Hallo zusammen,
angenommen man ist Inhaber von de-Domains, wohnt aber nicht in Deutschland. Wie sieht es mit dem admin-c aus?
Da für Gerichte der admin-c mehr ist als nur ein Zustellungsbevollmächtigter, wäre für mich die beste Methode, ein virtuelles Büro zu Mieten und selber admin-c zu sein und die Verantwortung zu behalten. Dann müsste ich keinen Wohnsitz in DE haben
Denic formuliert die Aufgaben des admin-c wie folgt:
"......Sofern der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland hat, ist der admin-c zugleich dessen Zustellungsbevollmächtigter i. S. v. §§ 174 f ZPO; er muss in diesem Falle seinerseits in Deutschland ansässig sein und mit seiner Straßenanschrift angegeben werden."
Ist die Voraussetzung "ansässig" mit einem virtuellen Office erfüllt? Oder muss der admin-c in Deutschland angemeldet sein.
Sicherlich sind einige hier, die im Ausland wohnen und de-Domains haben. Wie habt ihr das mit dem admin-c gelöst?
angenommen man ist Inhaber von de-Domains, wohnt aber nicht in Deutschland. Wie sieht es mit dem admin-c aus?
Da für Gerichte der admin-c mehr ist als nur ein Zustellungsbevollmächtigter, wäre für mich die beste Methode, ein virtuelles Büro zu Mieten und selber admin-c zu sein und die Verantwortung zu behalten. Dann müsste ich keinen Wohnsitz in DE haben
Denic formuliert die Aufgaben des admin-c wie folgt:
"......Sofern der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland hat, ist der admin-c zugleich dessen Zustellungsbevollmächtigter i. S. v. §§ 174 f ZPO; er muss in diesem Falle seinerseits in Deutschland ansässig sein und mit seiner Straßenanschrift angegeben werden."
Ist die Voraussetzung "ansässig" mit einem virtuellen Office erfüllt? Oder muss der admin-c in Deutschland angemeldet sein.
Sicherlich sind einige hier, die im Ausland wohnen und de-Domains haben. Wie habt ihr das mit dem admin-c gelöst?