Hallo,
kann mir mal jemand von euch erklären, was Internet-Domains hiermit
zu tun hat? Wird bei Ebay haufenweise zitiert.
Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, was das mit Domains zu tun hat, zum Beispiel hier (wobei in letzter Zeit der Hinweis, dass es sich ums BGB handelt beim C&P verloren gegangen ist...).
Gruß Udo
kann mir mal jemand von euch erklären, was Internet-Domains hiermit
§ 312b BGB Fernabsatzverträge(3) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge
6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,
zu tun hat? Wird bei Ebay haufenweise zitiert.
Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, was das mit Domains zu tun hat, zum Beispiel hier (wobei in letzter Zeit der Hinweis, dass es sich ums BGB handelt beim C&P verloren gegangen ist...).
Gruß Udo