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Abmahnungen von AFP wegen Urheberrecht- Verletzungen

  • Ersteller Ersteller engel
  • Erstellt am Erstellt am

Danke für die Verlinkung meines Artikels.

Das Problem ist bei den AFP- Abmahnungen, daß AFP nicht nur deren Rechte durchsetzt (was ich auch machen würde, wenn mir jemand Content klauen würde), sondern zumindest im Einzelfall extrem auf Dummenfang geht. Von mir wollte AFP 2010 tatsächlich 27.000€ haben. Egal was der Anwalt und die AFP- Geschäftsführer vorher genossen haben: Ich möchte auch etwas davon ;-).

Unterlassungserklärungen sind von AFP teilweise deutlich umfangreicher als rechtlich notwendig den Abmahnungen beigelegt, der RA- Gebührensatz ist für eine Massenabmahnung möglicherweise nicht angemessen etc.

Dazu kommt noch, daß AFP den Elefant im Porzellanladen spielt: Ob Nachrichten überhaupt urheberrechtlichen Schutz genießen, ist nicht sicher (§49UrhG). Sofern dieser Schutz letztinstanzlich verneint wird, gehen bei den Agenturen einige Lichter aus.
 
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Ob Nachrichten überhaupt urheberrechtlichen Schutz genießen, ist nicht sicher (§49UrhG). Sofern dieser Schutz letztinstanzlich verneint wird, gehen bei den Agenturen einige Lichter aus.
Vielleicht ist das gerade der Grund für die Abmahnungen. Denen ist evtl. schon klar, dass die Agenturen bald dicht sind. So möchte man vorher noch schnell Kasse machen...?
 
Vielleicht ist das gerade der Grund für die Abmahnungen. Denen ist evtl. schon klar, dass die Agenturen bald dicht sind. So möchte man vorher noch schnell Kasse machen...?

Die guten Agenturen verdienen schon noch weiter, mit guten Berichten, Kommentaren und Fotos.

Es geht nur einfach nicht, im Fernsehen zu lesen "China: Rice bag fallen over. Situation unclear", daraus eine Nachricht zu schreiben "In China ist ein Sack Reis umgefallen" und alle abzumahnen, welche etwas ähnliches schreiben :stupid:.
Ich habe den Eindruck, daß sich andere Agenturen mit Abmahnungen wegen Kopieren von einfachen Nachrichten ohne Schöpfungshöhe dezent zurückhalten, um eine gerichtliche Klärung nicht zu provozieren, und so lange wie es geht damit Geld zu verdienen.
 
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Dazu kommt noch, daß AFP den Elefant im Porzellanladen spielt: Ob Nachrichten überhaupt urheberrechtlichen Schutz genießen, ist nicht sicher (§49UrhG). Sofern dieser Schutz letztinstanzlich verneint wird, gehen bei den Agenturen einige Lichter aus.

In § 49 UrhG geht es nicht um die Frage, ob eine Nachricht urheberrechtlichen Schutz genießt, sondern inwieweit das Interesse des Urhebers hinter einem Interesse an schneller Informationsverbreitung zurücktreten muss -> es ist eine sogenannte Schrankenbestimmung im Urheberrecht und daher auch eng auszulegen.
 
In § 49 UrhG geht es nicht um die Frage, ob eine Nachricht urheberrechtlichen Schutz genießt, sondern inwieweit das Interesse des Urhebers hinter einem Interesse an schneller Informationsverbreitung zurücktreten muss -> es ist eine sogenannte Schrankenbestimmung im Urheberrecht und daher auch eng auszulegen.
Mir ist schon bekannt, dass §§44a bis §§63a UrhG Schrankenbestimmungen sind. Und ich bin sehr dafür, §49 UrhG eng auszulegen (hier 2.): "Unbeschränkt zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von vermischten Nachrichten tatsächlichen Inhalts und von Tagesneuigkeiten, die durch Presse oder Funk veröffentlicht worden sind."
Ein Schutz auf Grund von Schöpfungshöhe/ Individualität ist nach meiner Rechtsauffassung bei den allermeisten Nachrichten auch nicht gegeben. Erst recht deshalb, weil das Ereignis selber nicht schutzwürdig ist, und demnach dessen Wiedergabe ohne eigene Schöpfungshöhe auch nicht.

Oder irre ich da?
 
Mir ist schon bekannt, dass §§44a bis §§63a UrhG Schrankenbestimmungen sind. Und ich bin sehr dafür, §49 UrhG eng auszulegen (hier 2.): "Unbeschränkt zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von vermischten Nachrichten tatsächlichen Inhalts und von Tagesneuigkeiten, die durch Presse oder Funk veröffentlicht worden sind."
Ein Schutz auf Grund von Schöpfungshöhe/ Individualität ist nach meiner Rechtsauffassung bei den allermeisten Nachrichten auch nicht gegeben. Erst recht deshalb, weil das Ereignis selber nicht schutzwürdig ist, und demnach dessen Wiedergabe ohne eigene Schöpfungshöhe auch nicht.

Oder irre ich da?

So es denn vorliegend lediglich um Meldungen aus dem Ticker handelt, hast du natürlich Recht. Hier wäre der Abs. 2 anwendbar (h.M.), sofern überhaupt ein Urheberrecht besteht. Problematisch ist es bei Meldungen, die über die reine Tatsachenschilderung hinaus gehen - z.B. Erläuterungen oder Kommentare enthalten. Letzteres dürfte wohl gerade nicht das Wesen der Meldungen bei AFP und DPA ausmachen. Problematisch sind hier aber zwei Aspekte, nämlich a) ob der Abs. 2 auf urheberrechtliche geschützte Werke anwendbar ist (h.M. = ja) und b) (wie du ja bereits erläutert hast) ob solche Werke urheberrechtliche geschützt sind.

Was aber trotzdem noch eingreifen kann, ist das Datenbankurheberrecht oder wettbewerbsrechtliche Ansprüche. Ob die AFP, wie im Artikel geschrieben wurde, nur verlieren kann, vermag ich aufgrund der dünnen Informationslage nicht zu beurteilen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@banshy:
Danke + danke für Deine rechtlich fundierte Würdigung des Sachverhaltes.

Ich selber bin nicht von der derzeitigen AFP- Abmahnwelle betroffen, so daß ich den Sachverhalt nicht abschließend gerichtlich bewerten lassen kann.
 
Mich würde interessieren wie sowas überhaupt zustande kommt. Werden da einfach AFP Meldungen kopiert und auf die eigene Website gestellt? Und wieso würde man das machen wollen? SEO-Maßnahme? Contentfaulheit?

Teilweise bin ich wirklich erstaunt, wie solche rechtlichen Problem überhaupt erst entstehen ;)
 
Mich würde interessieren wie sowas überhaupt zustande kommt. Werden da einfach AFP Meldungen kopiert und auf die eigene Website gestellt?

Es reicht manchmal, eine Pressemitteilung eines Dritten (!) auf seiner Internetseite zu veröffentlichen (Kommentar 11 von hier), um eine Abmahnung von AFP wegen Nachrichten- Klau zu bekommen.

Ein Kollege kauft Nachrichten von einer sehr großen Agentur ein (incl. dem Recht, die Agentur nicht nennen zu müssen). AFP hat auf 5 Texte Urbeberrechte beansprucht...


Für SEO nützt das Kopieren von Nachrichten absolut nichts (="duplicate content")!

Teilweise bin ich wirklich erstaunt, wie solche rechtlichen Problem überhaupt erst entstehen ;)

Ich bin erstaunt, aus was AFP alles rechtliche Probleme konstruiert :stupid:.
 
Es reicht manchmal, eine Pressemitteilung eines Dritten (!) auf seiner Internetseite zu veröffentlichen (Kommentar 11 von hier), um eine Abmahnung von AFP wegen Nachrichten- Klau zu bekommen.

Sowas kann sehr teuer enden - allerdings für die AFP ;) Unbegründete Abmahnungen wegen vermeintlicher Schutzrechtsverletzungen stellen einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar und begründen einen Schadensersatzanspruch.

Somit wieder mein Standard-Rat: Ab zum (spezialisierten) Rechtsanwalt und keinesfalls in einer Kurzschlusshandlung die (unmodifizierte) Unterlassungserklärung unterschreiben.

Für SEO nützt das Kopieren von Nachrichten absolut nichts (="duplicate content")!

Verstehe, in Sachen SEO bin ich eher ein Neuling :)
 
Oh man findet ja viel im Netz zu diesem Thema.

Ich war schon bei der ersten Welle dabei in 2010. Nun gehts vor das Hamburger Gericht.
Im übrigen berufe ich mich auch auf § 48 UrhG.

Mal schauen was bei rumkommt.
 
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