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Frage Namensrecht / Dispute

Alx

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Registriert
30. Juni 2006
Beiträge
622
Tag Kollegen,

angenommen mein Nachname unter .de ist derzeit von einem der "Müllsammler" mit LTD und UK und Admin-C in der BRD registriert. Es handelt sich nicht um einen generischen Begriff, der aber dennoch bei Sado zum Verkauf angeboten wird. Habe ich dann ein Recht auf die Domain und ist es sinnig vorher einen Dispute einzureichen, um im Falle einer Löschung die Registrierung durch Dritte zu vermeiden? Was gibts sonst noch zu beachten?

Danke & Grüße
Alex
 
Zuletzt bearbeitet:
klar kannst du nen dispute einreichen, ob dir dieser aber was bringen wird....
edit: ja, im falle einer löschung würdest du dann die domain bekommen. aber ich denke nicht, dass die gelöscht wird.
 
Habe ich dann ein Recht auf die Domain..
Nein, allenfalls unter besonderen Umständen stünde jemandem aus dem Namensrecht ein Löschungsanspruch zu.

...und ist es sinnig vorher einen Dispute einzureichen...
Imho: Ein Dispute aufgrund des Namens- oder Markenrechtes zu setzen ist immer rechtswidrig und ich kenne auch kein Urteil, wo jemals in Deutschland anders entschieden wurde.

Nicht ohne Grund ist es Bedingung für einen .de Dispute, die Denic von der Haftung freizustellen.

Siehe:
www.denic.de/fileadmin/Domains/Formulare/Einrichtung_DISPUTE.pdf

Zusätzlich kann der Domaininhaber den Disputesteller auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch nehmen.

Tschau
Desverger
 
Moin,

@Jens

Was meinst du warum nicht gelöscht werden würde?

@Des

In dem Schreiben steht ja gerade drin wenn z.B. Rechte am Namen oder einer Marke bestehen. Das wäre hier dann ja der Fall, oder nicht?

Natürlich sollte in einem solchen Fall alles korrekt und fair laufen, kann mir nur gerade nicht vorstellen das eine solche Situation von Seiten des Müllsammlers rechtlich in Ordnung ist. Warum sollte man denen also Geld in den Rachen werfen?

Dank euch aber schonmal :)
A
 
Imho: Ein Dispute aufgrund des Namens- oder Markenrechtes zu setzen ist immer rechtswidrig...

Bist du dir da sicher?

Bisher dachte ich schon das dies ein Mittel wäre um im Vorfeld einer rechtlichen Auseinandersetzung eine mögliche, vorherige Transaktion der Domain zu verhindern.

@alx
Dispute stellen bedeutet aber auch nicht gleich Recht haben und Löschung der Domain.

Wenn du ernsthaft vorhast dein Namensrecht einzuklagen, könnte es ggf. Sinn machen vorab einen Dispute zu stellen.
Wenn nicht, behinderst du den Inhaber für 12 Monate, was zu einer Schadensersatzklage führen kann.

Nimm dir einen Rechtsanwalt und lasse dich diesbezgl. beraten, hier wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit nur Halbwissen (inkl. meinem) erhalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
In dem Schreiben steht ja gerade drin wenn z.B. Rechte am Namen oder einer Marke bestehen. Das wäre hier dann ja der Fall, oder nicht?
Bitte beachten, dass in dem Antrag steht: "...ein Recht an der Domain (beispielsweise aus einer Marke oder einem Namen)."

Das schreibt zwar die Denic, aber es gibt in Deutschland kein Übertragungsanspruch aus dem Markenrecht oder Namensrecht heraus. Es gibt allenfallens unter besonderen Umständen ein Anspruch auf Unterlassung (Domainlöschung). Deswegen fordert die Denic ja auch die Haftungsfreistellung und der Disputesteller kann rechtlich in Anspruch genommen werden, weil es eben für den Dispute keine Rechtsgrundlage gibt.

Von daher auch von Domainer der richtige Hinweis, dich anwaltlich beraten zu lassen.

Bist du dir da sicher?
Ohne Gewähr. Aber nenne mir dir den Paragraphen aus denen ein Namens- oder Markeninhaber das Recht hat, einen Dispute auf eine .de Domain zu setzen oder ein Urteil, bei dem der Disputesteller vor Gericht obsiegte.

Bisher dachte ich schon das dies ein Mittel wäre um im Vorfeld einer rechtlichen Auseinandersetzung eine mögliche, vorherige Transaktion der Domain zu verhindern.
Klar geht das. Du kannst auch bei jemanden eine Parkkralle ohne rechtliche Grundlage anbringen, um ihn an der Weiterfahrt zu hindern...;)

Tschau
Desverger
 
Sorry, einiges was hier geschrieben wurde, ist voellig falsch.

Wende Dich an einen Rechtsanwalt Deiner Wahl.

Hast Du den Inhaber schonmal mit dem Hinweis auf Deine Namensrechte FREUNDLICH angeschrieben ?
 
Nabend,

es geht hier nicht um mich, sondern um den angenommenen Fall. Eine Rechtsberatung im Einzelfall wäre ja auch nicht gestattet. Darum werde ich logischerweise auch nicht zum Anwalt gehen. Dachte der Fall wäre da wegen dem Namensrecht klar gelagert, aber offensichtlich ist das nicht ansatzweise sicher. Interessant. Freue mich natürlich über weitere Kommentare dazu, sicher auch für den einen oder anderen auch mal gut zu wissen...
 
für mich ist das schon klar. wenn der nicht so heisst, oder irgendwelche sonstigen rechte hält, läuft er gefahr die domain an dich (wenn du so heisst, oder entsprechende andere rechte vorweisen kannst) in einem rechtsstreit zu verlieren.
dispute würde ich an deiner stelle nur dann stellen, wenn du vermutest, dass die domain bei info über einen mögl. rechtsstreit nach tora bora verschwinden könnte, persönl. halte ich von disputes nichts in solchen fällen, ist aber ansichtssache.
warum bezeichnest du den inhaber als müllsammler? ist doch dein eigener name den er eingesammelt hat, oder? ich denke sofern es kein generischer, oder häufig vorkommender name ist, wird der kollege nicht allzugroßes interesse an so einem tamtam haben.

auch hier fährst du eventuell mit der "normalen" lösung am besten. höfliches email verfassen, kurz schildern um was es geht und nen fuffi für ne schnelle übertragung anbieten, erst wenn hier dein entgegenkommen nicht verstanden wird solltest du über eine härtere gangart nachdenken. reden, zumindest der versuch ist immer besser, schon bei einem dispute dürfte diese basis bereits erheblich gestört sein.

viel glück

gruesse oppo
 
Nur damit das hier nicht durcheinander gerät und weil hier viele newbies mitlesen:

Der Dispute ist kein "Streit" um die Domain. Durch den Dispute allein kämpfst Du nicht um die Domain.

Der Dispute ist lediglich eine Art Sperre, die verhindert, dass die Domain transferiert wird. Der Dispute läuft nach einem Jahr von allein aus, kann aber vorher verlängert werden.
Der Dispute ist quasi unsichtbar. Er steht weder im whois noch wird der Domaininhaber darüber informiert.

Was das merkwürdige an der Sache ist: Als Domaininhaber wird man nicht über die Setzung eines Disputes, wohl aber über die Löschung eines Disputes informiert. Als Domaininhaber kann man einen Dispute also nur bemerken, wenn man bei der Denic nachfragt oder aber erfolglos versucht zu transferieren.

Es gibt immer nur einen Dispute je Domain. Wenn also schon einer besteht kann jemand anderes nicht auch noch einen erwirken.

Gerade solche Namensdomains die nicht generisch sind kann man also quasi selber vor Dispute schützen indem man selber einen Dispute eintragen lässt (Besitzer ist Herr Müller - Frau Müller lässt einen Dispute setzen, beispielsweise mit Begründung der Trennung oder so).

Die Hürde für einen Dispute ist relativ niedrig.

Fazit: Einen Dispute zu setzen macht nur dann Sinn wenn man vor hat in Kürze die Domain zu erstreiten oder berechtigt erwarten kann, dass eine Löschung der Domain ansteht. Setzt man einen Dispute und unternimmt dann nichts weiter könnte theoretisch dem Domaininhaber ein Schaden entstehen wenn er beispielsweise die Domain nicht rechtzeitig transferieren kann. Auch wenn sowas schwer zu beweisen und in der Höhe nachzuweisen sein dürfte, so läuft man doch Gefahr, hier in einen Rechtstreit hineingezogen zu werden, der dann noch nichts mit dem eigentlichen Streit um die Domain zu tun hat.
 
Der Dispute läuft nach einem Jahr von allein aus, kann aber vorher verlängert werden.

Als Domaininhaber wird man nicht über die Setzung eines Disputes, wohl aber über die Löschung eines Disputes informiert.

Es gibt immer nur einen Dispute je Domain.

Ein Dispute kann zwar verlängert werden aber so viel ich weiß muss man der DENIC dann schon belegen das es einen Rechtsstreit gibt. Ohne Beleg wird die DENIC die Frist wohl nicht verlängern.

Ich hatte schon mehrere Disputes auf meine Domains bin aber NOCH NIE von der DENIC verständigt worden als der Dispute wieder gelöscht wurde.

Ich bin mir nicht sicher da der Fall relativ selten ist, aber ich glaube einmal gelesen oder gehört zu haben das es eine Dispute-Queue gibt.

Harry
 
Ich hatte schon mehrere Disputes auf meine Domains bin aber NOCH NIE von der DENIC verständigt worden als der Dispute wieder gelöscht wurde.

Der Disputeinhaber kann bei Löschung die Bitte äußern, den Domaininhaber nicht über die Löschung zu informieren.

Könnte es sein, dass die Lösch-Info von der Denic nicht direkt an den Domaininhaber sondern an das zwischengeschaltete Denic-Mitglied geht und ggf. dort hängen bleibt?
 
Der Disputeinhaber kann bei Löschung die Bitte äußern, den Domaininhaber nicht über die Löschung zu informieren.

Könnte es sein, dass die Lösch-Info von der Denic nicht direkt an den Domaininhaber sondern an das zwischengeschaltete Denic-Mitglied geht und ggf. dort hängen bleibt?

Das ist eine gute Frage. Vielleicht gibt es ja jemanden der DENIC Mitglied ist und das beantworten kann. Würde mich auch interessieren.

Harry
provider.de
 
Bei einer Löschung des Dispute Antrages (entweder durch Ablauf der Frist oder durch Löschantrag des Dispute-Inhabers) wird das zuständige Denic Mitglied automatisiert informiert, das es die Holder-Daten jetzt wieder selbst ändern kann.
 

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