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§312 b Absatz 3 Nr. 6 BGB

UdoRathje

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Registriert
22. März 2007
Beiträge
455
Hallo,
kann mir mal jemand von euch erklären, was Internet-Domains hiermit
(3) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge
6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,
§ 312b BGB Fernabsatzverträge

zu tun hat? Wird bei Ebay haufenweise zitiert.
Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, was das mit Domains zu tun hat, zum Beispiel hier (wobei in letzter Zeit der Hinweis, dass es sich ums BGB handelt beim C&P verloren gegangen ist...).

Gruß Udo
 
berechtigte Frage, Meine Vermutung: Die Übertragung der Domain ist die Dienstleistung, die man zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. in einem bestimmten Zeitraum erbringt.
 
berechtigte Frage, Meine Vermutung: Die Übertragung der Domain ist die Dienstleistung, die man zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. in einem bestimmten Zeitraum erbringt.

"in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung" ? :bird:
 

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