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Abmahnung erhalten - wer kann helfen?

Das der begründete verdacht besteht , dass die Interessenten an der Marke des Abmahners aus wirtschaftlichen Gründen auf andere Treppenliftanbieter bzw. Verkaufsportale von mir weitergeleitet werden.
(...)
Der gute Markenruf ... wird insofern von mir unerlaubt wirtschaftlich ausgebeutet.

Ohne ueber Deine Seite zu urteilen (!):
Mich wundert nicht, dass man versucht, Dir den obigen Vorwurf zu machen.
Du bist bei Eingabe einiger Treppenlifthersteller bei Google auf Seite 1 zu finden. Natuerlich aergert sich da manch einer drueber.
Zu der Google-Position fuehrt wohl auch, dass Du zu jedem Hersteller zweimal auf derselben beschreibenden Seite die vollstaendigen Kontaktinformationen eingegeben hast. Diese Kontaktinformationen sind fuer Google lesbar.
Dann heissen Deine beschreibenden Seiten im Titel: "(Herstellername) Referenzen & Erfahrungsberichte", erscheinen also auch bei den Google Suchergebnissen unter diesen Namen.
Dementsprechend klickt jemand bei Google auf Deine Seite, wenn er Referenzen und Erfahrungsberichte zu dem bestimmten Treppenlifthersteller sucht.
Diese Referenzen und Erfahrungsberichte zu dem gesuchten Hersteller findet er jedoch nicht, sondern neben einer kurzen Beschreibung des Herstellers vor allem aber auch "andere Treppenliftanbieter" und "Verkaufsportale" von Dir. Was ich jetzt in Anfuehrungsstriche gesetzt habe entspricht dem, was man Dir wie Du geschrieben hast vorwirft.
Verwundern wuerde es mich daher nicht, wenn - solltest Du keine Erklaerung unterzeichnen - vom Abmahnenden vor Gericht geprueft wird, ob "Der gute Markenruf ... von Dir unerlaubt wirtschaftlich ausgebeutet wird" (ebenfalls Zitat aus dem Vorwurf).

Ob Du mit Deiner Website rechtlich auf der sicheren Seite bist, kann ich nicht beurteilen.
Die Branchenportale mit Firmenadressen oder Personeninfoseiten, die mir manchmal negativ auffallen, sind jedenfalls regelmaessig auf auslaendische Inhaber angemeldet.
Vermutlich um derartigen Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen.

Wenn ich Dir eine Empfehlung geben darf, dann die, doch Deinen Anwalt bei der Gelegenheit zu fragen, wie Du die Seite moeglichst rechtssicher gestalten kannst.
Bei der Dir hier empfohlenen negativen Feststellungsklage oder Schutzschriften bei einer Vielzahl von Gerichten lass Dich vorher beraten, mit welchen Kosten das verbunden ist. Es koennte weniger aergerlich und finanziell guenstiger sein, eine mit anwaltlicher Hilfe modifizierte Unterlassungserklaerung abzugeben, den abmahnenden Anbieter aus Deinen Webseiten zu entfernen und die Seiten mit Hilfe anwaltlicher Beratung ggf. zu ueberarbeiten.

Ich wuensche Dir viel Erfolg in der Angelegenheit !
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie kannst Du denn hier solch einen dummen Tipp geben?

Habe ich mich auch gefragt...

der Gang zum eigenen RA ist ja nun auch mit erheblichen Kosten verbunden, falls nun
die Beschuldigung und Abmahnung nichtig ist, kann man dann selbst diese Kosten auch an die Gegenseite abwälzen? und dazu noch den Spiess umdrehen und selbst eigene Kosten in Rechnung stellen?

Man müsste zum Gegenschlag ausholen und entsprechend zum Beispiel eine negative Feststellungsklage einreichen.

Das der begründete verdacht besteht , dass die Interessenten an der Marke des Abmahners aus wirtschaftlichen Gründen auf andere Treppenliftanbieter bzw. Verkaufsportale von mir weitergeleitet werden.

Also das ist definitiv streitbar! Ich sehe da eine Fehlinterpretation des Markenrechts. Das Markenrecht ist nicht dazu da das Nennen der Marke zu verbieten, sondern den Begriff / das Bild für die Nutzung und Zueigenmachung durch Dritte zu schützen.


Der gute Markenruf „A***i-Tre**enlif*e“ wird insofern
von mir unerlaubt wirtschaftlich ausgebeutet.

Das würde bedeuten, dass alle Preis- und Produktvergleichsseiten abmahnfähig wären und auch keine Werbung auf z.B. LinkedIn- oder XING-Profilen geschaltet werden dürfte, da der Unternehmensname des Profilinhabers damit ja ausgebeutet werden würde...
 
Bei der Dir hier empfohlenen negativen Feststellungsklage oder Schutzschriften bei einer Vielzahl von Gerichten lass Dich vorher beraten, mit welchen Kosten das verbunden ist. Es koennte weniger aergerlich und finanziell guenstiger sein, eine mit anwaltlicher Hilfe modifizierte Unterlassungserklaerung abzugeben, [...]

Es wurde vor einer Weile mal ein zentrales Schutzschriftregister eingerichtet:
https://www.schutzschriftenregister.de/Default.aspx

Die Kosten i.H.v. 45 Euro sind angesichts des Streitwerts und dem "Problem", welches man mit einer durchgereichten EV hat, überschaubar. Allerdings nehmen noch nicht alle Gerichte daran teil. Das ist entsprechend zu prüfen und ggf. noch weitere Schutzschriften am eigenen und fremden Gerichtsstand einzureichen.

Das Abgeben einer UE spart dir auf alle Fälle eine Menge Zeit, Nerven und Kosten.

Als ich meine erste Abmahnung bekommen habe, war ich auch extrem aufgewühlt und das hat mich sehr fertig gemacht. Sieben Jahre später und drei Aktenordner voll von dem Kram sieht man das dann aber gelassener ;)
 
Danke euch, ich denke auch für mich ist es wirklich das Beste eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, den besagten Anbieter habe ich bereits von der Webseite entfernt.
(Alle anderen Anbieter werde ich nun sicherheitshalber auch entfernen)


Einzig Bauchweh macht mir noch die suche nach einem geeigneten Anwalt, falls jemand diesbezüglich einen Tipp für mich hat, bitte Melden ;-)
 
Soo, ich war ja bislang heute anderweitig beschäftigt - ich wünsche dem OP viel Erfolg, gleich ob er mich oder eine/n KollegIn beauftragen wird.
Erinnert mich sehr an einen meiner ersten Markenrechtsfälle, die causa "ALADON".

aladon.de - Urteil veröffentlicht Vor Gericht 123recht.net
(Artikel und Rechtschreibung sind nicht unmittelbar von mir...)

Rechtsanwalt und Mediator Felix Richter - Das Recht zum Verlinken
(Das Urteil stelle ich gerne als Kopie/Scan zur Verfügung, damalige Mandanten sind einverstanden.)

Ohne Einzelfallkenntnis kann man nichts Verlässliches sagen, und auch dann gilt imer noch, dass Rechtswissenschaft keine Natur-, sondern eine Humanwissenschaft ist - man kann bestenfalls Prognosen abgeben, leider keine Gewissheiten verbreiten. Aber die Prognose hier scheint mir "günstig".
 
Aktueller Stand

Ich habe eben den Geschäftsführer und Auftraggeber der Abmahnung Telefonisch erreicht.

Kurz und knapp teilte dieser mir mit, dass dieses in seinen Augen eine absolute Sauerei ist, da ich den gute Markenruf wirtschaftlich ausbeute, und ich mir lieber anwaltliche Hilfe suchen sollte.


ARG :stupid:

Zumindest ist nun klar wer der "Antreiber" des Verfahrens ist. Nicht selten ist ein wütender Geschäftsführer, der oft wenig Ahnung von Marken- oder Internetrecht hat, ein gern gesehener Mandant.

Aber nur die Tatsache, dass Du mit dem Firmennamen eventuell vor seinem eigenem Angebot rankst, ist für sich noch keine Rechtsverletzung.

Wenn wir hier als Domainer alle bei der ersten Abmahnung den Schwanz eingezogen und die Domains jeweils gelöscht hätten, dann wäre dieses Forum nun wohl ziemlich leer.

Gerade wenn man gut ist und wenn es gutes Geld zu verdienen gibt bekommt man schnell Gegenwind.

Versichere Dich Deiner Rechtsposition, durchdenke alle Möglichkeiten, lasse Dich beraten und stehe zu Deinem Geschäftsmodell. Oder ändere es, wenn es bisher nicht gerichtsfest ist. So wirst Du als Selbständiger auch länger bestehen können und erfolgreich sein.


Grüsse

123meins
 
Wahrscheinlich hast du damit sogar recht Thorsten, aber ich fühle mich so einfach besser.

Edit:
Mhm, die Worte von 123meins machen mich ja nun doch wieder nachdenklich, oh manno man, warum bin ich nur so weich gestrickt :hmpf:


Stand ist im Übrigen jetzt, das erst mal eine Fristverlängerung bewirkt wurde, und alles Weitere wird wohl am Donnerstag in die Wege geleitet. Weiterhin möchte ich mich auch noch mal hier öffentlich bei dem User F_Richter bedanken, der wirklich sehr hilfsbereit war, obwohl wir leider aufgrund meines Zeitdruckes nicht mehr zueinandergefunden haben, Danke dafür!


Euch allen wünsche ich jetzt erst mal einen guten Rutsch ins neue Jahr, und spätestens dann lesen und hören wir wieder voneinander :-)
 
Moin

Da ich keine Wasserstandsmeldung abgeben wollte, hat es jetzt etwa länger gedauert, bis ich euch über den aktuellen Stand informieren kann.

Wie die meisten es wohl schon erahnt haben, habe ich mich nach dem Gespräch mit meinem Anwalt dazu entschieden, um zeit und nerven zu sparen, eine modifizierte Unterlassungserklärung
abzugeben. Einzig der Punkt mit dem Kostenerstattungsanspruch der Gegenseite war noch zu klären und etwas langwierig, was aber für mich Positiv ausgegangen ist, damit sollte die Sache nun aus der Welt sein.

Danke euch allen noch mal :shakehands:
 

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