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Admin-C und Domaininhaber aus dem Ausland?!

TCB

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23. Okt. 2001
Beiträge
245
Hallo,

ich hätte da mal eine etwas dumme Frage.

Und zwar interessiert es mich, wenn ich als Reseller von einem Webhostingprovider auftreten würde, und jemand aus beispielsweise den USA eine .de Domain haben möchte, wie es mit dem Admin-C und Domaininhaber Daten aussieht.

Soweit ich informiert bin, MUSS der Admin-C in Deutschland eine Postadresse haben, ist das richtig? Wie sieht es mit dem Domain Owner aus?

----------------------------------------------------------

Und nun das gleiche mit 'ner .cno - wie verhaelt es sich dort?

Danke,
Marco
 
Ich kann an der Frage nichts Dummes erkennen  :)

Einen deutschen Admin-C benötigt man nur bei einer DE-Domain. Hier ist er aber nach DENIC-Recht auch zwingend erforderlich.

Ich wäre in solchen Konstellationen übrigens sehr vorsichtig. Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch der Admin-C in solchen Fällen als "Störer" haftet. Läuft also auf der betreffenden Website oder mit der dazugehörigen Domain etwas schief, bist Du der erste, der dran glauben muss. Du hast zwar einen Regressanspruch im Innenverhältnis, aber setze den erst einmal gegenüber Deinem amerikanischen Geschäftspartner durch. :(
 
Stefan,
 vielen Dank fuer Deine Antwort.

Nun hätte ich noch eine Frage.

Prinzipiell ist die Frage eigentlich mit Deiner ersten Antwort beantwortet worden, allerdings möchte ich nur wirklich sicher gehen :)

Es handelt sich diesmal um eine .com Domain.
name_eines_saengers.com.

Der Domaininhaber stammt ursprünglich aus den USA, lebt aber in Finnland. Hat einen Wohnsitz in Kalifornien, den anderen in Helsinki. (nur zur Verständlichkeit)

Angenommen, er registriert über mich seine Domain sein_name.COM... was müsste ich als Domaininhaber und Admin-C eintragen? Klar, DIE PERSON, aber WELCHEN WOHNSITZ? Problem ist - er hat 2 Wohnsitze. USA und dann noch einen in Finnland.

PS: Noch einmal zur Verständlichkeit: NUR für .DE Domains muss der ADMIN-C SOWIE der DOMAININHABER in DEUTSCHLAND wohnhaft sein, ist das korrekt?

Für .CNO, etc. spielt es keine Rolle ob der Domaininhaber in Afghanistan oder Spanien lebt, richtig?

Und letztendlich.... Beim Domaininhaber-Eintrag ist doch auch eine Postfachadresse erlaubt, oder? (nicht nur .de)
Nur Admin-C muss doch eine natuerliche Person sein.

Möchte nur wirklich sicher gehen,...

DAAAAAAAAAAANKE

Marco  :P
 
Hir gibt es eigentlich kein Problem.

Domaininhaber und Admin C sollten auf die Adresse in Helsinki ausgestellt werden, da der Domaininhaber dort am besten erreichbar ist.
 
Kleine Ergänzung...

bei DE Domains muss entweder der Admin-C oder der Domaininhaber in Deutschland sein.



Grüße Boris
 
@TCB: In Deiner Signatur fehlt ein "is", oder...? :)

Soweit ich weiss, ist die Regelung, dass Admin-C oder Domaininhaber einen Sitz in D haben müssen, überholt. Ich glaube, ich habe das mal auf der Denic-Site gelesen, bin mir aber nicht ganz sicher.

Frag doch einfach mal beim Denic nach und poste hier, was sie Dir geantwortet haben.

Viele Grüße,
JCG
 
Hi JCG,

§3 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde versichert, dass seine Angaben richtig sind und er zur Nutzung der Domain berechtigt ist, insbesondere, dass die Domain keine Rechte Dritter verletzt und nicht gegen allgemeine Gesetze verstößt. Hat er keine(n) Wohnsitz/Niederlassung in Deutschland, benennt er einen in Deutschland ansässigen Zustellungsbevollmächtigten als "admin-c". Jeder "admin-c" ist mit Zustellanschrift anzugeben.

Nachzulesen auf www.denic.de/doc/DENIC/agb.html

Grüsse
Kinski
 

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