Rheinlaender
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- Registriert
- 03. Aug. 2008
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ein Markeninhaber hatte letztes Jahr einen Gattungsbegriff via HABM erfolgreich auf sich eintragen lassen, aktuell hat sich der aktuelle Verfahrensstand laut obigem Titel geändert! Widerspruchsverfahren sind nicht zu erkennen! Zieht da einer (frustiert) seinen Markeneintrag zurück, weil eine gleichlautende und zehn Jahre ältere Domain unter .de keine Lust hat, zum frischgebackenen Markeninhaber zu wechseln? ;-)
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wie ich bei genauerer Betrachtung festgestellt habe, versucht der Markengrabber seine Position zu verbessern, eine begehrte Domain mit einer ergänzenden Markenanmeldung um weitere Nizzaklassen für sich zu beanspruchen, also für relevante Waren - und Dienstleistungsklassen quasi ein Alleinstellungsmerkmal zu beanspruchen;-)
Es geht um meine Domain, mit diesem Umgehungstatbestand via Europäischen Markenamt und dem Versuch, seine Claims in meherern Markenklassen zu setzen, meint der, seine Ansprüche besser geltend machen zu können! Meine Domain nimmt zwar derzeit noch nicht am Waren - und Dienstleistungsverkehr statt, trotzdem sehe ich eine massive Wettbewerbsbehinderung in spe zu meinen Lasten als erfüllt an, die Chance, sich diese Domain durch Gerichtsverfahren zu erstreiten, tendiert gegen Null, zumal der begehrte Begriff in vielen Mode - und Lifestylemagazinen umgangssprachlich verwendet wird.
ich rechne damit, dass ich von diesem Zeitgenossen ein zweites mal aufgefordert werde, ihm die Domain vielleicht nicht mehr "unbürokratisch" zu übertragen.
nimm dich in Acht, Markengrabber;-)
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wie ich bei genauerer Betrachtung festgestellt habe, versucht der Markengrabber seine Position zu verbessern, eine begehrte Domain mit einer ergänzenden Markenanmeldung um weitere Nizzaklassen für sich zu beanspruchen, also für relevante Waren - und Dienstleistungsklassen quasi ein Alleinstellungsmerkmal zu beanspruchen;-)
Es geht um meine Domain, mit diesem Umgehungstatbestand via Europäischen Markenamt und dem Versuch, seine Claims in meherern Markenklassen zu setzen, meint der, seine Ansprüche besser geltend machen zu können! Meine Domain nimmt zwar derzeit noch nicht am Waren - und Dienstleistungsverkehr statt, trotzdem sehe ich eine massive Wettbewerbsbehinderung in spe zu meinen Lasten als erfüllt an, die Chance, sich diese Domain durch Gerichtsverfahren zu erstreiten, tendiert gegen Null, zumal der begehrte Begriff in vielen Mode - und Lifestylemagazinen umgangssprachlich verwendet wird.
ich rechne damit, dass ich von diesem Zeitgenossen ein zweites mal aufgefordert werde, ihm die Domain vielleicht nicht mehr "unbürokratisch" zu übertragen.
nimm dich in Acht, Markengrabber;-)
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