Wettermann
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Jetzt anmelden!Also ich empfinde die Autocomplete Funktion oftmals eher als eine Art Bevormundung (ich weiss schon selbst, nach was ich suchen möchte) und könnte sehr gut darauf verzichten.
Also ich empfinde die Autocomplete Funktion oftmals eher als eine Art Bevormundung (ich weiss schon selbst, nach was ich suchen möchte) und könnte sehr gut darauf verzichten.
Die Funktion wird durch das Urteil ja keineswegs deaktiviert.
Das Urteil besagt lediglich, dass Google bestimmte Kombinationen gezielt deaktivieren muss, wenn jemand nachweisen kann, dass die Kombination im Ergebnis eine unwahre und negative Aussage darstellt.
Im konkreten Fall muss nun im nächsten Schritt ein Gericht urteilen, ob der name des Klägers im Zusammenhang mit einer Sekte und Betrug steht. Stellt das Gericht fest, dass der Name des Klägers nicht in diesen Zusammenhang gehört, wird Google diese Kombi entfernen.
Des gefällte Urteil öffnet also lediglich die Möglichkeit bei eigenen schlecht klingenden Vervollständigungen, dagegen vorgehen zu können. Nicht mehr und nicht weniger.
Im konkreten Fall muss nun im nächsten Schritt ein Gericht urteilen, ob der name des Klägers im Zusammenhang mit einer Sekte und Betrug steht. Stellt das Gericht fest, dass der Name des Klägers nicht in diesen Zusammenhang gehört, wird Google diese Kombi entfernen.
Des gefällte Urteil öffnet also lediglich die Möglichkeit bei eigenen schlecht klingenden Vervollständigungen, dagegen vorgehen zu können. Nicht mehr und nicht weniger.
Hm - ich finde die Entscheidung problematisch, da ja die Autocomplete Funktion nur das echte Suchverhalten abbildet.
Die im Rahmen der automatischen Vervollständigung angezeigten Suchanfragen stammen aus den Suchaktivitäten aller Webnutzer und aus dem Inhalt der von Google indexierten Webseiten. Mit Ausnahme der möglicherweise vorgeschlagenen Google+ Profile wurden alle vervollständigten Suchanfragen in der Dropdown-Liste zuvor von Google-Nutzern eingegeben oder erscheinen im Web.
Obwohl jede Vervollständigung in der Dropdown-Liste zuvor von einem Google-Nutzer eingegeben wurde oder im Web erscheint, kann die Kombination aus Ihrem ursprünglichem Text und der Vervollständigung einmalig sein.
Na, das wird Frau Wulff ja gefallen, kann sie mit Bezug auf dieses Urteil jetzt bewirken, dass die Autovervollständigung bzgl. Rotlichtmilieu von Google entfernt werden muss.
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