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Telekom mahnt My favourite Book ab.
Weil die Online-Buchhandlung My favourite Book in Anzeigen und im Internet die Farbe Magenta benutzte, erhielt sie eine Abmahnung von der Deutschen Telekom. "Die Farbe Magenta ist markenrechtlich geschützt", begründet Telekom-Sprecher Stephan Broszio den juristischen Schritt. Da My favourite Book wie auch T-Online ihr Business im Internet betreiben, sieht Broszio durchaus die Gefahr der Verwechslung gegeben. "Wir haben auch schon Klingeltonanbieter im Internet abgemahnt, die mit der Farbe Magenta warben", so Broszio.
Bernd Kreutz, Geschäftsführer Marketing von My favourite Book, hält die juristische Maßnahme eher für einen schlechten Scherz: "Die Telekom hat sich hier gehörig vergallopiert", glaubt Kreutz und hat die Abmahnungsfrist erst einmal verstreichen lassen: "Mit dieser Begründung", so Kreutz, "wäre letztlich jedes Unternehmen mit einer WWW-Adresse mit der Telekom verwechselbar." Die Deutsche Telekom hat für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.100 Mark angedroht.
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Ohne Worte!:-X
Gruß, Jens
Weil die Online-Buchhandlung My favourite Book in Anzeigen und im Internet die Farbe Magenta benutzte, erhielt sie eine Abmahnung von der Deutschen Telekom. "Die Farbe Magenta ist markenrechtlich geschützt", begründet Telekom-Sprecher Stephan Broszio den juristischen Schritt. Da My favourite Book wie auch T-Online ihr Business im Internet betreiben, sieht Broszio durchaus die Gefahr der Verwechslung gegeben. "Wir haben auch schon Klingeltonanbieter im Internet abgemahnt, die mit der Farbe Magenta warben", so Broszio.
Bernd Kreutz, Geschäftsführer Marketing von My favourite Book, hält die juristische Maßnahme eher für einen schlechten Scherz: "Die Telekom hat sich hier gehörig vergallopiert", glaubt Kreutz und hat die Abmahnungsfrist erst einmal verstreichen lassen: "Mit dieser Begründung", so Kreutz, "wäre letztlich jedes Unternehmen mit einer WWW-Adresse mit der Telekom verwechselbar." Die Deutsche Telekom hat für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.100 Mark angedroht.
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Gruß, Jens