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Rechnungsstellung: "Datum der Lieferung oder Leistung"

kabale

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29. März 2007
Beiträge
1.217
Hallo allerseits!

Eine Frage, die ich mir schon seit längerem stelle, ist die nach der korrekten Angabe des "Datums der Lieferung oder Leistung" bei einer Rechnungsstellung über eine Domain.

Eigentlich verkaufe ich ja das Recht an einem Namen und der Käufer zahlt für die Übertragung des Rechts an ihn. Nur zu welchem Zeitpunkt ist die Leistung jetzt genau erbracht? Wenn der Transfer abgeschlossen ist/das Whois den neuen Inhaber anzeigt? Aber dann könnte ich die Rechnung ja erst nach erfolgtem Transfer stellen.

Ich würde mich sehr freuen, wenn da jemand helfen könnte oder seine Praxis beschreiben würde :)
Bei meiner Suche bin ich leider nicht fündig geworden, wenn es dennoch irgendwas Präsentes geben sollte, würde ich mich über einen Verweis sehr freuen!

Viele Grüße

August
 
Hallo *,

genau die gleiche Frage hat sich mir heute ebenfalls gestellt - netter Zufall :-)

Mich würde hierzu auch sehr die Meinung der erfahrenen User interessieren und wir Ihr das praktisch handhabt.

Die meisten meiner Verkäufe habe ich bisher über Sedo abgewickelt, und da ist es bisher nur einmal vorgekommen daß jemand neben der Sedo Zahlungsaufforderung explizit eine Rechnung angefordet hat - ist das Verhältnis bei Euch ähnlich?
Jetzt hatte ich aber mal wieder einen der seltenen Direktverkäufe ohne Sedo etc. Habe mir dazu auf Grundlage des Sedo Kaufvertrages einen eigenen zusammen gebastelt. Käufer hat Vertrag gegengezeichnet, Geld ist inzwischen auch da. Nur der Provider des Verkäufers kommt jetzt schon seit 2 Wochen mit dem Transfer nicht in die Hufen.

Auf Wunsch des Käufers habe ich nun heute auch eine Rechnung ausgestellt und überlegt was ich bezügllich Lieferdatum schreibe. Ich habe es jetzt erstmal ganz weg gelassen, was vermutlich aber auch nicht ok ist...

Neben der Frage was auf der Rechnung steht, stellt sich mir eine andere spannende Frage: Wie verhält es sich denn nun eigentlich rechtlich mit der Domain solange diese noch nicht zum Käufer transferiert ist und ich solange ja auch noch als Domaininhaber im Whois stehe. Angenommen es gibt jetzt irgendwelchen Ärger mit der Domain - kann ich dafür noch verantwortlich gemacht werden oder ist aufgrund des beidseitig unterzeichneten Kaufvertrages der Käufer bereits jetzt rechtlich auch schon der tatsächliche Inhaber, auch wenn es im Whois noch nicht so steht?
Was ist letztendlich rechtlich entscheidend, was im Whois steht oder sich aufgrund einer Domainbestellung oder eines Kaufvertrages ergibt?

Freue mich auf Eure Antworten.

Schönen Gruß
Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Die meisten meiner Verkäufe habe ich bisher über Sedo abgewickelt, und da ist es bisher nur einmal vorgekommen daß jemand neben der Sedo Zahlungsaufforderung explizit eine Rechnung angefordet hat - ist das Verhältnis bei Euch ähnlich?

Fast alle verlangen eine. Ist dabei ja auch kein Problem bzw. habe ich da halt immer das Datum genommen, an dem der Inhaberwechsel stattgefunden hat.

Auf Wunsch des Käufers habe ich nun heute auch eine Rechnung ausgestellt und überlegt was ich bezügllich Lieferdatum schreibe. Ich habe es jetzt erstmal ganz weg gelassen, was vermutlich aber auch nicht ok ist...

Nein, geht auf keinen Fall. Das ist Pflichtangabe. Du kannst zur Not auch nur den Monat nehmen. Bisher habe ich einfach immer das Datum der Rechnungsausstellung genommen. I.d.R. passt das ja auch in etwa. Nur ich würde es gerne genau wissen und entsprechend richtig machen. Probleme hatte ich mit diesem Vorgehen noch nicht.

Viele Grüße

August
 
Nur zu welchem Zeitpunkt ist die Leistung jetzt genau erbracht? Wenn der Transfer abgeschlossen ist/das Whois den neuen Inhaber anzeigt? Aber dann könnte ich die Rechnung ja erst nach erfolgtem Transfer stellen.

Die Leistung ist erst nach erfolgter Lieferung erbracht, also nach erfolreichem Transfer der Domain also Whois Update.
Das wäre für die Bilanzierung relevant, die Rechnungslegung könnte aber vorher erfolgen. Das ist meine pers. Meinung, ist aber wirklich eine knifflige Frage.

Gruss Jens
buchführung.de
 
Ich vermute mal, dass nicht gemäß § 20 UStG die "Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten" beantragt wurde.

Dann wäre es für die Umsatzsteuer der Zeitpunkt, zu dem die Leistung erbracht wurde. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass es der Zeitpunkt ist, an dem die Domain zur Übernahme bereitsteht.

Wie wäre es bei einer Ware, die ich per Versand verkaufe? - Es wäre für mich das Datum relevant, zu dem ich das Paket versende. Dann habe ich meine Leistung erbracht. Ob der Empfänger nun drei Tage braucht, um das Paket entgegen zu nehmen, kann ich nicht berücksichtigen. Wenn er es nicht entgegennimmt und es zu mir zurück geht, dann habe ich trotzdem zum Zeitpunkt des Versands meine Leistung erbracht.

Übertragen auf einen Domainverkauf entspricht das der Mitteilung an den Käufer, dass ich einem Transfer stattgeben werde. Dann fehlt zwar noch der kleine Rest meiner Tätigkeit (das ACK), aber das kann erst bei der Abholung durch den Käufer erfolgen.

Wahrscheinlich könnte man mit diesem Problem auch Gerichte beschäftigen, aber wirklich relevant ist es doch nur, wenn der Abrechnungszeitpunkt für die Umsatzsteuervoranmeldung (Monat, Quartal oder Jahr) oder für die Einkommensteuererklärung (Jahr) im Zweifelsfall überschritten wird.
 
Die Argumentation von Coder kann ich gut nachvollziehen. Für mich entspricht das Leistungsdatum idR. dem Rechnungsdatum, da ich auf die Rechnung den jeweiligen Auth-Code schreibe. Damit liefere ich dem Kunden zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, den Transfer-Request zu starten. Wann er das dann macht, liegt nicht in meiner Hand und kann somit auch keine Berücksichtigung auf der Rechnung finden.

Gruß
M.
 
Moin,
ich hatte bei Sedo ja schon mal angeklopft aber leider keine Info bekommen. Wieso bedarf es eigentlich zum Sedo-Kaufvertrag überhaupt zusätzlich einer Rechnung???
Den Vertrag kann man doch bereits steuerlich geltend machen. Es ist alles wichtige darauf vermerkt: Lieferdatum, Käufer, Verkäufer, Betrag, Mehrwertsteuer, Ust-Id...
Hatte bis jetzt damit nie Probleme, das ohne zusätzliche Rechnung so zu dokumentieren.

Grüßle Lars
 
Hallo August,

eher ein Thema für Diplom- und Doktorarbeiten als für Praktiker!
Die meisten Domainer versteuern nach vereinnahmten Entgelten, so dass die Frage lediglich lautet, ob die Leistung bei Rechnungstellung schon vollständig erbracht war oder nur eine Anzahlung zu fakturieren ist.
Sicherlich nicht maßgebend für die Leistungserbringung ist die Eintragung im WHOIS. Wenn Du bei Deinem Provider die Domain freigegeben und den Auth-Code übergeben hast, so dürftest Du eigentlich Deinen Teil der Leistung erbracht haben, um die Domain zu übertragen. Du hast dem Erwerber damit die Verfügungsmacht verschafft. Was dieser draus macht, ist sein Bier.

Lediglich, wenn Du die Zahlung schon vor Auth-Code-Übergabe (zumindest teilweise) vereinnahmen möchtest, müsstest Du korrekter Weise eine Anzahlungsrechung schreiben. Aber auch dies ließe sich durch einen sog. Cash-Call vermeiden, wenn der Erwerber damit einverstanden ist.

Schöne Grüße

Reinhold




Hallo allerseits!

Eine Frage, die ich mir schon seit längerem stelle, ist die nach der korrekten Angabe des "Datums der Lieferung oder Leistung" bei einer Rechnungsstellung über eine Domain.

Eigentlich verkaufe ich ja das Recht an einem Namen und der Käufer zahlt für die Übertragung des Rechts an ihn. Nur zu welchem Zeitpunkt ist die Leistung jetzt genau erbracht? Wenn der Transfer abgeschlossen ist/das Whois den neuen Inhaber anzeigt? Aber dann könnte ich die Rechnung ja erst nach erfolgtem Transfer stellen.

Ich würde mich sehr freuen, wenn da jemand helfen könnte oder seine Praxis beschreiben würde :)
Bei meiner Suche bin ich leider nicht fündig geworden, wenn es dennoch irgendwas Präsentes geben sollte, würde ich mich über einen Verweis sehr freuen!

Viele Grüße

August
 
...Eine Frage, die ich mir schon seit längerem stelle, ist die nach der korrekten Angabe des "Datums der Lieferung oder Leistung" bei einer Rechnungsstellung über eine Domain....

Normalerweise schreibst du die Rechnung, nachdem du die Leistung erbracht hast. Also schreibst du in die Rechnung das Lieferdatum als Zeitpunkt der Leistungserbringung. Rückwirkend ist das möglich. Also Domain auf "Lieferschein" übertragen und dann erst die Rechnung schreiben.

Nachdem die Praxis allerdings anders aussieht (warum wohl:flute:) schreibst du die Rechnung als Vorkasse-Rechnung. Lieferdatum = Rechnungsdatum (das geht auch nur, weil du ja nicht in die Zukunft gucken kannst und auf den Tag genau den Zeitpunkt der Zahlung voraus sagen kannst!)

Bei IST-Versteuerern ist das eh schnuppe, SOLL-Versteuerer sollten die Zahlung im selben Vorsteuer-Zeitraum leisten, da man sonst eine lästige Korrekturabgabe (berichtigte USt.-Erkl.) machen muss.

Und nein - ich bin kein StB. und dass ist keine unzulässige Steuerberatung. Das ist ganz normales Tagesgeschäft und Praxiswissen eines gequälten Zahlenschrubbers.
 
Vielen Dank Euch allen für die umfangreichen und informativen Antworten! Jetzt kann ich das wesentlich besser einschätzen! :)

Viele Grüße

August
 
Auch Danke schön von mir, hat mir ebenfalls geholfen!

Schönen Gruß
Andreas
 

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