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abmahnung aus dem domtreff.de ?

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Guest

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14. Juni 2004
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hallo,

kann mir das jemand bitte erklären? in einem adult eroticforum wird eine email-adresse gepostet und ich frage bei dieser adresse höflich an, ob ein service erwünscht ist und der teilnehmer eben dieses eroticforums schreibt mir solche emails??!!

>
> hallo oliver,
>
> darf ich deine email bei unserem sodom-newsletter eintragen?
>
> liebe grüße
> linda
>

Nein, darfst du nicht. Sollte ich in Zukunft mit Newsletter des Absenders
@sodom belästigt werden, werde ich dich abmahnen. Rein rechtlich stünde mir das
schon jetzt zu ...

mfg
Oliver Daum

--
GMX - Die Kommunikationsplattform im Internet.
http://www.gmx.net


 
 
Ist ja nicht gerade die freundlichste Mail. ::)

Wenn ich genervt bin, weil ich von Dritten mir irgendwelchen Angeboten überschüttet werde, klingen meine Antworten aber manchmal ähnlich. :-X

Also bewerte es nicht über aber nimm es ernst.

Grüße,
Axel


Nachtrag: Ich bin davon ausgegangen, dass es sich um Dein Forum(sodom.at) handelt. Solltest Du die email aus fremden Foren geholt haben, war die o.g. Antwort viel zu freundlich!!
 
Hallo Linda.

Ich sehe das jetzt erst nach Axels posting...schade.

Ich kann die Reaktion von Oliver vollkommen verstehen und Du kannst von Glück reden,daß er nicht gleich ernst gemacht hat.

Das Gesamtbild von Dir ist entscheidend.

Du verwechselst hier etwas Grundlegendes.

Hier sind keine die solche Angebote Nutzen wollen sondern machen wollen.

Daß Du das von Anfang an nicht gepeilt hast spricht nicht gerade für Deine Marketingkenntnisse.

Zielgruppengerechtes Marketing ist angesagt.

Du versuchst einem Erdbeerbauern Erdbeeren zu verkaufen.

Du kannst doch was?....Deine Beiträge außerhalb der Bandenwerbung zeigen doch,daß Du sachlich themenbezogen Stellung beziehen kannst?

Ob das alles so richtig ist....völlig egal....dafür ist sowas ja da...es wird gefragt geantwortet und man ergänzt sich um weiter zu kommen.

Und ich meine Stellung im Sinne von antworten auf und nicht hinpacken.

Deine Werbung schlägt hier voll daneben.

Das geht wohl noch soweit,daß Du ins Benutzerprofil guckst und die E-Mailadressen auch noch volldonnerst....oder war das so?.....Scheiß egal.....Frechheit hoch 20!!!

....und dann die Frage zu stellen was das soll?....seine Mail..

Also wenn Du nicht die Frechheit in Person bist Mädchen..

Öddel.
 
Öddel,

Du verschwendest für diese Antworten nur Deine kostbare Zeit!!!

Ich hätte in diesem Fall, ohne wenn und aber, sofort abgemahnt. Aber das weis "Linda Berg". Wer wissen möchte, wer sich hinter diesem Nick verbirgt, braucht nur sodom.at abfragen.

Du schreibst "Du kannst doch was?....". Ja, was ER kann, besser gesagt "Was IHM wichtig ist", hat ER einigen vor 10 Monaten genau wissen lassen. Hinter dem Admin-C von sodom.at verbirgt sich der österreichische Nimmersatt, der den, in unendlichen Stunden geplanten und mit reichlich Kosten behaftete, Domainverband zum Scheitern brachten.

So dann Öddel, spar Dir die Zeit!

Grüsse
Kinski
Domainverband.de (Schatzmeister a.D.)
 
Hallo Kinski. ;D ;D

Danke,daß Du mich rechtzeitig bremst ;D

Ich habe zwar noch nicht ganz den Überblick,aber Deine Zusatzaussage ist für mich Grund genug....

.....das ich nicht versuchen werde einen Überblick zu gewinnen. ;D

Wie war das mit der Zeit vergeuden?....

....genau!....Banane.....! ;D

Weißt Du was?.....lass mal lieber Spaß machen ;D ;D

Auf einer Welle reiten schockt viel mehr ;D.....als ewig auf der Sandbank rumdümpeln.

Aber zieh Dich warm an Kinski ;)....ich habe einen Surfschein.......da staunst Du was?....so richtig mit Backbord und so ;D....seit ich das Ding habe (ca.15 Jahre) will ich mir eine Hosentasche an den Surfanzug nähen ;D

Das Ding kriegt man ja sonst nicht mit.

Das muss ich aber......wegen angeben und so ;D ;D...bischen mit rumwedeln unterwegs ;D

Mach's gut und schönen Dank Gruß Öddel.
 
@Kinski

Auf welcher rechtl. Grundlage und mit welcher Gegründung hättest du denn abgemahnt?

Gruß
Falke
 
@ Falke,

hier ist Sache bezüglich einer Abmahnung meinerseits wohl etwas anders gelagert.

In meinem Fall geht es um die Person, den Admin-C. Da die Seite sodom.at KEIN Impressum vorweist (schon hier ist wohl nach deutschem Recht eine Rechtswidrigkeit gegeben - siehe auch www.biallo.de - muß ich davon ausgehen, daß dieses Anschreiben vom Admin-C kommt und "Linda Berg" ausschließlich ein Pseudonym ist. Und dies habe ich besagter Person ausdrücklich untersagt. U.a. heißt es in meiner eMail vom 23.04.01 - 2.47 Uhr : Ich untersage Dir meinen Namen, Wolfgang Harmuth, für jegliche Veröffentlichungen, Einträge oder sonstige schriftliche Verwendungen zu nutzen. Bei Zuwiderhandlung droht die Klage von Schadensersatzforderungen.

Deine Nachfrage verstehe ich als Anfrage bezüglich des Admin-C von sodom.at. Hier habe ich ihn in derselben eMail darauf hingewiesen, daß ich bei Anfragen nach seiner Person, jeden vor seiner Vorgehensweise warnen werde. Dies habe ich hiermit getan.

Grüsse
Kinski
 
Hey Kinski

Vielleicht stehe ich gerade etwas auf dem Schlauch, oder verstehe den tieferen Hintergrund nicht so ganz (Domainverein etc.), falls es einen gibt.

Habe nur als "Arbeitsgrundlage", dass "Person A" an "Person B" ein via eMail nachfragt, ob dieser in Zukunft den Newsletter von "Person A" erhalten möchte! "B" widerspricht diesem! - Soweit korrekt?

Inwiefern hier das Impressum eine Rolle spielt, weiss ich nicht. Ich weiss auch nicht, was das österreichische Recht bzgl. Impressumspflicht sagt (welches ja maßgeblich in Frage kommt und nicht das Deutsche). Dass du als Privatperson keine Abmahnung aussprechen kannst ist ja auch klar. Vielleicht ist auch das Wort "Abmahung" hier nur falsch gewählt und daher meine Verwirrung?!

Gruß
Falke :)
 
Hi Falke,

als erstes muß ich deutlich darauf hinweisen, daß die Geschichte mit dem Domainverband.de zu tun hat. Eine Verbindung zum bestehenden Domainverein.de gibt es hier nicht!

Das Wort Abmahnung ist in diesem Zusammenhang sicherlich unglücklich gewählt. Ich wollte sagen, wäre ich der Empfänger dieser Anfrage von sodom.at gewesen, hätte ich sofort den Rechtsweg eingeschlagen.

Meines Erachtens ist hier sehr wohl Deutsches Recht anzuwenden, da der Admin-C von sodom.at die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Sein vorübergehender Aufenthaltsort, Österreich, spielt m.E. eine untergeordnete Rolle.
Habe nur als "Arbeitsgrundlage", dass "Person A" an "Person B" ein via eMail nachfragt, ob dieser in Zukunft den Newsletter von "Person A" erhalten möchte! "B" widerspricht diesem! - Soweit korrekt?
Hinzuzufügen ist, daß sich jetzt "A" hier über diese entschiedene Ablehnung beschwert und sein Unverständnis äußert.

Schon für das Anschreiben von "A" habe ich kein Verständnis. - Wenn ich einen Newsletter haben möchte, dann trage ich mich in die Liste ein. Tue ich dies nicht, dann ist die Lage doch wohl eindeutig! - Jetzt aber hier noch den Unwissenden spielen und die Werbetrommel rühren, bringt bei mir das Fass zum Überlaufen.

Das was Herrr Admin-C getan hat, ist SPAM. Und wie eine geschäftliche eMail nach deutschem Recht auszusehen hat, wissen wir. Hier kann eindeutig davon ausgegangen werden, daß mehrere Rechtsverstöße begangen wurden. Und somit laden wir wieder bei der Impressumspflicht. Und bei Rechtsverstößen ist es wiederum unerheblich, ob ich als Privatperson oder als Kaufmann meine Rechte gewahrt haben will.

Grüsse
Kinski
 
Ich versteh nicht, was das Gehabe hier soll. Seit wann ist eine Anfrage via email ein Verstoss gegen geltendes Recht? Was hat das mit dem Impressum zu tun? Wenn ich ohne Führerschein angehalten werde, habe ich dann auch automatisch die Geschwindigkeit übertreten???

Wisst ihr überhaupt, was eine Abmahnung ist? Ich glaube nicht.

Abmahnen kann man übrigens auch als Privatmann. Kein Problem. Mit dem Anwalt wirkt die Drohgebärde nur besser.
 
Seit wann ist eine Anfrage via email ein Verstoss gegen geltendes Recht


Seit jeher!! (falls bisher kein Geschäftsverkehr bestand)

Diese "Anfrage" ist nicht anderes als unaufgeforderte Werbung. Die ist in Deutschland verboten, wenn sich der Empfänger nicht wehren kann und dieses Kosten verursacht. Also der Brief kann direkt aussortiert werden und ist gerade noch ok. Eine email zu entfernen kosten Zeit und Geld (=Onlinezeit).
Da gibt es auch schon Urteile dazu. Habe aber leider keine Quelle zur Hand.

Evtl. wird sich das im Rahmen der Europaharmonisierung mal ändern.


Axel

Natürlich kann auch ein Privatmann abmahnen. Er darf nur nicht abrechnen wie ein Rechtsanwalt. Alternativ kann er sich auch eines RA bedienen.
 
Sorry - ich kann in der o.g. email keinen werbenden Charakter erkennen. Ich stimme zu, dass solche emails lästig sind. Aber ob das reicht...

Man kann sich ausserdem schon gegen eine derartige email wehren. Indem man seine eigene email-Adresse ganz einfach nicht in irgendwelchen Schmuddelforen hinterlässt. So easy it is.
 
@harry

1. wenn du ohne führerschei fährst begehst du eine ordnungswidrigkeit die mit einem bußgeld behandelt wird,genauso ist es mit spam und fehlenden impressum

2. wie mahnst du denn als privatperson ab???? du kannst vielleicht klagen aber abmahnen???wenn du das kannst bist du über den gesetz und darfst dich ab heute GOTT nennen.

8) :) 8)
 
Bzgl. "Wer kann Abmahnen":


Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) »

§ 13.


(1) Wer den §§ 4, 6, 6c, 12 zuwiderhandelt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

(2) In den Fällen der §§ 1, 3, 4, 6 bis 6c, 7 und 8 kann der Anspruch auf Unterlassung geltend gemacht werden
1. von Gewerbetreibenden, die Waren oder gewerbliche Leistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, soweit der Anspruch eine Handlung betrifft, die geeignet ist, den Wettbewerb auf diesem Markt wesentlich zu beeinträchtigen,
2. von rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher Interessen, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Gewerbetreibenden angehört, die Waren oder gewerbliche Leistungen gleich oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, soweit sie insbesondere nach ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande sind, ihre satzungsgemäßen Aufgaben der Verfolgung gewerblich Interessen tatsächlich wahrnehmen, und soweit der Anspruch eine Handlung betrifft, die geeignet ist, den Wettbewerb auf diesem Markt wesentlich zu beeinträchtigen,
3. von rechtsfähigen Verbänden, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben es gehört, die Interessen der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung wahrzunehmen. Im Falle des § 1 können diese Verbände den Anspruch auf Unterlassung nur geltend machen, soweit der Anspruch eine Handlung betrifft, durch die wesentliche Belange der Verbraucher berührt werden,
4. von den Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern.

(3) Im Falle des § 12 kann der Anspruch auf Unterlassung nur von den in Absatz 2 Nr. 1, 2 und 4 genannten Gewerbetreibenden, Verbänden und Kammern geltend gemacht werden.

(4) Werden in den in den Absätzen 2 und 3 genannten Fällen die Zuwiderhandlungen in einem geschäftlichen Betrieb von einem Angestellten oder Beauftragten begangen, so ist der Unterlassungsanspruch auch gegen den Inhaber des Betriebs begründet.

(5) Der Anspruch auf Unterlassung kann nicht geltend gemacht werden, wenn die Geltendmachung unter Berücksichtigung der gesamten Umstände mißbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.

(6) Zum Ersatz des durch die Zuwiderhandlung entstehenden Schadens ist verpflichtet:
1. wer im Falle des § 3 wußte oder wissen mußte, daß die von ihm gemachten Angaben irreführend sind. Gegen Redakteure, Verleger, Drucker oder Verbreiter von periodischen Druckschriften kann der Anspruch auf Schadensersatz nur geltend gemacht werden, wenn sie wußten, daß die von ihnen gemachten Angaben irreführend waren;
2. wer den §§ 6 bis 6c, 7, 8, 12 vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt


Eine Abmahung einer Privatperson konnte ich bislang nicht finden!! Deshalb auch meine "Verwirrung" diesbezüglich oben in meinem Posting!

Gruß
Falke
 
Hallo Jungfer,

>>1. wenn du ohne führerschei fährst begehst du eine ordnungswidrigkeit die mit einem bußgeld behandelt wird,<<

Nun gut.

>>genauso ist es mit spam und fehlenden impressum<<

Naja. Wohl eher Aepfel und Birnen.
Es waere nicht mal 'genauso', wenn Du deinen Nachbarn abmahnen koenntest, weil
Du genau informiert bist, dass er/sie ohne Fuehrerschein faehrt. Wohl eher
'anzeigen' statt 'abmahnen'?!
'Impressumspflicht' ist zudem eine (nicht nur IMO fragwuerdige) 'Uebertragung/Erweiterung'
aus dem 'Teledienstgesetz' auf Internet _in old Germany_. Eine Website z.B. in Oesterreich
duerfte diesem wohl nicht unterliegen. In USA z.B. ist 'Impressumspflicht' voellig
non-existent.

>>2. wie mahnst du denn als privatperson ab????

Das waere in DE unzulaessige Rechtsberatung.

>>du kannst vielleicht klagen aber
abmahnen???wenn du das kannst bist du über den gesetz und darfst dich ab
heute GOTT nennen.<<

Meines bescheidenen rechlichen Laienwissens nach ist es durchaus
moeglich als Privatperson oder Firma selbst abzumahnen (ohne RA/PA).
Der Unterschied (neben der sicherlich oftmals fehlenden professionellen
Kompetenz in der Verfassung durch rechtliche Laien) ist u.a., dass
RAe/PAe eine Kostennote verbinden koennen und
'do-it-yourself Abmahner' nicht. Laienhaftes 'selbermachen' hat auch
potentiell riskante Auswirkungen, die sich in einer 'echten' Abmahnung
als Retourkutsche bestaetigen koennten.

Wie immer mit 'Rechtsfragen' nur meine bescheidene Laienmeinung.

Freundlichen Gruss

John
 
Also, das ist so:

Spamming ist grundsätzlich verboten. Im gewerblichen Bereich besteht hinsichtlich unaufgeforderten Mailings insoweit jedoch eine Ausnahme, als angenommen werden kann, dass das angebotene Produkt gerade für den gewerbetreibenden Adressat von Interesse ist. Der sicherste Weg ist übrigens der des guten alten Briefs. Dieser wird weit weniger restriktiv als Fax-, SMS- und E-Mail-Werbung beurteilt.

Als Mitbewerber kann ich im Falle verbotener Spamwerbung durch einen Konkurrenten gem. § 1 UWG Unterlassung fordern. Ebenso, wenn ich mich als gewerblicher Adressat unerbetener Werbung, die auch nach einem entsprechenden Hinweis nicht abgestellt wird, behindert fühle.

Als Privatperson habe ich einen Unterlassungsanspruch nach §§ 1004 analog, 823 Abs. 1 BGB wegen Verletzung meines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Ich kann den Spammer also vorgerichtlich "abmahnen".
 
@Linda (oder wer immer du bist):

1. Wenn du derartige nicht angeforderte Werbemails versendest,  musst du damit rechnen dass du nicht immer gerade die freundlichsten Antworten bekommst. Sorry, aber zeitweise bin ich mit dem Blockieren von Absendern in Mailprogrammen mehr beschäftigt als mit meinen eigentlichen Arbeiten. Wie schon gesagt wurde, wenn ich einen Newsletter brauche dann bestelle ich ihn selbst. Basta.

2. Hätte deine Mail anderen Inhalt gehabt, so z.B. "Hallo, ich poste wie du im Domtreff-Forum und wollte dich fragen, ob...", dann hätte ich sicherlich freundlicher geschrieben. So aber war es Werbung eines mir nicht bekannten Absenders. Weiterhin sind solche und andere Aktionen der Grund, warum ich vor ein paar Tagen erst einige meiner E-Mailkonten gelöscht habe. Teilweise werden solche Mails derart geschickt versendet (immer andere Absender ect), dass man sie nicht mal blockieren kann. Manche Erotik-Webmaster treiben mit E-Mailadressen sogar schon richtigen Handel.

3. Ich verstehe immer noch nicht den Zusammenhang. Hier im Forum habe ich meines Wissens kein Posting bezüglich eines Erotik-Partnerprogrammes getätigt. Wie kam die Verbindung (der unfreundliche Absender postet im Domtreff) rein gedanklich zustande ? Ich betreibe zwar auch eine Erotikdomain, darauf läuft aber ausschließlich ein Partnerprogramm und ich kümmere mich nicht im geringsten darum.

Viele Grüße
Oliver
 
@Stefan,

sehe ich genauso.

Was denkst Du über eine Kostennote der Privatperson?
Sind pauschal DM 50 für Porto und Zeitaufwand aus GoA durchsetzbar?

Grüße,
Axel
 
@Linda (oder wer immer du bist):

3. Ich verstehe immer noch nicht den Zusammenhang. Hier im Forum habe ich meines Wissens kein Posting bezüglich eines Erotik-Partnerprogrammes getätigt. Wie kam die Verbindung (der unfreundliche Absender postet im Domtreff) rein gedanklich zustande ? Ich betreibe zwar auch eine Erotikdomain, darauf läuft aber ausschließlich ein Partnerprogramm und ich kümmere mich nicht im geringsten darum.

@Linda:

Habe nachgeforscht ...

Sorry, ich habe doch im Erotik-Forum gepostet. Und zwar hier im Domtreff und zwar habe ich zu einer Domainbewertung von Engel (gay.li) Stellung genommen.

Verbessere mich, aber du hast erst meine E-Mailadresse aus dem Domtreff-Forum abgelesen (bzw. aus meinem Profil) und schickst mir daraufhin eine Werbemail. Darin gibst du dich nicht einmal als Domtreff-User (oder Gast) aus und wunderst dich dann über unfreundliche Antworten.

*kopfschüttel*


@harry:

Man kann sich ausserdem schon gegen eine derartige email wehren. Indem man seine eigene email-Adresse ganz einfach nicht in irgendwelchen Schmuddelforen hinterlässt. So easy it is.

Ich sehe Domtreff eigentlich nicht als Schmuddelforum. Du etwa ?

Viele Grüße
Oliver
 
Stimme dir (Oliver) zu. Bekomme nämlich auch in letzter Zeit N...-Spam auf mein Domtreff-eMail-Konto.  >:(


@Axel
Wie willst du deine Gebühr einfordern, wenn er nicht zahlt? Willste klagen? Ich sehe keinerlei Chancen darin.
 
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