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Wie weit geht das noch? Abmahnung wegen FARBE!

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Telekom mahnt My favourite Book ab.

Weil die Online-Buchhandlung My favourite Book in Anzeigen und im Internet die Farbe Magenta benutzte, erhielt sie eine Abmahnung von der Deutschen Telekom. "Die Farbe Magenta ist markenrechtlich geschützt", begründet Telekom-Sprecher Stephan Broszio den juristischen Schritt. Da My favourite Book wie auch T-Online ihr Business im Internet betreiben, sieht Broszio durchaus die Gefahr der Verwechslung gegeben. "Wir haben auch schon Klingeltonanbieter im Internet abgemahnt, die mit der Farbe Magenta warben", so Broszio.

Bernd Kreutz, Geschäftsführer Marketing von My favourite Book, hält die juristische Maßnahme eher für einen schlechten Scherz: "Die Telekom hat sich hier gehörig vergallopiert", glaubt Kreutz und hat die Abmahnungsfrist erst einmal verstreichen lassen: "Mit dieser Begründung", so Kreutz, "wäre letztlich jedes Unternehmen mit einer WWW-Adresse mit der Telekom verwechselbar." Die Deutsche Telekom hat für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.100 Mark angedroht.
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Ohne Worte!:-X

Gruß, Jens  
 
Der Geschäftsführer hätte sich mal besser informieren sollen.

Die Farbe ist tatsächlich als Marke eingetragen. Die Telekom hat daher durchaus gute Chancen diese Differenzen zu gewinnen.

Bereits der BGH hatte sich damals mit dieser Angelegenheit auseinandergesetzt: http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltex/1999/vo5_9/vo60864.htm .

Im übrigen hat sich auch ARAL die Farbe "blau" gesichert. Doch eigentlich logisch - oder? Was wäre denn, wenn auf einmal Shell Ihre gelbe Farbe aufgeben würde und auch in "blau" auftreten würde?

Grüße Boris
 
Bei Aral und Shell sehe ich es noch ein, dass hier jeder auf "seine" Farbe achtet. Ist schließlich ein Stilmittel des ganz normalen Corporate Designs. Hier wäre eine Abmahnung auch begründet, wenn die Konkurrenz mit dem "Farbmäntelchen" des Anderen  auftritt.

Zieht man Parallelen zu zu Telekom könnte folglich Aral jedes Unternehmen abmahnen, die Blau bzw. Gelb (Shell) als Firmenfarbe hat. Für mich nicht ganz logisch.

"My favourite Book" mag vielleicht Magenta sein, steht jedoch nicht in Konkurrenz zur Telekom. Und dies ist eine Vorraussetzung, um eine Abmahnung auszusprechen.

PS: Mein Firmenlogo ist auch blau - soll ich es ändern? ;-))
 
Nee Falke,
nur aufpassen musst Du eben, wenn Du Dich in gleiche Gefilte/Bereiche wagst, für die die Telekom Markenschutz hat.

Im aktuellen Abmahnungsfall würde ich sogar sagen, dass die Telekom ein wenig übertreibt. Eine Verwechslungsgefahr besteht in meinen Augen nicht so sehr, da es ja zwei ganz verschiedene Branchen sind.

Gruss Boris
 
Sehe ich auch so mit den Farben. Viele Unternehmen versuchen nur allzuoft, mit einer Schar hochbezahlter Anwälte andere Unternehmen einzuschüchtern. Leider oft mit Erfolg, weil viele das Risiko nicht eingehen wollen, vor Gericht zu gehen.

Grüße
Falke ;-)
 
Hallo,

ich finde es schlimm das man sich eine Farbe markenrechtlich schützen lassen kann. Auch im Fall Aral habe ich kein Verständniss dafür. Wenn Shell in Blau auftreten würde, gäbe es bestimmt auch andere Wege dies zu unterbinden. Wenn sich jeder irgendeine Farbe sichern würde, können wir unsere Websites bald in Schwarz-Weis machen oder wie? Ich hoffe das die Telekom diesen Streit verliert. Andernfalls können wir bei jeder neuen Website die wir machen erst mal beim dpma nachfragen welche Farben wir überhaupt noch benutzen dürfen.

Obwohl das ja auch ne super Geschäftsidee ist: Ich sichere mir alle Farben und vergebe Lizensen an jeden der sie nutzen möchte ;D

Gruß, Jens
 
Ich kann mich Jens anschliessen. Und wenn jemand blau und magenta schützen kann, dann kann man auch schwarz und weiss schützen. Somit ist das internet tot.  :'(

Nein im Ernst. Ich sehe KEINE geistige Leistung zu behaupten, "Inhaber" einer Farbe zu sein. Farben sind naturgegebene Erscheinungen die mE niemand für sich beanspruchen kann. Anders wenn durch Farben ein Kunstwerk, Logo oder ähnliches entsteht. Dann ist aber auch nicht die Farbe schützenswert sondern das Werk. Ich hoffe auf eine höchstrichterliche Entscheidung gegen T......

Axel
 
Ein klein wenig kann ich die Telekom verstehen. Sie versucht ihr teures CI aufrecht zu erhalten und alle davon abhalten, "ihre" Farbe zu verwenden. Von deren Sicht ganz logisch. Schließlich wird - wenn man Probanten Farbtafeln vorlegt - mit der Farbe Magenta in erster Linie die Telekom damit verbunden. Rot ist übrigens Marlboro, die schon einmal mit nur roten Plakaten geworben hat (Vorbereitung auf das große Werbeverbot für Zigaretten).

Auch wenn es vielleicht aus marketingpolitischer Sicht ein (klein) wenig nachzuvollziehen ist, bringt es der Telekom wohl mehr schlechte Publicity als der Prozess positives. Vielleicht sollte sich die Telekom vorher überlegen, gegen wen und mit was sie schießt. Sonst gerät sie so in die Presse wie die Sache mit der Newsletter-Abmahnwelle!!!
 
Verstehen kann ich die Telekom nicht nur ein wenig. Eine Farbe zu okkupieren ist ein Marketingjackpot.

Aber die Telekom hat die Farbe nicht erfunden und somit faktisch keinerlei geistigen Anspruch auf die alleinige Nutzung.

Wenn Marlboro übrigens rot ist, was ist dann McDonalds, Esso, Pall Mall oder Coca Cola? Wenn jemand versuchen würde eine solche Farbe als Marke zu beanspruchen und auf Unterlassung zu klagen würde er ausgelacht. Und um welche Farbe es letztendlich geht kann es ja wohl nicht ankommen. Deswegen mein Wunsch auf Entscheidung gegen Telekom um einem derartigen Trend den Wind aus den Segeln zu nehmen.

PS. Bitte nicht auf den teilweise verschiedenen Geschäftsfeldern der o.g. Unternehmen rumreiten.  ;)
 
Das (alte) Auto meines Schwagers war schon magenta-farben, da war die Telekom noch gelb hinter den Ohren und hieß Deutsche Bundespost.

Kann jetzt nicht mein Schwager die Telekom abmahnen, weil sie die Farbe seines eigenhändig gespritzten Karrens okkupierte?
 
Thema Marketing:

Das Vorgehen der Telekom mutet schon dilettantisch an. Die übliche Story: Riese kloppt auf Zwerg ein, und das noch mit Argumenten, für die der Normalbürger nicht das geringste Verständnis aufbringen kann. Aber die Davids schießen zurück. Wann hatten die von der Telekom angegriffenen Unternehmen Gelegenheit, sich so wunderbar in der Öfentlichkeit darzustellen?

Thema Recht:

Im Kennzeichenrecht kommt es nicht darauf an, wer geistiger Urheber eines Kennzeichens ist. Entscheidend ist die Inhaberschaft. Farben sind schutzfähig. Gegebenenfalls sind dies auch einzelne Buchstaben. Meine Prognosen:

"Magenta": Telekom gewinnt, da der Farbe starke Kennzeichnungskraft im Zusammenhang mit den Dienstleistungen der Telekom zukommt und daher Branchenidentität nicht erforderlich ist.

"T": Meines Erachtens keine Chance für die Telekom. Das T hat nur sehr geringe Kennzeichnungskraft, da es der Anfangsbuchstabe des Begriffs Telekommunikation ist und daher zwangsläufig in vielen auf diesem Gebiet tätigen Unternehmen vorkommt.
 
8) 8)

Könntet Ihr bitte mal posten, seit wann dieser "Magenta-Schutz", haha, besteht!?! Muchos Gracias!

Meine T-Online-Aktien verkaufe ich wohl besser, allein aus moralischen Gründen.
 
such Dir was aus.  :o

IGB Industriebahn-Gesellschaft Berlin mbH
IGB Institut für graphische Datenverarbeitung der Fraunhofer-Gesellschaft
IGB St. Ingbert - Deutsches Kfz.-Kennzeichen

Axel
 

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