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Abmahnung für eine leere Mobi Seite bekommen

Tea

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24. Nov. 2001
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Hallo zusammen,

ich dachte sowas gibt es nur im Kino. Ich habe für eine leere disk*ret*mobi Seite eine Abmahnung erhalten und soll mich verpflichten die Domain nicht bzw. nicht in den geschützten Klassen des Abmahners zu verwenden.

M.E. kann der mir gar nichts so lange ich seine Rechte nicht verletze, zumal mehrere Andere sich auch die Klasse 42 geschutz haben. Ich meine da gab es auch schon entsprechende Rechtsprechungen, oder? Kann mir jemand einen Tipp oder Link geben, damit ich Herrn Dr. mal das Deutsche Recht etwas näher bringen kann?

Vielen Dank und Grüße


Tea
 
hmm, schwierige Sache.

Ob die Domain ins leere führt oder nicht, ist hierbei Nebensache.

Ich würde mir allerdings auch die Frage stellen, aus welchem Grund Du diese Domain gereggt hast. Wußtest Du um diese Firma bzw. die Webseite?

Ich meine, mal ganz ehrlich, aus welchem Grund sonst reggt man eine Domain unter .mobi namens "diskret" ??

Ohne jetzt die Abmahnung verteidigen zu wollen, aber irgendwo kann ich das nachvollziehen.
Einen Rat kann ich Dir nicht wirklich geben, ich persönlich hätte die Domain gelöscht (also ich hätte sie garnicht erst registriert). Wäre mir den weiteren
Ärger nicht wert.

LG
Tobi
 
Ob die Domain ins leere führt oder nicht, ist hierbei Nebensache.

Ich finde nicht, dass das Nebensache ist. Er hat keinen Inhalt auf der Seite die zur Verwechslungsgefahr (was in dem Schreiben dauernd beanstandet wird) führt. Außerdem hat er sich in keinster Weise mit der DOmain bereichert. Ich hab neulich mal ein Urteil über solche gegrabbten Domains gelesen, wie es wohl auch in diesem Fall ist. Man verstößt erst gegen das Wettbewerbsrecht, wenn mit einer gegrabbten Domain Geld (Parkingeinnahmen,..) verdient wird.

Ich würde mir allerdings auch die Frage stellen, aus welchem Grund Du diese Domain gereggt hast. Wußtest Du um diese Firma bzw. die Webseite?

Ja das frage ich mich auch.
 
Wort/Bild-Marke mit .DE deren prägernder BESTANDTEIL ein generischer Begriff ist? :stupid:

"im geschäftlichen Verkehr die
Bezeichnung „diskret.mobi“ für eine Webseite zu verwenden, auf der
erotische Inhalte angeboten werden oder von der auf erotische Angebote
verlinkt werden kann.“"

Wenn wirklich nie Inhalte hinterlegt waren, ist das wohl eine Präventivabmahnung :D

Wenn es meine Domain wäre, würde ich mich mit denen streiten. Nicht weil die Dom so toll ist - viel mehr weil mich sowas ankotzen würde :D

cu
Thomas
 
@Tea:

das iss m.E. aufgeblähtes Drohblabla...teils sogar falsch argumentiert...
Aber für die "Domain", sorry...für die würde ich net den geringsten Aufwand/das geringste Risiko eingehen...und das besteht ja bekanntlich immer...
Es sei denn, sie liegt dir sehr am Herzen :)

grüsse,
engel
 
öhm...warum ist das ne "Nebensache"?!?
Gerade bei vorhandenen Marken ist die Art der Nutzung wohl schon sehr entscheidend...

grüsse,
engel

sicher, aber dass hieße ja auch, dass man Domains bestehender Marken besitzen dürfte, Hauptsache die berühren nicht die eingetragenen Klassen...

Wie gesagt, hier steht aber auch die Frage, weshalb die Domain gereggt wurde noch im Raum. Da sie scheinbar für keine eigenes Projekt genutzt wird, bleibt die Vermutung dass man sie wohl aus anderen Gründen gereggt hat.

Wie schon gesagt, ich bin der letzte, der (unberechtigte) Abmahnungen gutheißt, aber in diesem Falle wäre ich mir nicht so sicher. Soll jeder denken was er will, dass ist zumindest MEINE Meinung.

LG
Tobi
 
Jetzt mal unabhägig ob es die Domain es wert ist oder nicht.
Es werden ja momentan massig an mobi´s gelöscht.
Meiner Meinung nach handelt es sich um eine generische Domain wo eine Marke auf das Wort "diskret" eingetragen ist. Also ich wäre bei der Abmahnung auch als allen Wolken gefallen. Wenn man danach geht dürfte man gar keine Domains reggen wo eine Marke darauf eingetragen ist.
 
sicher, aber dass hieße ja auch, dass man Domains bestehender Marken besitzen dürfte, Hauptsache die berühren nicht die eingetragenen Klassen...

....Wie gesagt, hier steht aber auch die Frage, weshalb die Domain gereggt wurde noch im Raum

DD...der Begriff iss generisch!!! Da würde mich die Marke ja sowas von jucken...
Ne...die Frage besteht nicht, da es ein generischer Begriff iss...

Dafür ist die Verwendung umso wichtiger...

grüsse,
engel
 
Urteil neu.de vs. neu.eu muesste eigentlich ein gute Beispiel sein, da aehnlich wie in deinem Fall (Wort/Bild-Marke lautet nicht auf "diskret" sondern "diskret.de").

neu.de neu.eu - Google-Suche

Interessant:
Die Nutzung von neu.eu verstösst weder gegen Markenrechte von neu.de noch liegt eine wettbewerbsrechtlich relevante Behinderung vor, da die Benutzung beschreibender Domain-Namen im Hinblick auf die freie Wählbarkeit der Domain-Namen rechtlich unangreifbar ist.

Quelle: aufrecht.de: neu.de verliert gegen neu.eu - LG München I, Urteil vom 27.02.2007, Az.: 9HK O 17901/06

PS: Die Frage, ob bei einer generischen Domain "bad faith" vorliegen koennte is doch Schwachsinn.
 
Zuletzt bearbeitet:
Don't mess with DMS :rofl:

Sprich die Jungs doch lieber mal direkt an ob
nicht irgendeine Art der Kooperation drin ist.

Ohne die Anwälte dazwischen...

Grüße
Sebastian
 
Wort/Bild-Marke mit .DE deren prägernder BESTANDTEIL ein generischer Begriff ist? :stupid:

"im geschäftlichen Verkehr die
Bezeichnung „diskret.mobi“ für eine Webseite zu verwenden, auf der
erotische Inhalte angeboten werden oder von der auf erotische Angebote
verlinkt werden kann.“"

Wenn wirklich nie Inhalte hinterlegt waren, ist das wohl eine Präventivabmahnung :D

Wenn es meine Domain wäre, würde ich mich mit denen streiten. Nicht weil die Dom so toll ist - viel mehr weil mich sowas ankotzen würde :D

cu
Thomas

Sehe das genauso wie der Thomas.

1.
Grundsätzlich ist es bei Wortbildmarken so,daß für den Wortbestandteil Rechte gelten gemacht werden können,wenn das Wort alleine Kennzeichnungskraft hat,das wäre bei "diskretito" z.B der Fall,aber nicht hier.

und/oder 2.

Wie Thomas auch schon sagt,wissen die ja noch gar nicht was kommt.

Wenn du da eine private Webseite machst,also keine Nutzung im geschäftlichen Verkehr erfolgt,geht auch schon wieder nix,liegt einfach kein Konflikt vor.

Der ganze Kram würde mich schon wieder aufregen.

Wie hier einige schon angemerkt haben,stellt sich bei der Domain die Frage ob sich das ganze Theater lohnt.

Denke einmal tief Luft holen und weg damit,ohne Anerkennung einer Rechtspflicht,wäre meine Entscheidung.

So gerne ich auch bei solchen Sachen das Boxen anfange,ist das Hauptproblem immer das so ein Quatsch Zeit und Nerven kostet.

Einen Seitenhieb in Richtung Anwälte würde ich dennoch machen,irgendwie,daß wir alle mal klein angefangen sind und du ihm nicht böse bist wegen seiner mangelnden Grundkenntnisse.

Gruß Öddel.
 
Wie hier einige schon angemerkt haben,stellt sich bei der Domain die Frage ob sich das ganze Theater lohnt.

Denke einmal tief Luft holen und weg damit,ohne Anerkennung einer Rechtspflicht,wäre meine Entscheidung.

So gerne ich auch bei solchen Sachen das Boxen anfange,ist das Hauptproblem immer das so ein Quatsch Zeit und Nerven kostet.

Einen Seitenhieb in Richtung Anwälte würde ich dennoch machen,irgendwie,daß wir alle mal klein angefangen sind und du ihm nicht böse bist wegen seiner mangelnden Grundkenntnisse.

Gruß Öddel.

Ich würde das wohl auch so machen wie Öddel... Domain löschen, dem RA ne "nette" Mail schreiben und gut ist.. Wenn ich nen schletten Tag habe, dann alternativ vielleicht eher nen noch einen Screen drauf basteln... ala "Heute darf mich jeder mal (DISKRET) am Arsch lecken" :lollypop:

lg Gundi
 
Hallo Jungs,

vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten!

Auch wenn ich jetzt etwas unwissend erscheine, kenne ich weder die aufgeführten Firmen, noch Ihre angebotenen Internetangebote.

Ich bin seit rund 7 Jahren in dem Forum registriert und habe gerade in den letzten Jahren doch einige Domains hier gekauft. Alle Verkäufer werden bestätigen können, dass ich ausschließlich generische Domains gekauft habe.

Viele von Euch, wie auch ich besitzen Domains im mehrstelligen Bereich. Ich hoffe das ich nicht der einzigste bin, welcher noch nicht alle seine Domains projektiert hat ;-)

Ja, was tun ist jetzt die Frage.

Wie es schon ein anderer Teilnehmer beschrieben hat, kotzt es auch mich an, das man profilaktisch eine Erklärung unterschreiben soll, obwohl es ein generischer Name ist und man mit einer leeren Seite keine Rechte Dirtter verletzen kann. Faktisch eine Prinzipfrage, was man aus der Situation machen soll (ich spüre gerade, wie die Gene meines Vater (Beamter) in mir durch kommen und ein Klärungsbedarf in mir hoch kommt).

Auf der anderen Seite wieder zu irgend einem Gericht spazieren zu fahren (Übermnachtungskosten, Fahrtkosten, Verdienstausfall), sich selber zu vertreten etc. sprechen eigentlich in eine andere Richtung.

Ich werde es noch ein paar Tage darüber schlafen. Halte Euch auf jeden Fall auf dem laufenden und danke Euch noch einmal recht herzlich für Eure bisherigen Tipps.

Falls noch jemand etwas Rechtsprechung zu dem Thema hat, wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße und einen guten Start in den Tag

Tea


PS: Muss der Anwalt nicht eigentlich auch die Bevollmächtigung seiner Mandanten beilegen?
 
ja, der anwalt muss die bevollmächtigung seiner mandantschaft beilegen, sonst kann sie zurückgewiesen werden, siehe hier DSSELDORF DASS DIES AUCH / Anwaltliche Abmahnung nur mit Originalvollmacht (Rechtsanwalt Hänsch, Dresden)

ich persönlich würde diesem schreiben weniger beachtung schenken, als der täglichen werbung von radarwarner, pensiverlängerungen usw.
die marke lautet auf "blablub de", wohlgemerkt nicht "diskret.de", hier wird in der abmahnung schon von einem falschen tatsachenbestand ausgegangen, und nicht auf "diskret", ich hatte mal einen ähnlichen fall, der viel klarer aussah - gegen mich. ich hatte die domain ebenso wenig in "böser absicht" gereggt und bot daher dem gegner diese zur übernahme gegen 60 euro aufwand an, aussergerichtlich. der sture bock wollte aber nicht, und beantragte eine unterlassungserklärung vor dem LG HH, danach musste ich die seite aussetzen und beantragte widerum eine negative feststellungsklage eben gegen diese unterlassungsgeschichte. lange rede kurzer sinn, am ende bekam ich recht und der gegner durfte neben den gerichts- und anwaltskosten noch eine anständige kleine xx.xxx summe schadenersatz für die abschaltung der seite bezahlen. die domain kaufte er dann später seperat;)
hierauf waren aber inhalte, auch gleiche wie der kläger sie ausübt, nur stützte er seine angeblichen rechte auf eine marke, die allerdings nicht dem wortlaut der domain entsprach....persönlich würde ich sagen, dass wirklich sehr sehr viel vom entscheidenden richter abhängt und es keine faustregel gibt.falls fragen kannst mich gerne per pn erreichen

gruesse und kopp hoch;)

oppo
 
Hallo Tea,

der Fall kommt mir bekannt vor... auch ich hab es mit jemandem zutun, der eine europäische Marke hat für einen generischen Begriff! Auch bei mir kam ne Abmahnung, nur mit ner saftigen Kostennote...

Wie gesagt mir ist die Domain das ganze eigentlich nicht wert (ich denke mal dir auch nicht?!) aber einziger sinnvoller Weg um denen das Nahe zu bringen ist wohl ein Anwalt. Und genau der kostet, meist reichen ja ein paar Schreiben um das außergerichtlich zu klären. Auf den Kosten bleibst du dennoch sitzen, denn in Deutschland kann man die Kosten von der Gegenseite wie ich erfahren musste erst vor Gericht durchsetzen...

Da du nichtmal ne Kostennote dabei hast, keine Kopie des Mandats - ich würde mal nen ordentlichen Brief hinschreiben mit Verweis auf die europäische Marke, die schwer nach einem generischen Begriff aussieht und du es in Betracht ziehst, sie löschen zu lassen...

Wie gesagt is nur meine Meinung, hab aber selbst keine fundierten Expertenkenntnisse.. :)

Wünsch dir viel Erfolg,



Andreas
 
Denke einmal tief Luft holen und weg damit,ohne Anerkennung einer Rechtspflicht,wäre meine Entscheidung.

So gerne ich auch bei solchen Sachen das Boxen anfange,ist das Hauptproblem immer das so ein Quatsch Zeit und Nerven kostet.

Würde ich auch so machen. In ein paar Tagen hast du die Aufregung vergessen und bist froh, dass du keine Zeit damit verschwendet hast.

Grüße

Armin
 
In dem Brief steht doch nur sinnleeres Geblubbel.

Hätten sie was in der Hand, dann hätten sie wohl abgemahnt, so fordern sie Dich halbwegs höflich auf, Dich zu verpflichten, keine erotischen Inhalte zu erstellen etc, da es dann wohlmöglich tatsächlich zu einem Interessenskonflikt kommen kann....

Das Wort ist generisch und Dir zu unterstellen, dass Du auch XXX aufstellen willst ist doch an den Haaren herbeigezogen. Das Wort eignet sich für viele Sektoren - z.B. eine Privatdetektei, Spionagematerial und weiss der Geier was.

Ich würd' gar nix machen - auf keinen Fall kampflos löschen, auch wenn Kosten-Nutzen nicht im Verhältnis stehen. Ist ne Prinzipfrage. Wehret den Anfängen. Morgen hast Du ein ähnliches Schreiben zu einer anderen Domain im Briefkasten.

Halt uns mal auf dem Laufenden.
 
Ob die gerichtlich eine Chance haben ist stark zu bezweifeln - der Begriff ist 100 % generisch. Bad Faith liegt hier nicht vor. Ich würde hier auch nicht beigeben. Klarer Nebeneffekt: Die Domain hat einen Wert.

Die einzigste Möglichkeit für den Verlag, eine Nutzung zu verhindern - ist die Domain zu kaufen ! Den Preis sehe ich bei 2500 bis 3500 € - Huren.mobi wurde im Jan. für rund 3000 € verkauft. Das ist auch für die Gegenseite die risikoloste, kostengünstigste und schnellste Problemlösung. Darauf sollte man hinarbeiten.

Man könnte die Domain auch ins Ausland verkaufen bzw. zwischenparken razz-fazz, dann können die rechtlich nix mehr machen - gegen dich. Der Streitgegenstand liegt dann außerhalb der gerichtlichen Zuständigkeit.

Die Frage ist hier nur wie geht man hier richtig vor....
 
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