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Abmahnung erhalten

softreis

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14. März 2004
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1.038
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2
Hallo!

Irgendjemand hat eine de.vu domain regiestriert die einen markennamen beinhaltet, nun hab ich das problem das dieser die domain auf meine seite weiterleitet und ich ein schreiben nun von eimem anwalt bekommen habe!

was kann ich eigentlich dagegen tun, wenn irgend jemand einfach eine de.vu umleitet und ich dafür ein schreiben bekomme!

kann mir jemand da einen tipp geben?!"

viele grüße
jörg reisener
 
Geht es bei Deiner Seite um ein Partnerprogramm, das explizit beworben werden will? ( z.B. Dialerseiten)?

Wenn nicht, einfach Mail an Nic.de.vu und denen Dein Problem schildern...

Greetz der Heiko
 
hallo

nein ging es nicht,e s ging um ein kleinanzeigen markt

kein dialer!

ich bewerbe keine dialer!

gruß
jörg

P.S: nur wie kann ich rauskriegen, wer die domain auf meine seite geleitet hat
 
Es sollte zunächst eine Who-is-Abfrage bei www.nic.de.vu durchgeführt werden. Auf diese Weise sollten die relevanten Informationen zu erhalten sein. Sodann solltest Du Dich schriftlich an den Anwalt wenden, von dem Du das Schreiben erhalten hast. War das eine "echte" Abmahnung mit unbedingter Unterlassensaufforderung, Fristsetzung und Kostenrechnung? Dann musst Du Dich beeilen, weil Du Dir andernfalls eine einstweilige Verfügung "fangen" kannst. In diesem Schreiben solltest Du dem Anwalt die Daten des Domain-Inhabers, die Du durch die Who-is-Abfrage erhalten hast, mitteilen und gleichzeitig erklären, dass Du mit dieser Person keinerlei Beziehungen unterhältst.

Gleichzeitig solltest Du darüber nachdenken, Deinerseits den Domain-Inhaber abzumahnen, damit Du in der Zukunft von solchen Anwaltsschreiben verschont bleibst.

Wenn Dir der Anwalt eine Kostennote geschickt hat, kann es sein, dass er auf deren Ausgleich besteht. Ob Du zahlen musst, hängt dann davon ab, ob Du als Störer haftest. Eine solche Störerhaftung ist verschuldensunabhängig. Wenn Du zahlen musst, dann kannst Du Dir allerdings das Geld beim verletzer zurückholen. Eine genaue Prognose ist aber nur bei kenntnis weiterer Einzelheiten möglich.

Gruß
Daniel Klein
 
Hallo Daniel,

da irrst du dich wohl, Störer ist in diesem
Fall derjenige, der den Subdomain-Namen
registriert hat, "Mitstörer" ist z.B. die .de.vu-
Vergabestelle. Nicht aber der Domain-
Inhaber, auf dessen Internetadresse andere
rechtsverletzende Domain-Namen weiter-
geleitet werden. Er kann nämlich gerade
keinen Einfluss auf diese Eintragung
nehmen, diese unterbinden oder ähnliches.

Man muss auch nicht ausgehen, dass die
Registrierung eines Domain-Namens die
unmittelbare Folge/Ursache hat oder
bezweckt, dass andere rechtswidrige
Domain-Namen registrieren und darauf
umleiten.

Eine Zustandsstörung scheitet auch
schon alleine aus dem Grund aus, dass
er gar keinen Verfügungsgewalt über
die fremde - rechtslverletzende - Domain
ausüben kann, er kann eben nicht
diesen Domain-Namen löschen.

Gruß
Sebastian
 
Hallo Sebastian,

ich wollte nicht so weit gehen, dass ich ohne Kenntnis der Einzelheiten von vorneherein eine Störerhaftung ausschließe. In der Sache stimme ich Deinen Ausführungen zu. Ich wollte lediglich darauf ihnweisen, dass bei einer Störerhaftung eine Kostentragungspflicht bestehen kann. Nicht mehr und nicht weniger. Eine Aussage darüber, ob die Störerhaftung in diesem konkreten Fall tatsächlich besteht, wollte ich nicht treffen.

Kleine Anmerkung am Rande: Derjenige, der den Subdomain-Namen
registriert hat, ist Verletzer, nicht Störer.

Gruß Daniel
 
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