nicolino
New member
- Registriert
- 08. Jan. 2002
- Beiträge
- 746
Gerade unter Heise gefunden: http://www.heise.de/newsticker/meldung/84183
Auszug:
Geschäftsleute, die Teile ihrer Korrespondenz per E-Mail abwickeln, müssen seit Jahresbeginn eine neue Rechtlage berücksichtigen.
...
Informationen, die Kaufleute bislang nur auf gedruckten Briefen unterbringen mussten und die dort zumeist die Fußzeile der ersten Seite belegen, müssen nun in Geschäftsbriefen jedweder Form auftauchen, also auch in E-Mails.
...
So muss eine Gesellschaft, die unter die Regelungen des Handelsgesetzbuches fällt, nicht nur die Bezeichnung der Firma mitteilen, sondern auch den Ort ihrer Handelsniederlassung, die Nummer, unter der sie im Handelsregister eingetragen ist, und die des Handelsgerichts, an dem sie eingetragen ist.
Was meint Ihr dazu?
Viele Grüße
Nico
Auszug:
Geschäftsleute, die Teile ihrer Korrespondenz per E-Mail abwickeln, müssen seit Jahresbeginn eine neue Rechtlage berücksichtigen.
...
Informationen, die Kaufleute bislang nur auf gedruckten Briefen unterbringen mussten und die dort zumeist die Fußzeile der ersten Seite belegen, müssen nun in Geschäftsbriefen jedweder Form auftauchen, also auch in E-Mails.
...
So muss eine Gesellschaft, die unter die Regelungen des Handelsgesetzbuches fällt, nicht nur die Bezeichnung der Firma mitteilen, sondern auch den Ort ihrer Handelsniederlassung, die Nummer, unter der sie im Handelsregister eingetragen ist, und die des Handelsgerichts, an dem sie eingetragen ist.
Was meint Ihr dazu?
Viele Grüße
Nico