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*.COM – Domaincatch -> Anwaltsschreiben aus USA

Muller2345

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12. Mai 2010
Beiträge
187
Hallo!

TLD: com

DOMAIN: xxxxxxxxxxxxxxxx

Habe vor einigen Tagen die o.g. Domain via snapnames catchen lassen. Nach erfolgreichem Catch wurde diese zu PLISK (wer ist PLISK?) in die Domainverwaltung überstellt. Gestern Abend erhielt ich eine E-Mail mit angefügtem langen Schreiben von einem Anwalt aus den USA (siehe *************com), der die Rechte des Domaininhabers der gleichlautenden net-Domain vertritt mit sehr viel bla-bubb von "Rechte verletzen" etc. (siehe weiter unten!).

Meine mich zu erinnern, dass die Website unter der net-Version bis zum Catch der com-Domain nicht erreichbar war, um vermutlich keine Domaingrabber anzulocken. Die angeblichen Markenrechte konnte ich weder beim Deutschen Markenamt noch auf der Wipo-Website finden (Suche ergab jeweils keine Treffer). Und die angesprochenen biggest Sozial-Media-Aktivitäten sind seit 2012 auch nur gähnende Leere. Und direkt nach dem Catch der com-Domain erhielt ich auch so eine komische SPAM-E-Mail mit der Info „This Notice for: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx will expire at 11:59PM EST, 03 - May - 2015 Act now!“.

==> Habe nun folgende Probleme/Fragen:

1. Wer ist PLISK? Ich kannte PLISK vor der Domainübergabe von Snapnames gar nicht. Man kann sich da nicht irgendwo einloggen, sondern muss dem Support sagen was man möchte. Und wie vertrauensvoll ist PLISK in Hinsicht, dass o.g. Anwalt selbiges Schreiben auch an PLISK gesendet hat? Muss ich reagieren damit PLISK keine Dummheiten macht?

2. Ich wollte die Domain nach dem Catch von PLISK nach Domainers umziehen und hatte einen Auth-Code angefordert. Diesen habe ich auch erhalten, wurde aber auf die 60 Tage Transfersperre hingewiesen, so dass ich den Auth-Code wieder löschen ließ. Ist es richtig, dass ich momentan umzugstechnisch nichts machen kann?

3. Kann mir jemand aus der Erfahrung oder Bauchgefühl sagen, wie ich am besten vorgeben soll?

4. Die Domain ist mir nicht so wichtig. Wenn der Inhaber der net-Version diese haben möchte, so kann er diese zum Festpreis für 5.000 EUR zzgl. Tranfer-/Treuhändergebühren übernehmen. Gehe ich ein Risiko ein, wenn ich dies direkt so kommuniziere?

5. Angenommen es gäbe einen Rechtsstreit, wo wäre der Verhandlungsort, Deutschland oder USA?

Würde mich sehr über eine hilfreiche Anregung freuen.

Grüße

Oliver


=====> Inhalt E-Mail des Anwalts aus den USA:

***** Anwaltsschreiben gelöscht da erledigt! *****
 
Zuletzt bearbeitet:
1. Wer ist PLISK? Ich kannte PLISK vor der Domainübergabe von Snapnames gar nicht. Man kann sich da nicht irgendwo einloggen, sondern muss dem Support sagen was man möchte. Und wie vertrauensvoll ist PLISK in Hinsicht, dass o.g. Anwalt selbiges Schreiben auch an PLISK gesendet hat? Muss ich reagieren damit PLISK keine Dummheiten macht?

Ist immerhin einer der vielen Registrar-Partner von Snapnames...sollte also zumindest halbwegs vertrauenswürdig sein. Ich gehe nicht davon aus, dass die auf aufgrund von einer einzigen Email mit dem o.g. Inhalt Dummheiten machen würden - sonst wären solche Emails ein zu lukratives Geschäft.

2. Ich wollte die Domain nach dem Catch von PLISK nach Domainers umziehen und hatte einen Auth-Code angefordert. Diesen habe ich auch erhalten, wurde aber auf die 60 Tage Transfersperre hingewiesen, so dass ich den Auth-Code wieder löschen ließ. Ist es richtig, dass ich momentan umzugstechnisch nichts machen kann?

Ja, in den 60 Tagen kannst die nur per Push innerhalb des Registrars bewegen.

3. Kann mir jemand aus der Erfahrung oder Bauchgefühl sagen, wie ich am besten vorgeben soll?

4. Die Domain ist mir nicht so wichtig. Wenn der Inhaber der net-Version diese haben möchte, so kann er diese zum Festpreis für 5.000 EUR zzgl. Tranfer-/Treuhändergebühren übernehmen. Gehe ich ein Risiko ein, wenn ich dies direkt so kommuniziere?

Nur drauf achten, dass es dadurch nicht als bösartige Registrierung gewertet werden kann...

i) Umstände, die darauf hinweisen, dass Sie den Domainnamen hauptsächlich zu dem Zweck registriert oder erworben haben, dem Kläger, welcher Inhaber der Handels- oder Dienstleistungsmarke ist, oder einem Mitbewerber des Klägers die Domainnamenregistrierung zu verkaufen, zu vermieten oder anderweitig zu übertragen, gegen ein im Vergleich zu Ihren nachgewiesenen Unkosten im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Domainnamen unangemessen hohes Entgelt;


zum Thema Trademark...es reicht als berechtigtes Interesse schon:

i) die Verwendung bzw. die nachweisbare Vorbereitung einer Verwendung des Domainnamens oder eines dem Domainnamen entsprechenden Namens im Zusammenhang mit dem gutgläubigen Angebot von Waren oder Dienstleistungen bereits vor Inkenntnissetzung über die Streitigkeit; oder

ii) Sie (als Einzelperson, Unternehmen oder sonstige Organisation) waren unter dem Domainnamen bereits allgemein bekannt, auch wenn Sie keine Handels- oder Dienstleistungsmarke erworben haben; oder

Mehr dazu: https://www.icann.org/resources/pages/policy-2012-02-25-de

Auch wenn sich die Email für mich vom Bauchgefühl her wie "man kann es ja mal versuchen" anhört, bin ich mal gespannt was die "alten Hasen" hier sagen. Habe selber keine Erfahrungswerte.

Beste Grüße
 
5. Angenommen es gäbe einen Rechtsstreit, wo wäre der Verhandlungsort, Deutschland oder USA?

Theoretisch kann sein, dass Dich der US-Anwalt in San Francisco verklagt. Du bekommst dann über das Haager Zustellabkommen die US-Klage zugestellt, müsstest einen 6-stelligen Bereich bezahlen um Dich in den USA zu verteidigen und bekommst dann nicht einmal mehr das Geld zurück auch wenn festgestellt wird, dass Du nichts bösgläubig gemacht hast.

Wenn Du verlierst (die werden sicher eine Jury beauftragen und da hast Du 0% Chancen zu gewinnen), musst Du die ganzen Verfahrenskosten, Anwaltskosten und Schadensersatz bezahlen (100.000 EUR für eine Domain) Ein deutscher Anwalt kann dann das US-Urteil in Deutschland vollstrecken lassen und Du musst einige hundert tausend Euros bezahlen.

Das ist leider so, da ich das selber schon erlebt habe. Ich hatte das Glück, dass die US-Klage nicht rechtskonform nach HZÜ (deutsche Behörden sondern direkt) übermittelt wurde, und ich deshalb nichts bezahlen muss sonst hätte ich schon Insolenz anmelden müssen.

Die harmlose Variante ist ein WIPO-Verfahren, man kann in den USA aber auch ein "in rem" Verfahren einleiten d.h. der Beklagte ist die Domain selbst und die Verisign muss Stellung dazu nehmen (was Sie nie macht) Du verlierst dann die Sache zu 100%, außer Du meldest dich dort innerhalb von ich glaube 2 Wochen und möchtest Dich dann anstatt Verisign verteidigen. Den Rest siehe oben mit dem Risiko das Du alles bezahlen musst.

Ich kaufe/catche aus diesem Grund keine com/net/org Domains mehr und konzentriere mich auf de/at/ch. Da ist der Gerichtsstand wenigstens in Europa.

Wenn Du die anschreibst, dass Du 5000 EUR willst, ist das ein 100% Grund bei der WIPO die Domains zu übertragen. (Bösgläubig)

Harry
 
2. Ich wollte die Domain nach dem Catch von PLISK nach Domainers umziehen und hatte einen Auth-Code angefordert. Diesen habe ich auch erhalten, wurde aber auf die 60 Tage Transfersperre hingewiesen, so dass ich den Auth-Code wieder löschen ließ. Ist es richtig, dass ich momentan umzugstechnisch nichts machen kann?

Nach Registration bzw. Transfer kann die Domain innerhalb der ersten 60 Tage nicht erneut umgezogen werden. Völlig richtig.

3. Kann mir jemand aus der Erfahrung oder Bauchgefühl sagen, wie ich am besten vorgeben soll?

Ganz ohne Argumantation widersprechen.

4. Die Domain ist mir nicht so wichtig. Wenn der Inhaber der net-Version diese haben möchte, so kann er diese zum Festpreis für 5.000 EUR zzgl. Tranfer-/Treuhändergebühren übernehmen. Gehe ich ein Risiko ein, wenn ich dies direkt so kommuniziere?

Keine gute Idee, wie ich finde. Das ist anderen Domainern schon auf die Füße gefallen und wurde gegen sie verwendet.

5. Angenommen es gäbe einen Rechtsstreit, wo wäre der Verhandlungsort, Deutschland oder USA?

Den Gerichtsstand kann der Kläger wählen, und damit wäre das wohl die USA. Amerikanische Anwälte können unglaublich teuer werden.
 
Danke schon mal für die ersten Einschätzungen!

Ich möchte folgendes noch ergänzen:

-- Ich habe die Domain nicht bösgläubig registriert, sondern wollte diese als Projektdomain nutzen und habe darum auch direkt nach erfolgreichem Catch die DE-Variante am 1. Mai 2015 registriert.

-- Erst als nach dem Domaincatch der xxxxxxxxxxxxxxx die Anfrage für die xxxxxxxxxxxxxx-Domains hereinkam, bin ich nicht mehr so wild auf die ursprünglich geplante Projektierung der *.com-Domain.

-- Google zeigt bei dem Begriff viele Bilder und ich selbst bin auf den Begriff als Abkürzung für Office-Desktop gekommen. Geht dies nicht ein wenig in Richtung „beschreibender Domainname“?

Grüße

Muller
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke schon mal für die ersten Einschätzungen!

Ich möchte folgendes noch ergänzen:

-- Ich habe die Domain nicht bösgläubig registriert, sondern wollte diese als Projektdomain nutzen und habe darum auch direkt nach erfolgreichem Catch die DE-Variante am 1. Mai 2015 registriert.

-- Erst als nach dem Domaincatch der o*f*f*d*e*s*k*.*c*o*m die Anfrage für die M*y*c*l*o*u*d*-Domains hereinkam, bin ich nicht mehr so wild auf die ursprünglich geplante Projektierung der *.com-Domain.

-- Google zeigt bei dem Begriff viele Bilder und ich selbst bin auf den Begriff als Abkürzung für Office-Desktop gekommen. Geht dies nicht ein wenig in Richtung „beschreibender Domainname“?

Grüße

Oliver

Die brauchen keine Marke um Dich zu verklagen. Die sind eine Firma und haben ein Projekt mit dem Namen "OFFDESK". Ob "OFFDESK" beschreibend ist, muss man erst belegen. Dafür wirst Du aber bei einer US-Klage keine Möglichkeit haben, weil Du wohl sicher keine xxx.xxx EUR hast um Dich dort zu verteidigen.

Wenn Du Glück hast, dann machen die nur ein WIPO Verfahren (ist für die ja auch günstiger) und wenn Du Glück hast, dann entscheidet der Panel für Dich. Du solltest aber auf jeden Fall einen 3-er Panel nehmen (kann man sich wünschen und muss man selbst bezahlen) und auch auf die Sprache Deutsch kannst Du bei einem WIPO-Verfahren bestehen. Dann hast Du vermutlich einen Schweizer oder Österreicher als Panel/Schiedsrichter da die die Entscheidung dann ja auch auf Deutsch schreiben müssen.
 
-- Ich habe die Domain nicht bösgläubig registriert, sondern wollte diese als Projektdomain nutzen und habe darum auch direkt nach erfolgreichem Catch die DE-Variante am 1. Mai 2015 registriert.

Im Streitfall könnten Dokumente, E-Mails etc. hilfreich sein, die belegen, dass du eine Projektierung geplant hast. Außerdem wäre es ratsam eine "under construction"-Seite zu schalten, statt die Domain zu parken (habe ich jetzt nicht überprüft).

-- Erst als nach dem Domaincatch der o*f*f*d*e*s*k*.*c*o*m die Anfrage für die M*y*c*l*o*u*d*-Domains hereinkam, bin ich nicht mehr so wild auf die ursprünglich geplante Projektierung der *.com-Domain.

Das ist ja unerheblich.

-- Google zeigt bei dem Begriff viele Bilder und ich selbst bin auf den Begriff als Abkürzung für Office-Desktop gekommen. Geht dies nicht ein wenig in Richtung „beschreibender Domainname“?

Dazu erlaube ich mir einen Auszug aus einem Beschluss zur Ablehnung einer Markeneintragung zu posten:
picload.org - fast 'n' easy imagehost

Da ging es um einen gleichgelagerten Begriff und sollte somit, zumindest nach Deutschen Markenrecht, ebenso Anwendung finden.
 
Ganz ohne Argumantation widersprechen.

Dein Rat „Ganz ohne Argumentation widersprechen.“ führt doch letztlich zu der Situation, dass ich die Gegenseite „kommen lasse“ bzw. die Gegenseite „reagieren“ muss. Sich also zeigt ob die Gegenseite bereit ist weitere kostenintensive Schritte (Anwalt/Gericht) zu gehen. Gehe ich mit dem „Ohne Argumentation widersprechen“ aber nicht das Risiko der von „Harry“ beschrieben Szenarien ein, dass also die Gegenseite ein Verfahren in den USA einleitet?

Wie geschrieben, so wichtig ist mir die Domain nicht das ich hier ein größeres Risiko eingehen möchte. Ich habe meine eigene Position wohl bis heute Morgen hier beim Posting ein weinig überschätzt und hätte (habe es nicht!) die Domain ggf. leichtsinnig zum Kauf angeboten.

==> FRAGE: Also wenn ich kein Risiko eingehen möchte und mir die Domain nicht so wichtig ist, wäre der beste Rat diese gegen die angebotenen Unkosten herauszugeben?

Das einzige was mich dabei stört, ich fühle mich ein wenig ungerecht behandelt, da ich keine schlechten bzw. böswilligen Absichten hatte.

Und ferner ist xxxxxxxxxxxxxxxx*net ja auch kein Unternehmen, sondern eine Projektierung auf einer Website, auf der noch nicht einmal Adressdaten abgerufen werden können.

Grüße

Muller
 
Zuletzt bearbeitet:
==> FRAGE: Also wenn ich kein Risiko eingehen möchte und mir die Domain nicht so wichtig ist, wäre der beste Rat diese gegen die angebotenen Unkosten herauszugeben?

Grüße

Oliver

Die Domain ist keine Premiumdomain, die Du anderweitig verkaufen könntest. Du hast kein Interesse mehr sie zu projektieren, warum also ein großes finanzielles Risiko bei ungewissem Ausgang? Nur weil man sich im Recht fühlt und wahrscheinlich sogar ist?! Ich würde sie gegen Unkostenerstattung herausgeben.
Mich würde allerdings interessieren, hat der "Gegner" in der Snapnameauktion mitgeboten?
LG
Thomas
 
Mich würde allerdings interessieren, hat der "Gegner" in der Snapnameauktion mitgeboten?

Es gab bei Snapnames keine Auktion. Ich hatte diese in der Redemption Period entdeckt und bei Snapnames bestellt und auf den Start einer Auktion gewartet, aber nur irgendwann die Info über den erfolgreichen Catch erhalten.
 
:dito:

Schließe mich dem Vorredner an... das wird in diesem Fall wirklich die sinnvollste Lösung für ALLE Beteiligten sein.
 
:dito:

Schließe mich dem Vorredner an... das wird in diesem Fall wirklich die sinnvollste Lösung für ALLE Beteiligten sein.

Denke auch das dies die sinnvollste Variante ist und Du gehst nicht gleich das Risiko einer US-Klage ein.

Wenn Du Dir einen Anwalt für die WIPO-Klage nimmst, macht es das ja vielleicht für eine Pauschale von 500-1000 EUR und dann gibt es zumindest schon einmal eine Entscheidung von 3 Anwälten (WIPO-Panels)

Wenn die verlieren, sind die wohl sicher auch bereits 10.000 USD zu bezahlen, denn eine US-Klage kostet denen auch viel Geld wo der Ausgang unsicher ist.
 
Um dem Vorwurf von "bad faith" zu begegnen und Deine berechtigten Interessen zu demonstrieren, würde ich im Vorgehen wie von Harry beschrieben, ganz schnell die de-Variante, die Du ja hast, "anprojektieren" ( evtl. eine coming-soon-Seite mit kurzer Projektbeschreibung in deutsch und englisch) und die strittige com-Variante dahin weiterleiten.
LG
Thomas
 
An dieser Stelle nochmals Danke für alle Hilfestellungen und Anregungen!!!

Habe dem Anwalt meine Sichtweise geschildert, dass zum Zeitpunkt der Domainregistrierung keine böswilligen Absichten bestanden und das mir die Domain nicht wichtig ist, so dass ein Transfer der Domain an seinen Mandanten unproblematisch sei.

Rückblickend muss ich sagen, dass ich meine eigene Position aufgrund Unerfahrenheit reichlich überschätzt hatte. Auch wenn ich meine Position in einer Auseinandersetzung nicht so gering einschätze (wenn wir in Deutschland verhandelt hätten, was aber unwahrscheinlich gewesen wäre), würde mir die Worst-Case-Aussicht (Gerichtsstand USA) schon stärkere Magenschmerzen bereiten, von dem ganzen Zeitaufwand mal ganz abgesehen. Und des Weiteren wäre die Bereitschaft der Gegenseite um ein vielfaches höher gewesen ins Risiko zu gehen als bei mir, wegen einer für mich eher unwichtigen Domain.

Letztlich bin ich aber trotz der ganzen Aufregung froh über die gemachte Erfahrung, da ich bislang in dieser Hinsicht (Anwaltsschreiben) unbefleckt war und eine gewisse Naivität bei einigen Domaincatches sowie eigenem Verhalten bei Domainanfragen rückblickend erkenne.

Grüße

Muller
 
Zuletzt bearbeitet:
Letztlich bin ich aber trotz der ganzen Aufregung froh über die gemachte Erfahrung, da ich bislang in dieser Hinsicht (Anwaltsschreiben) unbefleckt war und eine gewisse Naivität bei einigen Domaincatches sowie eigenem Verhalten bei Domainanfragen rückblickend erkenne.

Ja, "man lernt nie aus", dieses Sprichwort passt mal wieder sehr gut.
Ich hatte in meiner 15-jährigen "Domainer-Laufbahn" bisher erst drei Fälle dieser Art und auch dabei habe ich viel gelernt. Noch wichtiger war aber hier rückblickend die Teilnahme an diversen Domainveranstaltungen (und hier pers. Gespräche und/oder Vorträge), die mir in vielen Dingen "die Augen geöffnet haben" und dadurch mein Wissen und auch meine Einschätzungen gerade zum Thema Domaincatching erweitert und beeinflusst haben.

Viele Grüße
Jens
 
Zum Thema passend sehe ich gerade hier im Forum ein Posting (15:54 Uhr MESZ) mit Hinweis auf eine Sedo Auktion.
Diese Domain wäre mir von Anfang an viel zu heiß gewesen, die hätte ich weder frei registriert noch gesnappt.
Vielleicht auch nur Panikmache von meiner Seite, aber solche Domains lasse ich lieber links liegen. Ich hatte mal sun.lu frei registriert und bin damit auf die Nase gefallen, obwohl das ja eigentlich ein englischer generischer Begriff ist, aber da kamen auch gleich mehrere amerikanische Anwälte um die Ecke und ich habe dann "aufgegeben".

Gruß Jens
 
Ich finde die Geschichte ein erschreckendes Beispiel dafür wie sehr die USA die Welt kontrolliert.

Letztendlich kann ein Ami mit genug Geld hier jeden Platt machen wenn er will. Egal ob die im Recht sind oder nicht, wenn da ein Gerichtsverfahren droht dann Strecken eh 99,9% der Leute, aufgrund des finanziellen Risiko, die Hände in die Luft. In Deutschland selbst ist es ja auch nicht viel anderes, wer Kohle hat, kann eben mit der Macht der Gerichte spielen.

Was wird das erst wenn TTIP durch kommt :goodnight:
 
Zum Thema passend sehe ich gerade hier im Forum ein Posting (15:54 Uhr MESZ) mit Hinweis auf eine Sedo Auktion.
Diese Domain wäre mir von Anfang an viel zu heiß gewesen, die hätte ich weder frei registriert noch gesnappt.
Vielleicht auch nur Panikmache von meiner Seite, aber solche Domains lasse ich lieber links liegen. Ich hatte mal sun.lu frei registriert und bin damit auf die Nase gefallen, obwohl das ja eigentlich ein englischer generischer Begriff ist, aber da kamen auch gleich mehrere amerikanische Anwälte um die Ecke und ich habe dann "aufgegeben".

Gruß Jens

Jo, war auch mein erster Gedanke. Die haben ja auch einen fetten Trademark-Hinweis auf der entsprechenden Mutterseite. Finger weg! Früher gab es ja mal das "Geschäftsmodell" Marktentypo, aber da konnte man die Anwaltskosten noch durch Parking wieder reinholen :-).
 
also zunächst ist es offensichtlich dass der gute Jesse seine Sammlung komplettieren möchte.
er hat ja nicht nur die .net sondern auch die .org
die .info hat ein anderer Redneck, seit 2011, unprojektiert. Das stört anscheinend nicht.
Alle geschilderten Risiken können leider eintreten. Aber irgendwie möchte man sich doch nicht so im vorübergehen von den Amis platt machen lassen.
Also: Transfersperre sind 60 Tage, ABER das hindert nicht einen Inhaberwechsel beim gleichen Provider durchzuführen. ;)
Ideal wäre da jemand deines Vertrauens bei dem "nichts zu holen" ist. Das schafft dann eine etwas lockerere Basis um abzuwarten was Jesse zu bieten hat.
 

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