Gesetzestexte zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG).
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s0479.pdf
Man achte u. a. auf §1 Abs. 3
Olympiade, Olympia, olympisch...
Das ausschließliche Recht auf die Verwendung und Verwertung des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnung steht dem Nationalen Olympischen Komitee für Deutschland und dem Internationalen Olympischen Komitee zu.
Dachte eigentlich, das es sich dabei um historische Namen handelt?
Anscheinend nicht, denn ich habe eine Klageschrift von den Anwälten des Nationalen Olympischen Komitee gelesen, wo wegen einer kleinen Anzeige, die mit dem Text „olympische Preise“ versehen war, eine horrende Abmahngebühr verlangt wurde. Obendrein eine Unterlassungserklärung, etc.
Es wurde ein Gegenstandswert von 50.000,- € zu Grunde gelegt...
Demnach zu zahlen, ca. 1.650,- €
Und das ist leider kein Witz!!!
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s0479.pdf
Man achte u. a. auf §1 Abs. 3
Olympiade, Olympia, olympisch...
Das ausschließliche Recht auf die Verwendung und Verwertung des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnung steht dem Nationalen Olympischen Komitee für Deutschland und dem Internationalen Olympischen Komitee zu.
Dachte eigentlich, das es sich dabei um historische Namen handelt?
Anscheinend nicht, denn ich habe eine Klageschrift von den Anwälten des Nationalen Olympischen Komitee gelesen, wo wegen einer kleinen Anzeige, die mit dem Text „olympische Preise“ versehen war, eine horrende Abmahngebühr verlangt wurde. Obendrein eine Unterlassungserklärung, etc.
Es wurde ein Gegenstandswert von 50.000,- € zu Grunde gelegt...
Demnach zu zahlen, ca. 1.650,- €
Und das ist leider kein Witz!!!
Zuletzt bearbeitet: