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3-stellige deutsche (.de) Domain

Die Sache ist doch ganz einfach:

Die Domain wird ja wohl kaum Type Ins haben, oder? Daher kannst Du ja wohl aufs Parking verzichten. Ergo kannst Du sie einfach so betreiben, das sie nicht am Waren- und Dienstleistungsverkehr der Bundesrepublik Deutschland teilnimmt.

Wenn Du eine Domain auf eine private Website routest, und dort z.B. Urlaubsphotos zeigst, die Website NICHT am Waren- und Dienstleistungsverkehr der Bundesrepublik Deutschland teilnimmt, und es keinen überragend berühmten Kennzeicheninhaber (Shell, Coca Cola, etwas mit Bekanntheitsgrad von über 90%) gibt, kann Dir nichts passieren.

Also: KEINE Monetarisierung.

Wenn Du aber dann einen Kennzeicheninhaber ansprichst, und für die Aufgabe Deiner Rechte an der Registrierung einen unangemessenen Schadensersatz forderst (also mehr, als Dir tatsächlich an "Schaden" oder "Kosten" entstehen), dann gibt das dem Kennzeicheninhaber Anlass juristisch gegen Dich vorzugehen.
 
Die Sache ist doch ganz einfach:
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Wenn Du eine Domain auf eine private Website routest, und dort z.B. Urlaubsphotos zeigst, die Website NICHT am Waren- und Dienstleistungsverkehr der Bundesrepublik Deutschland teilnimmt, und es keinen überragend berühmten Kennzeicheninhaber (Shell, Coca Cola, etwas mit Bekanntheitsgrad von über 90%) gibt, kann Dir nichts passieren.

auch das ist nicht pauschal richtig, ich halte solche posts alá "kann dir nichts passieren" für äußerst bedenklich, vor allem dann, wenn man damit rechnen muss, dass das auch neulinge lesen

wenn es um die nutzung einer domain geht, ist grundsätzlich der kennzeichenrechtliche schutz aus §§ 5, 15 MarkenG dem Namensschutz aus § 12 BGB vorzuziehen. danach sind zuerst marken- und erst dann wettbewerbsrechtliche ansprüche zu prüfen: im anschluss folgen die ansprüche aus dem namensrecht nach § 12 BGB und etwaige anderweitige zivilrechtliche ansprüche aus § 826 BGB.
 

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