Arithmos
Erfahrener Benutzer
- Registriert
- 06. Sep. 2007
- Beiträge
- 3.929
Nach einem aktuellen Urteil des OLG Köln haftet der Inhaber eines Internetanschlusses auch für Schäden, die durch Dritte über diesen Anschluss verursacht werden, falls er keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat bzw. nichts dazu beiträgt, den eigentlichen Verursacher festzustellen. Also z.B. Benutzerkonten, Firewallregeln usw.
Im aktuellen Newsletter von domain-recht.de kann man dazu mehr lesen:
In sofern eine folgerichtige Entscheidung, die aber die Frage aufwirft: tritt die Privathaftpflichtversicherung für diese Fälle ein, oder wird es da bald ein neues Versicherungsprodukt "Internetanschlusshalterhaftpflicht" geben...?
Gruß
M.
Im aktuellen Newsletter von domain-recht.de kann man dazu mehr lesen:
Für mich klingt das nach Gefährdungshaftung - und die ist ja auch jedem Auto-, Hunde- oder Pferdehalter bekannt. Ein Pferdehalter haftet z.B. sogar für die Schäden, die durch sein Pferd verursacht werden, wenn ein Spaziergänger in den Stall geht, die Boxentüre aufmacht und das Pferd auf die Straße treibt. Klingt komisch, ist aber so.Es geht davon aus, die Beklagte hafte als Inhaberin des Internetanschlusses für die von Dritten über diesen erfolgte Urheberrechtsverletzung, da sie ihrer Kontrollpflicht nicht Genüge getan habe.
In sofern eine folgerichtige Entscheidung, die aber die Frage aufwirft: tritt die Privathaftpflichtversicherung für diese Fälle ein, oder wird es da bald ein neues Versicherungsprodukt "Internetanschlusshalterhaftpflicht" geben...?
Gruß
M.