AlexS
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- Registriert
- 21. Sep. 2007
- Beiträge
- 2.683
Die Sache ist doch ganz einfach:
Die Domain wird ja wohl kaum Type Ins haben, oder? Daher kannst Du ja wohl aufs Parking verzichten. Ergo kannst Du sie einfach so betreiben, das sie nicht am Waren- und Dienstleistungsverkehr der Bundesrepublik Deutschland teilnimmt.
Wenn Du eine Domain auf eine private Website routest, und dort z.B. Urlaubsphotos zeigst, die Website NICHT am Waren- und Dienstleistungsverkehr der Bundesrepublik Deutschland teilnimmt, und es keinen überragend berühmten Kennzeicheninhaber (Shell, Coca Cola, etwas mit Bekanntheitsgrad von über 90%) gibt, kann Dir nichts passieren.
Also: KEINE Monetarisierung.
Wenn Du aber dann einen Kennzeicheninhaber ansprichst, und für die Aufgabe Deiner Rechte an der Registrierung einen unangemessenen Schadensersatz forderst (also mehr, als Dir tatsächlich an "Schaden" oder "Kosten" entstehen), dann gibt das dem Kennzeicheninhaber Anlass juristisch gegen Dich vorzugehen.
Die Domain wird ja wohl kaum Type Ins haben, oder? Daher kannst Du ja wohl aufs Parking verzichten. Ergo kannst Du sie einfach so betreiben, das sie nicht am Waren- und Dienstleistungsverkehr der Bundesrepublik Deutschland teilnimmt.
Wenn Du eine Domain auf eine private Website routest, und dort z.B. Urlaubsphotos zeigst, die Website NICHT am Waren- und Dienstleistungsverkehr der Bundesrepublik Deutschland teilnimmt, und es keinen überragend berühmten Kennzeicheninhaber (Shell, Coca Cola, etwas mit Bekanntheitsgrad von über 90%) gibt, kann Dir nichts passieren.
Also: KEINE Monetarisierung.
Wenn Du aber dann einen Kennzeicheninhaber ansprichst, und für die Aufgabe Deiner Rechte an der Registrierung einen unangemessenen Schadensersatz forderst (also mehr, als Dir tatsächlich an "Schaden" oder "Kosten" entstehen), dann gibt das dem Kennzeicheninhaber Anlass juristisch gegen Dich vorzugehen.