Adomino
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Die Frage, ob der Admin-C einer Domain für den Internetnamen und darüber abrufbare Inhalte haftet, ist seit vielen Jahren zwischen den Gerichten umstritten. Mit Urteil vom 9. November 2011 (Az. I ZR 150/09 – Basler Haarkosmetik) stellt der Bundesgerichtshof (BGH) nun laut Pressemittelung klar, dass eine solche Haftung des Vertreters der auf ihn registrierten Adresse in bestimmten Fallgestaltungen bestehen kann.
Bundesgerichtshof bestätigt Haftung des Admin-C | heise Netze
Harry