Domaingott
New member
- Registriert
- 29. Okt. 2004
- Beiträge
- 1.328
Liebe Steuerrechtsfreunde,
wieder geht es um das Steuerrecht. Ich habe mir selbst mal über einige Dinge Gedanken gemacht und würde gerne die Meinungen unserer Steuerrechtsprofis dazu hören:
Es geht um Minisites!
Nicht wenige haben nicht nur Domains, sondern betreiben auch Minisites. Das machen sie nicht nur wegen der damit erzielbaren Einnahmen. Einnahmen erhöhen meist die Attraktivität der Domains und damit auch den Preis einer Domain, da eine gute Minisite gute Platzierung bei Google erobern kann und dann natürlich auch entsprechend in ihrem Wert steigt. Verkauft man die Domain dann später (mit oder ohne Seite) zahlt man auf diese Wertsteigerung Steuern, da die Domain bei einem Gewerbetreibenden ja zum notwendigen Betriebsvermögen gehört.
Muss das sein?
Ist es nicht sinnvoll, die Minsite vor Projektierung dem Betriebsvermögen zu entnehmen und der eigenen Ehefrau zu schenken, also auf sie umzuschreiben?
Sie betreibt kein Gewerbe und damit ist die Domain dann auch nicht mehr notwendiges Betriebsvermögen. Verkauft die Ehefrau später die Domain, so muss die Wertsteigerung allenfalls als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG versteuern, was sich günstig auswirken kann.
Zunächst wird man denken:
Bringt ja nichts. Da gilt ja, wenn man Einnahmen erzielt, eine zehnjährige Spekulationsfrist und wenn meine Frau die Wertsteigerung auch versteuern muss, dann bringt es ja nichts.
Aber: Ist das wirklich so?
Es gilt ja grundsätzlich die Jahresfrist. Nach Ablauf eines Jahres ist der Verkauf steuerfrei. Etwas anderes gilt, wenn mit der Domain Einnahmen erzielt werden. Das ist bei Minisites (hoffentlich) der Fall. Dann wären es die erwähnten zehn Jahre. Für Domainhändler zu lange.
Aber:
Die Ehefrau betreibt ja selbst die Minisites nicht. Sie selbst (!) erzielt keine Einnahmen, sondern überlässt dem Ehemann die Domain unentgeltlich. Verlängert sich auch dann die Frist? Kommt es darauf an, dass mit der Domain ganz generell Einnahmen erzielt werden oder muss der Inhaber selbst die Einnahmen erzielt?
Ich denke, dass es sich um eine interessante Frage handelt, ob man mit dieser Möglichkeit der Steuergestaltung (gegebenenfall sehr viel) Geld sparen kann.
Bereits im 18. Jahrhundert stellte Baron Meyer Amschel Rothschild fest: „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuernzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Nachdenken lohnt sich da!
Für Anregungen, Kritik und Einschätzungen (insbesondere - aber nicht nur - der Steuerprofis) wäre ich dankbar.
Besten Gruß
DG
wieder geht es um das Steuerrecht. Ich habe mir selbst mal über einige Dinge Gedanken gemacht und würde gerne die Meinungen unserer Steuerrechtsprofis dazu hören:
Es geht um Minisites!
Nicht wenige haben nicht nur Domains, sondern betreiben auch Minisites. Das machen sie nicht nur wegen der damit erzielbaren Einnahmen. Einnahmen erhöhen meist die Attraktivität der Domains und damit auch den Preis einer Domain, da eine gute Minisite gute Platzierung bei Google erobern kann und dann natürlich auch entsprechend in ihrem Wert steigt. Verkauft man die Domain dann später (mit oder ohne Seite) zahlt man auf diese Wertsteigerung Steuern, da die Domain bei einem Gewerbetreibenden ja zum notwendigen Betriebsvermögen gehört.
Muss das sein?
Ist es nicht sinnvoll, die Minsite vor Projektierung dem Betriebsvermögen zu entnehmen und der eigenen Ehefrau zu schenken, also auf sie umzuschreiben?
Sie betreibt kein Gewerbe und damit ist die Domain dann auch nicht mehr notwendiges Betriebsvermögen. Verkauft die Ehefrau später die Domain, so muss die Wertsteigerung allenfalls als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG versteuern, was sich günstig auswirken kann.
Zunächst wird man denken:
Bringt ja nichts. Da gilt ja, wenn man Einnahmen erzielt, eine zehnjährige Spekulationsfrist und wenn meine Frau die Wertsteigerung auch versteuern muss, dann bringt es ja nichts.
Aber: Ist das wirklich so?
Es gilt ja grundsätzlich die Jahresfrist. Nach Ablauf eines Jahres ist der Verkauf steuerfrei. Etwas anderes gilt, wenn mit der Domain Einnahmen erzielt werden. Das ist bei Minisites (hoffentlich) der Fall. Dann wären es die erwähnten zehn Jahre. Für Domainhändler zu lange.
Aber:
Die Ehefrau betreibt ja selbst die Minisites nicht. Sie selbst (!) erzielt keine Einnahmen, sondern überlässt dem Ehemann die Domain unentgeltlich. Verlängert sich auch dann die Frist? Kommt es darauf an, dass mit der Domain ganz generell Einnahmen erzielt werden oder muss der Inhaber selbst die Einnahmen erzielt?
Ich denke, dass es sich um eine interessante Frage handelt, ob man mit dieser Möglichkeit der Steuergestaltung (gegebenenfall sehr viel) Geld sparen kann.
Bereits im 18. Jahrhundert stellte Baron Meyer Amschel Rothschild fest: „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuernzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Nachdenken lohnt sich da!
Für Anregungen, Kritik und Einschätzungen (insbesondere - aber nicht nur - der Steuerprofis) wäre ich dankbar.
Besten Gruß
DG
Zuletzt bearbeitet: