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- Registriert
- 12. Dez. 2008
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- 600
Vor zwei Monaten habe ich bei einem Telefonanbieter eine Auskunft nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verlangt. Gleichzeitig habe ich im Fall einer Speicherung die Löschung der Daten verlangt.
Dies habe ich schriftlich per Fax vorgenommen.
Lt. der Auskunft sind keine Daten zu meiner Person gespeichert. Das Schreiben des Unternehmens trägt für Rückfragen eine Nummer als Akten- oder Kennzeichen.
Jetzt habe ich aber festgestellt, das doch Daten zu meiner Person gespeichert sind, obwohl ich kein Vertragsverhältnis mit dem Anbieter unterhalte.
Also habe ich in der Datenschutzabteilung mal angerufen. Habe die Nummer des Schreibens genannt und die Mitarbeiterin hat nochmals festgestellt, das keinerlei Daten zu meiner Person gespeichert sind. Meine persönlichen Daten musste ich nochmals nennen.
Entsprechend des Gespächs, konnte die Mitarbeiterin offenbar mein Fax einsehen.
Das heißt ja, das bei diesem Unternehmen bei einem Auskunftsersuchen durch die betroffende Person der Schriftwechsel offenar gespeichert wird.
Das heißt doch aber, das durch den Schriftwechsel (Auskunftsersuchen und entsprechende Antwort darauf) wiederum meine persönlichen Daten auf irgendeine Art bei dem Unternehmen gespeichert sind.
Gesetze sind ja immer eine Auslegungssache.
Aber wenn man unter einer Vorgangsnummer auf meine Anfrage zurückgreifen kann. Offenbar darunter auch der Schriftverkehr gespeichert ist, handelt es sich doch trotzdem um eine Verarbeitung und Speicherung meiner Daten.
Oder sehe ich hier etwas falsch?
Dies habe ich schriftlich per Fax vorgenommen.
Lt. der Auskunft sind keine Daten zu meiner Person gespeichert. Das Schreiben des Unternehmens trägt für Rückfragen eine Nummer als Akten- oder Kennzeichen.
Jetzt habe ich aber festgestellt, das doch Daten zu meiner Person gespeichert sind, obwohl ich kein Vertragsverhältnis mit dem Anbieter unterhalte.
Also habe ich in der Datenschutzabteilung mal angerufen. Habe die Nummer des Schreibens genannt und die Mitarbeiterin hat nochmals festgestellt, das keinerlei Daten zu meiner Person gespeichert sind. Meine persönlichen Daten musste ich nochmals nennen.
Entsprechend des Gespächs, konnte die Mitarbeiterin offenbar mein Fax einsehen.
Das heißt ja, das bei diesem Unternehmen bei einem Auskunftsersuchen durch die betroffende Person der Schriftwechsel offenar gespeichert wird.
Das heißt doch aber, das durch den Schriftwechsel (Auskunftsersuchen und entsprechende Antwort darauf) wiederum meine persönlichen Daten auf irgendeine Art bei dem Unternehmen gespeichert sind.
Gesetze sind ja immer eine Auslegungssache.
Aber wenn man unter einer Vorgangsnummer auf meine Anfrage zurückgreifen kann. Offenbar darunter auch der Schriftverkehr gespeichert ist, handelt es sich doch trotzdem um eine Verarbeitung und Speicherung meiner Daten.
Oder sehe ich hier etwas falsch?