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"Abzocke" im Namen von Olympia?

n_n

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11. Sep. 2004
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Gesetzestexte zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG).


http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s0479.pdf

Man achte u. a. auf §1 Abs. 3

Olympiade, Olympia, olympisch...

Das ausschließliche Recht auf die Verwendung und Verwertung des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnung steht dem Nationalen Olympischen Komitee für Deutschland und dem Internationalen Olympischen Komitee zu.

Dachte eigentlich, das es sich dabei um historische Namen handelt?

Anscheinend nicht, denn ich habe eine Klageschrift von den Anwälten des Nationalen Olympischen Komitee gelesen, wo wegen einer kleinen Anzeige, die mit dem Text „olympische Preise“ versehen war, eine horrende Abmahngebühr verlangt wurde. Obendrein eine Unterlassungserklärung, etc.

Es wurde ein Gegenstandswert von 50.000,- € zu Grunde gelegt...

Demnach zu zahlen, ca. 1.650,- €


Und das ist leider kein Witz!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
die mit dem Text „olympische Preise“ versehen war, eine horrende Abmahngebühr verlangt wurde. Obendrein eine Unterlassungserklärung, etc.

das kann ich mir ehrlich gesagt kaum vorstellen...?
"olympische Preise" sind doch eher im Zusammenhang mit dem Olymp zu sehen.. also in der Art " himmlische Preise" ??

Oder war in dieser klitzekleinen Anzeige auch ein Logo zu sehen bzw. ein Zusammenhang mit den Olympischen Spielen gegeben?

Für den Text: olympische Preise hätte ich persönlich kein Pfennig bezahlt... geschweige denn auch nur ein klitzekleines Stück Papier unterschrieben.... ----> man darf sich ruhig gegen Abmahnungen wehren....

Zu dem Streitwert: der ist gar net so sonderlich hoch... eher die Standardsumme ....

Schönes WE und Grüsse,
engel
 
Kaum vorzustellen?


Ist jetzt Gesetz!!!


Quelle: http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s0479.pdf

Quelle: http://transpatent.com/gesetze/olympg.html



Auszug:

Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG)


Vom 31. März 2004
BGBl. Teil I/2004, Nr. 14 vom 6.4.2004, S. 479 ff.; in Kraft getreten am 1. Juli 2004 - § 9 (2) am 7.4.2004)

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


§ 1
Gegenstand des Gesetzes

(1) Gegenstand dieses Gesetzes ist der Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen.
(2) Das olympische Emblem ist das Symbol des Internationalen Olympischen Komitees bestehend aus fünf ineinander verschlungenen Ringen nach dem Muster der Anlage 1 (Olympische Ringe).
3) Die olympischen Bezeichnungen sind die Wörter ."Olympiade", "Olympia", "olympisch"., alle diese Wörter allein oder in Zusammensetzung sowie die entsprechenden Wörter oder Wortgruppen in einer anderen Sprache.
§ 2
Inhaber des Schutzrechts
Das ausschließliche Recht auf die Verwendung und Verwertung des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen steht dem Nationalen Olympischen Komitee für Deutschland und dem Internationalen Olympischen Komitee zu.


---------------------------------------------------------------------------
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Quelle: http://www.ifross.org/ifross_html/home2_2004.html



Auszug:


Das OlympSchG zeigt die gekonnte Monopolisierung von Sprache und die Macht des IOK. Durch das Wettbewerbsrecht war eine unlautere Werbung mit olympischen Begriffen - wie auch mit allen anderen Begriffen - schon immer verboten. Durch das OlympSchG dürfen darüber hinaus nun die Olympia-Begriffe gewerblich praktisch ausschließlich von NOK und IOC verwendet werden, da durch eine Verwechselungsgefahr bei der Verwendung dieser Begriffe durch Dritte qua Gesetz stets gegeben ist. Im Gegensatz zu anderen Schutzgesetzen für Immaterialgüter schützt oder belohnt das OlympSchG nicht eine Innovation, sondern nur die Kommerzialisierung duch das IOC. Denn die Olympischen Spiele sind nun einmal keine Erfindung des IOC, sondern fanden schon im Jahre 776 vor Christus statt. Das IOC hat es geschafft, diese Idee für sich zu vereinnahmen und nun auch die entsprechenden Begriffe der restlichen Geschäftssprache vorzuenthalten. Nach dem Abebben der Olympia-Euphorie ist noch nicht daran gedacht worden, das OlympSchG wieder abzuschaffen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nuja... ich denke, dieses Gesetz wird noch nachgebessert werden.
Ist ja gerade "In"... dieses Nachbessern....

Mit "olympische Preise" werden sie auf die "Nase fallen"....

grüsse,
engel
 
Das OlympSchG kennt ähnlich dem MarkenG
§ 23 Abs. 2 Schranken des Schutzes in Bezug
auf beschreibende Angaben, da "olympische
Preise" als "faire/angemessene Preise" ver-
standen werden könnte:
Benutzung von ... beschreibenden Angaben
Die Inhaber des Schutzrechts haben nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr ...
die olympischen Bezeichnungen oder ähnliche Bezeichnungen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren, Dienstleistungen oder Personen zu benutzen,
sofern die Benutzung nicht unlauter ist.

(§ 4 Abs. 2)

Die Frage der Unlauterkeit muss m.E.
konkret beurteilt werden, ob diese
Benutzung so verkehrsüblich und
anständig bzw. angebracht ist.

Auf einen Rechtsstreit würde ich es
dennoch eher nicht anlegen wollen...

Gruß
Sebastian
 
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