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Abmahnung wg. Domain./ quasi Erpresser?

www-onmarketing-de

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Hallo werte Domainer.

Gerne möchte ich euch folgenden Umstand vorstellen, welcher den ein oder anderen bestimmt auch interessiert. Über eure Meinung auf unserem Blog würde ich mich natürlich sehr freuen. Gruß aus dem sonnigen München, der Sommer fällt dieses Jahr übrigens auf einen Donnnerstag

...da gerade Bewegung reingekommen ist, muss ich das erst mal "offline" nehmen xo)
 
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^^^
Der Artikel ist passwortgeschützt.
So kann man da irgendwie nicht viel mit anfangen.

Oh, da war ich wohl etwas zu schnell!
 
Moin,

eine Grundsatzfrage, ist die eingetragene Marke älter als deine Domain???

die Polo Motorrad und Sportswear GmbH teilt sich immerhin das Markenregister mit anderen Markeninhabern, d.h. ein Alleinstellungsmerkmal für FLM wird wohl auch deshalb von dieser Firma kaum in Anspruch genommen werden können, um eine Domainübertragung durch zu setzen;-)

Unterlassungsansprüche kann dieser Laden bezüglich Kollision der verwendeten Waren - und Dienstleistungsklassen dennoch gegen Dich recht bequem durchsetzen, zumal die Zeichenfolge FLM nicht generischer Natur ist;-)

Kurzdomains durch Inhaber von Zeichenmarken, sowie berühmter Signets haben schon immer ein starkes Gefährdungspotential für Domaininhaber, vor allen Dingen, wenn Sie nur geparkt sind;-)

wenn die Abmahnung, so wie Du schreibst, vor Stümperei nur so strotzt, zeigt das, wie unprofessionell manche (Hinterhof)Anwälte zu Werke gehen, trotzdem bedeuted das für Dich viel. viel Ärger, mag sein, dass die vertretene Kanzlei ihre Mandantin bewusst schlecht oder falsch beraten hat, denn es ist oft das primäre Interesse vorhanden, teure Prozesse quer durch die Instanzen anzustrengen, weil die Profitgier im Vordergrund steht, egal, wer im Finale die Segel streicht;-)
 
dass die von uns nicht* beeinflussten Anzeigen über das SEDO-Parking mit der geschützen Marke FLM kollidieren.
Theoretisch sucht das Sedo-System die besten Anzeigen und folgt in diesem Fall auch Deinem Gedankengang.
Ich wollte Ihnen vorschlagen, hier ein schönes (Affiliate-)Projekt aufzuziehen, da ich ja eben Motorradfahrer bin und Kunde und Fan ihrer Marke WAR!
Die Sedo-Anzeigen waren vorhersehbar und die Problematik seit Jahren bekannt.
Die nicht Beeinflussung musste zu diesem Ergebnis führen.



Welche Titulierung wäre passender?
Das werde ich natürlich auch auf allen relevanten Blogs und social media Kanälen mit anderen Kunden der Marke Polo diskutieren, und um ihre Meinung fragen. Insbesondere bin ich gespannt, wie Polo damit umgehen wird, wenn ich das auf deren Facebookpage zur Diskussion stelle. Was schätzt ihr, wie lange es dauert, bis sie das löschen? Oder glaubt ihr, Polo hat das Rückgrat dazu Stellung zu nehmen? Damit werde ich es aber auch belassen. Denn sonst kostet dass die Marke Polo nur Zeit, Geld, Reputation* und uns auch Zeit. Zeit, die wir in solchen Unfug nicht investieren wollen.
Dazu vollständige Namen und das komplette Anwaltsschreiben.......es ist absehbar dass das Schreiben max. 72 Stunden auf Eurer Seite zu finden ist.
Du baust Deinen Text unsauber und aggressiv auf - selbiges wirfst Du der Gegenseite vor.

Dass die Gegenseite Ihre Ansprüche fest und sicher abstecken möchte ist verständlich - schließlich hattest Du die Domain z.B. im Januar bei eBay eingetragen.


Deinen Unmut kann ich verstehen und teile Deine Abneigung gegen solche Kommunikation.
Ein anderer Weg wäre in Deinem Fall sicherlich "glücklicher" verlaufen. Laie gegen Online-Agentur - da ist der Kontakt zum Anwalt allerdings verständlich.
Eine Herausgabe der Domain sehe ich ebenfalls nicht und wünsche in diesem Teilbereich viel Glück und Erfolg.




*Der Unterstrich wurde nachträglich von mir eingefügt und stammt nicht vom Autor.
Die Zitate stammen aus der Quelle
rockit-internet.de


Nachtrag:
Da war ich wohl zu lange am Telefon - machen wir eine Stunde daraus :-)
 
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Moin,

eine Grundsatzfrage, ist die eingetragene Marke älter als deine Domain???

Das ist in der Tat wichtig. Mach' mal ne Suchanfrage zu der BGH-Entscheidung in Sachen "ahd.de".

die Polo Motorrad und Sportswear GmbH teilt sich immerhin das Markenregister mit anderen Markeninhabern, d.h. ein Alleinstellungsmerkmal für FLM wird wohl auch deshalb von dieser Firma kaum in Anspruch genommen werden können, um eine Domainübertragung durch zu setzen;-)

Dies allerdings ist Unfug. Ob es einen oder mehrere Inhaber kollidierender Markenrechte gibt, ist für den Unterlassungsanspruch jedes Inhabers irrelevant (außer in Fällen geschickten Taktierens und Zusammenarbeit mit einem der anderen Inhaber :evil:). Und es kann NIE die Übertragung der Domain verlangt werden, immer nur die Freigabe.

[...] mag sein, dass die vertreten[d!!!]e Kanzlei ihre Mandantin bewusst schlecht oder falsch beraten hat, denn es ist oft das primäre Interesse vorhanden, teure Prozesse quer durch die Instanzen anzustrengen, weil die Profitgier im Vordergrund steht, egal, wer im Finale die Segel streicht;-)
Solche Kanzleien gehen in der Regel über kurz oder lang unter. Wer sich als Anwalt nicht den Interessen seiner Mandanten verschreibt, erbringt einen sehr minderwertigen Dienst. Sowas lohnt sich nicht.
 
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Das ist in der Tat wichtig. Mach' mal ne Suchanfrage zu der BGH-Entscheidung in Sachen "ahd.de". Dies allerdings ist Unfug. Ob es einen oder mehrere Inhaber kollidierender Markenrechte gibt, ist für den Unterlassungsanspruch jedes Inhabers irrelevant (außer in Fällen geschickten Taktierens und Zusammenarbeit mit einem der anderen Inhaber :evil:). Und es kann NIE die Übertragung der Domain verlangt werden, immer nur die Freigabe.
dir fehlen da leider ein paar rudimentäre Informationen, der Markeninhaber fordert primär die Domain ein, trotz zeitweiliger Zusammenarbeit mit dem Domaininhaber;-) eine Freigabe bzw reine Löschung ist keine Option, hier geht es darum, wer zukünftig die begehrte Domain für sich in Anspruch nehmen kann, selbst wenn die Domäne jünger als die eintragene Marke ist, muss der Markeninhaber schon gute Gründe vorweisen, um eine Domainlöschung oder Domainübertragung (quer durch die Instanzen) zu erwirken;-)

eine ältere Marke ist zwar schön, einem gleichlautendem Domaininhaber beim Wildern im Revier des Markeninhabers mit Schmackes eins auf den Deckel zu hauen, aber ob man als Kläger eine Löschung/Übertragung durchkriegt, hängt wohl von einigen Umständen ab, wo allein das Halten der Domain eine akute Verwechslungsgefahr zweifelsfrei begründet;-)

die Frage, ob die Domain älter ist oder nicht, bleibt vom Threadstarter bisher leider unbeantwortet...
 
Zuletzt bearbeitet:
Außer aufgrund etwaiger vertraglicher Verpflichtung gibt es keinen Anspruch auf Übertragung. Immer nur auf Freigabe. Wenn das tatsächlich verlangt wird, ohne dass das irgendwie vereinbart wurde, hat der Anspruchsteller schlechte Aussichten. *schulterzuck*
 
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