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OLG München: Bereits die Check-Mail beim Double Opt-In ist Spam

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engel

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Nach Ansicht des OLG München (Urt. v. 27.09.2012 - Az.: 29 U 1682/12) ist bereits die Check-Mail beim Double Opt-In-Verfahren unzulässige Werbung.

Die Beklagte bot online einen Newsletter im Double Opt-In-Verfahren an. Die Klägerin erhielt eines Tages eine Check-Mail für diesen Newsletter, obgleich sie sich nicht angemeldet hatte. Diese E-Mail lautete:

„Betreff: Besta¨tigung zum H... Newsletter

Willkommen bei unserem Newsletter(n)...

Sie haben sich mit Ihrer Email-Adresse an folgendem oder folgenden Newsletter(n) angemeldet:


*Newsletter
Wenn diese Angaben richtig sind bitten wir Sie folgenden URL zu klicken um das Abonnement zu bestatigen www.h....eu/newsletter/
Sollte das aber ein Fehler sein, so bitten wir Sie diese Email einfach nur zu löschen.
Vielen Dank“



Die Münchener Richter stuften diese Check-Mail als unerlaubte Werbung ein.

Bereits diese erste Mail, auch wenn sie nur die Anmeldung des Users verifizieren solle, sei eine Werbehandlung, denn sie unterstütze die Beklagte beim Anbieten ihrer Leistungen.

Ausdrücklich betonen die Richter, dass es nicht erforderlich sei, dass die Check-Mail Werbung enthalte. Vielmehr sei eine ungefragte Zusendung ausreichend, um einen Gesetzesverstoß zu begründen.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Das OLG München wirft die instanzgerichtliche Rechtsprechung der letzten Jahren zu Check-Mails mit einem Schlag über den Haufen.

Ohne sich mit den bislang vorliegenden Urteilen auseinanderzusetzen, orientieren sich die Münchener Richter an einem sehr weiten Begriff der Werbehandlung und verbieten bereits Check-Mails. Dies gilt auch dann, wenn die Check-Mail keinerlei Werbung enthält.

Da bei Internet-Angelegenheiten der fliegende Gerichtsstand zur Anwendung kommt, kann nun jeder Betroffene lustig in München klagen und bekommt Recht. Ob der BGH diese Entscheidung aufheben wird, ist ungewiss. Zwar wurde die Revision zugelassen, unklar ist jedoch, ob die Beklagte diesen Weg auch beschreiten wird.

Bis zur höchstrichterlichen Klärung dieser Frage hat das OLG München mit einem Schlag 15 Jahre Online-Recht einfach ignoriert. Besonders ärgerlich ist die Begründung der gerichtlichen Ansicht: So wird sich an keiner Stelle (näher) mit der bisherigen Rechtsprechung auseinandergesetzt. Auch fehlt jede Anmerkung zur Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit.

Denkt man nämlich die Bewertung der Münchener Richter zu Ende, dann landet man schnell im Internet-Steinzeitalter. Jede Anmeldung zu einem Newsletter oder sonstigen Online-Info-Tool müsste nämlich postalisch per Briefpost bestätigt werden.

Eines der krassesten und schlimmsten Fehlurteile der letzten fünf Jahre.

NACHTRAG 21.11.2012:
Ich wurde inzwischen mehrfach auf die u.a. hier vertretene Ansicht angesprochen, dass doch alles gut sei, wenn ein Newsletter-Betreiber nur sämtliche Informationen speichert.

Neben dem Umstand, dass schon rechtlich sehr zweifelhaft ist, ob ein Newsletter-Betreiber diese Informationen überhaupt speichern darf, ergibt sich noch ein weiterer Umstand.

Nach ständiger Rechtsprechung trifft den Newsletter-Betreiber die volle Darlegung- und Beweislast für eine Einwilligung. Da kann ich als Unternehmer so viele Informationen gespeichert haben wie ich möchte. Wenn ich damit nichts belegen kann, sind die Daten nicht das Papier wert, auf dem sie stehen.

Der BGH hat auch jüngst in seiner Double Opt-In-Entscheidung (Urt. v. 10.02.2011 - Az.: I ZR 164/09) noch einmal klargestellt, dass noch nicht einmal eine Beweiserleichterung in Frage kommt.

Selbst also wenn ich als Betreiber die IP-Adresse speichere, wird mir dies nichts nützen, denn für ein solches zivilrechtliches Verfahren wird der betreffende Service-Provider keine Auskunft erteilen, wer hinter der IP steckt.

Quelle: Newsletter http://www.Dr-Bahr.com

grüsse,
engel


 
Als Nächstes sind dann die Bestätigungsmails für eine Bestellung dran. So kann man seine Konkurrenz erst richtig fertig machen. :(
 
Also so komplett falsch ist das Urteil ja nicht.

Denn die erste Mail (die, die abgemahnt bzw. abgeurteilt wurde) kann man ja auch einfach mal so rausspammen. Wird bestimmt auch massenhaft so gemacht.

Vielleicht müsste man einfach zum Triple-Opt-In wechseln - und die erste Mail weglassen. :-)

Im zweiten Mail dann die Entfernung aus der Datenbank bestätigen - und die
Wiedereintragung anbieten, falls der Link geklickt wird.

Die Wiedereintragung dann ggf. im dritten Mail bestätigen.
 
Sorry aber für mich ist es einfach nur Schikane.

Ich kann jedem auf dem Postwege einen Brief schicken und damit Müll erzeugen aber bei einer E-Mail wird man wie ein schwerverbrecher behandelt?

Tut mir leid aber das übersteigt irgendwie meinen Menschenverstand, mag an mir liegen kann aber auch am Gesetz liegen.

Denn jeder der wirklich Spam schicken will, begibt sich einfach in einen schönes Steuerparadis wo 365 Tage am Jahr die Sonne scheint und haut jeden Tag schön 100 Millionen Mails raus.

Man kann es ja gerne einschränken und wenn jemand sagt jetzt ist Schluß dann muss auch Schluß sein aber das ich direkt kriminalisiert werde wenn ich jemand der ein Potenzieller Kunde für eine Domain sein könnte per Mail anschreibe, find ich ein wenig übertrieben. Zumal wenn ich das ganze per Post mach ist es dann ok, obwohl es mehr verschwendete Zeit und auch mehr Müll bedeutet.

Gruß
Thomas
 
Hallo,

wird eine spannende Sache, wenn jetzt schon die Absicherung die verhindern soll, dass jemand ungewünscht zu einem Newsletter angemeldet wird als unerwünschte Werbung gilt.

In Zukunft wird man das Spiel umdrehen müssen mit einem "mailto". Sprich derjenige der einen Newsletter haben will muss ein Mail schicken um aufgenommen zu werden. Das sollte das Problem lösen, oder?

Grüsse
Andreas
 
Das sollte das Problem lösen, oder?
Nicht wirklich, da dies mit einfachsten Mitteln auch wieder manipuliert werden kann (Versand einer Mail mit manipuliertem Absender).

Ich würde vorschlagen, dass der Interessent für einen Newsletter sich in den Zug setzt und seinen Antrag mit Persokopie direkt beim Newsletterfabrikanten persönlich einreicht.
 
Mannomann. Datenschutz findet doch irgendwie einseitig auf dem Rücken derer statt, die versuchen alles richtig zu machen.
 
...Ich würde vorschlagen, dass der Interessent für einen Newsletter sich in den Zug setzt und seinen Antrag...

Unterzeichnete NL-Orderform mit beglaubigter Perso-Kopie via old fashioned land mail*sollte auch reichen....oder modern und digital via E-Postbrief (Service der Post) ;)
 
Bleibt nur noch ein virtuelles Pickerl für die Mailbox mit "Bitte kein Werbematerial" für Personen, die in Zukunft so etwas nicht mehr bekommen wollen... :-)
 

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