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Mail von spanischer Kanzlei

mount

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Registriert
12. Feb. 2008
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91
Hallo, ich betreibe unter .es eine deutschsprachiges Projekt. Die Seite richtet sich ausschliesslich an den deutschsprachigen Markt.

Gestern habe ich eine Mail von einer spanischen Anwaltskanzlei bekommen, welche in Vertretung ihres Mandanten die Übergabe (nicht Löschung) des Domainnamen (generisches deutsches Wort) einfordert, da dieser für den spanischen Markt eine Marke eingetragen hat. Die eingetragenen Klassen haben übrigens nichts mit dem Inhalt meiner Seite zu tun.

Die Mail ist recht freundlich gehalten und man gibt mir 2 Wochen Zeit zu reagieren. Die Kanzlei verweist noch auf die "Alternative Dispute Resolution Proceedings", laut Suchmaschine sowas wie eine außergerichtliche Einigung.

Wie würdet ihr an meiner Stelle weiter vorgehen? Domain behalten, übertragen, droppen, versuchen zu verkaufen?
 
Hallo,
dazu müsste man eventuell wissen, wie das spanische Recht bei Markenanmeldungen überhaupt aussieht?

Gruß Dirk
 
Wenn der Begriff in Spanien eine allgemein bekannte Marke ist, wirst Du wohl keine Chance haben. Alles andere wäre erst einmal klärungsbedürftig.
 
Was mich ein wenig stutzig macht ist das Angebot einer außergerichtlichen Einigung. Denn sowas bietet man eigtl. nur an, wenn man nur geringe Chancen hat, den Prozess zu gewinnen, oder?


mfg
phil
 
Ähnlich einem UDPR-Verfahren kannst die Domain außergerichtlich verlieren, zumal wenn eine Marke eingetragen ist. Reagieren solltest du auf jeden Fall. Je nach Werthaltigkeit Anwalt einschalten. Bei Bedarf -> PM an mich.
 
Vielen Dank für eure Antworten :)

Da die Seite für mich "nur" einen ideellen Wert darstellt, werde ich sie erstmal vom Netz nehmen und versuchen mich mit der Kanzlei zu einigen. Hat jemand einen Vorschlag, wie man das am besten angeht?

Einen eigenen Anwalt würde ich aus Kostengründen gerne vermeiden.

Gruß,
Stefan
 
Da die Seite für mich "nur" einen ideellen Wert darstellt, werde ich sie erstmal vom Netz nehmen und versuchen mich mit der Kanzlei zu einigen. Hat jemand einen Vorschlag, wie man das am besten angeht?

Einen eigenen Anwalt würde ich aus Kostengründen gerne vermeiden.

Wenn man sich am Anfang den Anwalt "spart", kann dies unter Umständen später sehr teuer werden.
Vielleicht fragst du bei einem Anwalt zunächst an, was eine Beratung zu diesem Fall kosten würde?

Gruß
Desverger
 
Ähnlich einem UDPR-Verfahren kannst die Domain außergerichtlich verlieren, zumal wenn eine Marke eingetragen ist. Reagieren solltest du auf jeden Fall. Je nach Werthaltigkeit Anwalt einschalten.
So ist es. UDRP ist lediglich oft schneller und guenstiger. Der konventionelle Rechtsweg steht dem Klaeger hinterher sowieso noch frei falls UDRP schief geht *Achtung. Nur meine dumme Laienmeinung! Keine Rechtsberatung*
interessant wäre noch wann du die Domain registriert hat und wann das Anmeldedatum der Marke war!
Ein kluger Hinweis. :)

Viele Gruesse

John
Abmahnungen*info & org
 

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