Wettermann
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- 24. Mai 2008
- Beiträge
- 3.721
Ich habe Kunden die von mir Leistungen bekommen, die monatliche Rechnungen von etwa 10 Euro ausmachen. Um es einfacher zu gestalten, stelle ich nur einmal im Jahr eine Rechnung.
Bei ein paar meiner Kunden weiß ich im Grunde schon vorher, dass die Rechnung (mit Fälligkeitsdatum) erstmal ignoriert wird.
Ich schreibe dann die Zahlungserinnerung, dann eine Mahnung mit Mahngebühr. Dann rufe ich an. Dann muss man sich den Vorgang erstmal raussuchen um ihn zu prüfen weil aus dem Kopf heraus man sich an die Rechnung nicht erinnern kann. Dann kommt die Bitte, ich möge die Rechnung doch nochmal faxen. Und dann ist man so nett, zu bezahlen - natürlich ohne die Mahngebühr.
Einerseits könnte man nun sagen, dass man auf solche Kunden verzichten kann. Andererseits sind das in meinem Fall Leistungen, die mich außer dem Rechungsaufwand im Grunde weder Zeit noch Geld kosten. Insofern möchte ich diesen Kunden nicht kündigen.
Habt Ihr ähnliche Erfahrungen? Wie geht Ihr damit um?
Ich überlege nun, dem Kunden zu schreiben, dass es ja jedes Jahr diese Verzögerung gibt und ich daher davon ausgehe, dass der dreistellige Betrag offenbar ein Problem darstellt und ich ihm anbiete den Betrag monatlich abzubuchen aber trotzdem nur einmal jährlich eine Rechnung zu schreiben - ähnlich wie die Versicherungen es machen.
Wie aber verbuche ich sowas? Muss ich die Rg dann im Voraus oder wie bisher im Nachhinein stellen?
Bei ein paar meiner Kunden weiß ich im Grunde schon vorher, dass die Rechnung (mit Fälligkeitsdatum) erstmal ignoriert wird.
Ich schreibe dann die Zahlungserinnerung, dann eine Mahnung mit Mahngebühr. Dann rufe ich an. Dann muss man sich den Vorgang erstmal raussuchen um ihn zu prüfen weil aus dem Kopf heraus man sich an die Rechnung nicht erinnern kann. Dann kommt die Bitte, ich möge die Rechnung doch nochmal faxen. Und dann ist man so nett, zu bezahlen - natürlich ohne die Mahngebühr.
Einerseits könnte man nun sagen, dass man auf solche Kunden verzichten kann. Andererseits sind das in meinem Fall Leistungen, die mich außer dem Rechungsaufwand im Grunde weder Zeit noch Geld kosten. Insofern möchte ich diesen Kunden nicht kündigen.
Habt Ihr ähnliche Erfahrungen? Wie geht Ihr damit um?
Ich überlege nun, dem Kunden zu schreiben, dass es ja jedes Jahr diese Verzögerung gibt und ich daher davon ausgehe, dass der dreistellige Betrag offenbar ein Problem darstellt und ich ihm anbiete den Betrag monatlich abzubuchen aber trotzdem nur einmal jährlich eine Rechnung zu schreiben - ähnlich wie die Versicherungen es machen.
Wie aber verbuche ich sowas? Muss ich die Rg dann im Voraus oder wie bisher im Nachhinein stellen?