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*.COM – Domaincatch -> Anwaltsschreiben aus USA

Also: Transfersperre sind 60 Tage, ABER das hindert nicht einen Inhaberwechsel beim gleichen Provider durchzuführen. ;)
Ideal wäre da jemand deines Vertrauens bei dem "nichts zu holen" ist. Das schafft dann eine etwas lockerere Basis um abzuwarten was Jesse zu bieten hat.

Wenn ich im Vorhinein gewusst hätte was mich ggf. erwartet, so hätte ich natürlich entsprechende Vorkehrungen betreffend den Whois-Angaben getroffen. Aber der Herr Jesse ****** hat sich unauffällig verhalten und u.a. die Inhalte auf der *.net-Domain herausgenommen, damit keine Domaingrabber o.ä. angezogen werden.

… hätte, hätte, Fahrradkette!

==> ERGO: Aber zum jetzigen Zeitpunkt, NACHDEM ich über die „Rechtsverletzung“ informiert wurde, würde ich böswillig handeln und eine sehr riskante Rechtsposition eingehen. Ferner hat Herr Jesse sehr sehr großes Interesse an der Domain und ist wie bereits erwähnt gewillt entsprechend höher ins Risiko zu gehen als ich, da mir die Domain an sich nicht so wichtig ist.

Alle geschilderten Risiken können leider eintreten. Aber irgendwie möchte man sich doch nicht so im vorübergehen von den Amis platt machen lassen.

Das sehe ich auch so, aber was bleibt anderes übrig. Allein schon der erforderliche Zeitaufwand einer Auseinandersetzung ist von meiner Seite nicht machbar, da ich in meinem OFFline-Business voll ausgelastet bin, … vom Kostenrisiko mal ganz abgesehen. Wie geschrieben ist die Argumentation der Gegenseite sehr schwach, wenn ich mir nur mal die gähnende Leere bei den Social-Media-Dingern ansehe, eine nicht fertig gestellte Anwendung die wohl keiner kennt und vom beschreibenden Charakter des Begriff‘s mal ganz abgesehen.
 
==> UPDATE:

Habe heute ein Dokument zur Unterzeichnung betreffend einer Übereinkunft zur Domainübertragung erhalten, das mir Magenschmerzen bereitet (Text siehe weiter unten!). Hierzu hätte ich die folgenden Fragen:

==> Fragen:

1. Ich kenne mich mit PLISK nicht so aus, aber gibt es denn nicht eine einfachere Möglichkeit der Domainübertragung in Form, dass ich PLISK per E-Mail kontaktiere und die Inhaberdaten updaten lasse auf den Jesse?

2. Gehe ich mit Unterzeichnung der gewünschten Übereinkunft nicht ein viel höheres Risiko ein, wenn bei der Übertragung oder sonst wann etwas schief geht?

3. Und wieso steht in der Übereinkunft etwas von ähnlichen Begrifflichkeiten zu xxxxxxxxxxx, obwohl es doch nur um die Zustimmung zur Übertragung der *.com-Domain geht?

Grüße

Muller


------> Nachfolgend die mir übersendete zu unterschreibende Übereinkunft:
**** Erledigt! Domain übertragen!****
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat:#.... including all trademark rights...#
Dieser Passus im Agreement könnte nach meinem nichtanwaltlichen Verständnis Deine *OFF*****DESK*****de*** gefährden.

LG
Thomas
 
==> Update!

COM-Domain via Kontaktaufnahme mit PLISK vor einigen Tagen herausgegeben und heute das Agreement unterschrieben zurück gesendet.

Zitat:#.... including all trademark rights...#
Dieser Passus im Agreement könnte nach meinem nichtanwaltlichen Verständnis Deine *xxxxxxxxxxxxxxxxxx*** gefährden.

Ja, so ist es wohl. Habe die DE-Version letzte Tage dann gelöscht, da diese für mich nur in der Kombination mit der COM-Domain Sinn ergeben hätte.

Nochmals Danke für alle Hinweise!

Grüße

Muller
 
Zuletzt bearbeitet:
Bis jetzt konnte ich alle Domains, für die ich eine Abmahnung erhalten hatte, verkaufen.

Hätte es auf jeden Fall drauf ankommen lassen, hier hätte es für dich ja nicht einmal etwas gekostet, wieso also freiweillig hergeben?

cu
 
Ich stelle mir gerade die Frage, ob eine negative Feststellungsklage vor einem deutschen Gericht, mit der man einer Klage in den USA zuvorkommen würde, etwas bringen würde. Falls Ja, müsste es drei Varianten geben:

1. Der Ami verteidigt sich, evt. sogar mit einer Widerklage.
2. Der Ami gibt nach und es ergeht ein Anerkenntisurteil (eher unwahrscheinlich).
3. Der Ami macht nix und es ergeht ein Versäumnisurteil.

Die Frage ist halt nur, ob ein deutsches Gerichtsurteil einen vor einem amerikanischen Urteil schützen würde. Hat da jemand Erfahrungen oder Wissen?

Anzumerken wäre noch: Deutschland ist Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention und die gewährt in Art. 6 EMRK das Recht auf ein faires Verfahren.
 

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