frankolino
New member
- Registriert
- 06. Aug. 2001
- Beiträge
- 1
Hallo !
Hier meine umfangreich formulierte Frage:
Kann ein Domainname, welcher sich aus dem Wortstamm eines Verbs (Verb existiert bereits als Domainname) und einem allgemein geläufigen Substantiv des täglichen Sprachgebrauchs (existiert ebenfalls bereits als eigenständige Domain) zusammensetzt, domainrechtlich mit Erfolg angefochten werden, sofern beide Wortbestandteile keine eingetragenen und damit geschützten Markenzeichen sind ? Oder kann sich in einem solchen Fall der Verwender des zusammengesetzten Begriffs (evtl. ich) juristisch auf der sicheren Seite wissen ? Hier ein frei und zufällig gewähltes Beispiel (will ich natürlich nicht anmelden; entspricht aber analog dem Sachverhalt): Könnten z.B. die Domaininhaber von "grenze.de" und "wurschteln.de" gegen den Domaininhaber von "wurschtelgrenze.de" mit Erfolg vorgehen ?
Vielleicht kann mal jemand eine Auskunft erteilen ?!
Danke im voraus !
Hier meine umfangreich formulierte Frage:
Kann ein Domainname, welcher sich aus dem Wortstamm eines Verbs (Verb existiert bereits als Domainname) und einem allgemein geläufigen Substantiv des täglichen Sprachgebrauchs (existiert ebenfalls bereits als eigenständige Domain) zusammensetzt, domainrechtlich mit Erfolg angefochten werden, sofern beide Wortbestandteile keine eingetragenen und damit geschützten Markenzeichen sind ? Oder kann sich in einem solchen Fall der Verwender des zusammengesetzten Begriffs (evtl. ich) juristisch auf der sicheren Seite wissen ? Hier ein frei und zufällig gewähltes Beispiel (will ich natürlich nicht anmelden; entspricht aber analog dem Sachverhalt): Könnten z.B. die Domaininhaber von "grenze.de" und "wurschteln.de" gegen den Domaininhaber von "wurschtelgrenze.de" mit Erfolg vorgehen ?
Vielleicht kann mal jemand eine Auskunft erteilen ?!
Danke im voraus !