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Abmahnung kann strafbar sein / Artikel Handelsbl.

Rosinenpicker

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da ich mich noch grob daran erinnere, dass hier mal eine Diskussion darüber stattfands, ob "jedermann" eine Abmahnung schicken kann "wegen angeblicher Wettbewerbsverletzung", dieser Artikel aus dem Handelsblatt. Jedoch ist der Fall hier auch eindeutig:




LG Duisburg: Unbefugte Aufforderung zur Zahlung einer Kostenpauschale ist Betrug


Abmahnung kann strafbar sein


HANDELSBLATT, 12.12.2001
crz BRÜHL. Wer nicht zum Kreis der nach dem UWG-Gesetz klage- und abmahnbefugten Unternehmen und Verbände gehört und trotzdem Abmahnschreiben mit Rechnung wegen angeblicher Wettbewerbsverletzungen verschickt, macht sich wegen Betrugs strafbar. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts (LG) Duisburg hervor (Az.: 38/72 Ns 7 Js 128/98 26/99).

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte ein Arbeitsloser aus der Zeitung erfahren, dass Verbraucherverbände bei Erteilung so genannter Abmahnungen an Gewerbetreibende wegen Wettbewerbsverstößen Kostenpauschalen geltend machen. Er fasste daraufhin den Entschluss, sich durch Versenden entsprechender Abmahnschreiben Geld zu verschaffen. Zunächst suchte er eine Stadtbücherei auf und fertigte sich Ablichtungen von Kommentaren zum Wettbewerbsrecht. Sodann ließ er sich Briefbögen mit dem Briefkopf „Interessengemeinschaft für Handel und Gewerbe“, seiner Anschrift und – da er selbst über kein Konto verfügte – der Kontonummer seines Nachbarn drucken.

Der Text des Abmahnschreibens bezog sich pauschal auf einen angeblichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Außerdem enthielt das Schreiben, das der spätere Angeklagte an zahlreiche vornehmlich ausländische Gewerbetreibende verschickte, folgende Zahlungsaufforderung: „Wir weisen nachdrücklich darauf hin, dass wir bei Beachtung der o.a. Hinweise sowie der Zahlung einer Kostenpauschale von 245 DM bis … auf das unten angegebene Konto die Sache als erledigt betrachten.“

Die angeschriebenen Firmeninhaber zahlten die Kostenpauschale jedoch nicht, sondern erstatteten Anzeige bei der Polizei. Das LG Duisburg verurteilte den Angeklagten wegen versuchten Betruges zu einer Geldstrafe. Für die insgesamt sieben nachgewiesenen Abmahnschreiben verhängte das Gericht eine Gesamtgeldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 40 DM. Strafmildernd wurde dabei berücksichtigt, dass der Angeklagte nicht vorbestraft und geständig war. Außerdem – so das Gericht – bot die Form des Schreibens, in dem nicht einmal ein konkreter Verstoß bezeichnet war, wenig Aussicht auf Erfolg.

Quelle: http:www.handelsblatt.com HANDELSBLATT, vom 11. 12 2001


Grüße  
Rosinenpicker
 
Re: Abmahnung kann strafbar sein / Artikel Handels

Es besteht zu der früheren Abmahndiskussion aber ein erheblicher Unterschied.
Hier wurde aufgrund angeblicher Wettbewerbsverletzungen abgemahnt. Dies erfolgte auch noch von einem Nicht-Wettbewerber bzw. dazu berechtigten Interessengruppe. Da scheint die Betrugsanzeige angebracht.

Unser Fall hier bezog sich aber auf einem durch Spam belästigten User der seine eigenen Rechte zu schützen sucht. Die "Abmahnkosten" sollten auch nur die entstandenen Aufwendungen ersetzen.

Grüße, Axel
 
Re: Abmahnung kann strafbar sein / Artikel Handels

Danke für die Aufklärung , ich wollte jetzt nicht sagen, dass die damaligen hier angesprochenen Fälle ebenso "betrügerisch" geartet waren
 
Re: Abmahnung kann strafbar sein / Artikel Handels

Denoch ein interessanter Artikel. Danke!

Mich würde das komplette Urteil interessieren. Dass hier eine Betrugsanzeige berechtig war, ist klar. Darüber braucht man nicht diskutieren.

Mich würde nur noch interessieren, ob sich die Urteilsbegründung nur auf diese Fakten beruht, oder auch darauf, dass es sich hierbei um eine Privatperson handelt ("Wer nicht zum Kreis der nach dem UWG-Gesetz klage- und abmahnbefugten Unternehmen und Verbände gehört und trotzdem Abmahnschreiben mit Rechnung wegen angeblicher Wettbewerbsverletzungen verschickt, macht sich wegen Betrugs strafbar.")

Dies würde Abmahnschreiben von Privatpersonen einschließen, die sich vor Spam schützen wollen!!! Oder täusch ich mich hier!

Gruß
Falke ;)
 
Re: Abmahnung kann strafbar sein / Artikel Handels

Du täuschst Dich:

Wegen SPAM kann aus zwei Gründen abgemahnt werden:

1. Wettbewerbsrecht (§ 1 UWG)

Abmahnberechtigt:

Wettbewerber, bestimmte Verbände


2. Bürgerliches Recht (§§ 823, 1004 analog)

Abmahnberechtigt:

Jeder Adressat von Spam (dieser kann aber nur die ihm tatsächlich entstandenen Kosten ersetzt verlangen)
 
Re: Abmahnung kann strafbar sein / Artikel Handels

Leider sind die tatsächlich entstandenen Kosten einer Privatperson nicht gerade sehr hoch! 1,10 DM für Porto, 50 Pfennig für Umschlag + Papier und vielleicht einen Pfennig fürs Löschen und Abrufen der Domain.

Wohl nicht sehr lohnenswert!  ;D

Gruß
Falke
 
Re: Abmahnung kann strafbar sein / Artikel Handels

kannst ja noch ne 0190 anrufen für ne rechtsberatung zur richtigen abmahnung.vielleicht wird die ersetzt und kann ja ne eigene sein-die man abrechnet. :)
 
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