworrener als geschildert:

Die Geschwindigkeitsbegrenzung lautet auf einem einzigen großen Schild:
"30 km/h auf 200 Meter Länge, Zolldurchfahrt". Man muss sellber abschätzen, wann die 200 Meter um sind, eine extra Aufhebung gibt es nicht. Die Zolldurchfahrt ist baulich erkennbar und an der Messstelle bereits vorbei - aber offenbar die 200 Meter noch nicht.
Die Straße hat in jede Fahrtrichtung zwei spuren, baulich vom gegenverkehr getrennt.
Ich war auf der linken Spur. Rechts fuhr ein PKW. Ich wollte bremsen, um hinter ihm einzuscheren. Er bremste, um mich vorzulassen. Somit konnte ich nicht hinter ihn. Also trat ich aufs Gas -etwas genervt auch ein wenig mehr. Dann gabs das Foto.

Die Akte gibt zu dem Überholvorgang nichts her. Lediglich dass ein Einsatzahrzeug von hinten kam wird bestätigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die ausführliche Schilderung.

Ein richtig guter Verkehrsrechtler könnte Dich da raushauen...
 

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