overclocked
New member
- Registriert
- 10. März 2004
- Beiträge
- 368
- Reaktionspunkte
- 1
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
By registering with us, you'll be able to discuss, share and private message with other members of our community.
SignUp Now!Die Frage ist ob er durchgekommen wäre wenn er eine Marke gehabt hätte.... mhhhh ?!
Ich weiß nicht was ihn da geritten hat die Briefe zu versenden...!?
EIn Blick auf dpma.de genügt, um zu erkennen, dass seit 2000 eine Wort-/Bildmarke namens web1 existiert.Confixx-Hersteller SWSoft hat nun klargestellt, dass die Abmahnungen keine Berechtigung haben. Der Begriff "web1" sei weder eine geschützte Marke, noch handele es sich dabei um einen urheberrechtlich geschützten Begriff.
Aber eben nur eine Wort/Bildmarke und damit ist das Wort nicht geschützt.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Siehe weitere Informationen und konfiguriere deine Einstellungen